Babyführerschein - Ethisch verwerflich?
04.05.2012 um 00:17@LuciaFackel
Mit dem universellen Recht darauf ein Kind zu zeugen, sprichst du dem Menschen auch das universelle Recht zu, das von ihm gezeugte Kind seinem Willen nach zu behandeln. Und das ist nicht Rechtens. Ein Kind ist nicht Eigentum seiner Eltern. Ein Kind ist ein freier Mensch, der unabhängig von seinen Eltern, einen Anspruch auf Perspektive besitzt. Es ist nicht rechtens ein Kind in die Welt zu setzen unter den Umständen der eigenen Alkoholabhängigkeit um ein Beispiel zu nennen.
Jeder besitzt das Recht ein Kind in die Welt zu setzen, wenn einschätzbar ist, dass diese Person ihrem Kind eine ausreichende Erziehung bieten kann. Ich betone an dieser Stelle noch einmal den Einfluss der Eltern auf das spätere Leben ihrer Kinder durch die Erziehung. Es muss sichergestellt werden dass kein "ganzes Leben" zu Nichte geht, weil ein Mensch ein "wenig Lebensqualität" durch Zeugung eines Kindes hinzugewinnen wollte. Wir können nicht leugnen, dass eine starke Alkoholikern schon allein ob des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft, das Leben des ungeborenen Kindes mehr gefährdet, als die eigene Bereicherung durch die Zeugung des Kindes absehbar ist.
Ich kann absolut nicht verstehen, warum Du im besonderen, dem Menschen jene Rechte bewahren möchtest, welche er zur Genüge missbraucht. Du glorifizierst den Menschen als Einzelwesen. Er ist in der heutigen Zeit wesentlicher denn je an die Gesellschaft gebunden. Damit diese funktioniert, trägt jeder Verantwortung für den anderen; für das eigene Kind mehr, als für jeden anderen Menschen. Wenn Einbuße in seinen Rechten akzeptiert werden muss, dann ist das ein Tribut welches im Interesse der Gesellschaft, in diesem konkreten Fall der Kinderzeugung aber vor allem im Interesse des Kindes, gezollt wird. Wir können nicht durch die Welt flanieren und unsere Schandtaten damit rechtfertigen, dass wir ein großartiges Wesen mit großartigen, selbstverständlichen Rechten sind. Nur weil wir etwas auf ganz natürliche Weise tun können, heißt es nicht, dass wir das Recht dazu besitzen dies ohne Gewissen zu tun! Wir tragen eine Verantwortung gegenüber ungeborenen Kindern. Diese ist größer als das Recht darauf, eigene Lebensqualität zu erstreben.
Geistig behinderte Menschen dürfen Kinder zeugen, wenn sie eine außerordentliche Betreuungshilfe für das Kind zur Verfügung gestellt bekommen. Ein Anrecht auf eine solche Hilfe muss gleichsam mit der Einführung des Führerscheins gegeben werden.
Finanzielle Sicherheit
Es muss den Kindern eine determinierte Grundausstattung zur Verfügung gestellt werden können und zusätzlich ein monatlich zur Verfügung stehender Pauschalbetrag für das Kind gewährleistet sein.
Arbeitslosen muss durch Zuschüsse sichergestellt werden, dass sie diese Auflagen erfüllen können.
Psychologisches Zeugnis über "ausreichende" geistige Reife und emotionale Stabilität ist vorzulegen.
LuciaFackel schrieb:Ich bin ebenfalls der Meinung, dass kein Mensch das Recht hat, einem anderen Menschen das Kinderkriegen zu untersagen.Worauf stützt du diese Ansicht?
Mit dem universellen Recht darauf ein Kind zu zeugen, sprichst du dem Menschen auch das universelle Recht zu, das von ihm gezeugte Kind seinem Willen nach zu behandeln. Und das ist nicht Rechtens. Ein Kind ist nicht Eigentum seiner Eltern. Ein Kind ist ein freier Mensch, der unabhängig von seinen Eltern, einen Anspruch auf Perspektive besitzt. Es ist nicht rechtens ein Kind in die Welt zu setzen unter den Umständen der eigenen Alkoholabhängigkeit um ein Beispiel zu nennen.
Jeder besitzt das Recht ein Kind in die Welt zu setzen, wenn einschätzbar ist, dass diese Person ihrem Kind eine ausreichende Erziehung bieten kann. Ich betone an dieser Stelle noch einmal den Einfluss der Eltern auf das spätere Leben ihrer Kinder durch die Erziehung. Es muss sichergestellt werden dass kein "ganzes Leben" zu Nichte geht, weil ein Mensch ein "wenig Lebensqualität" durch Zeugung eines Kindes hinzugewinnen wollte. Wir können nicht leugnen, dass eine starke Alkoholikern schon allein ob des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft, das Leben des ungeborenen Kindes mehr gefährdet, als die eigene Bereicherung durch die Zeugung des Kindes absehbar ist.
LuciaFackel schrieb:Allerdings finde ich, dass Aufklärung absolute Pflicht ist, und dass Jugendliche in der Schule lernen sollten, welche Aufgaben und Verantwortung es mit sich bringt, ein Kind in die Welt zu setzen.Prävemtive Maßnahmen sind natürlich auszuloten ehe ein Babyführerschein ernsthaft thematisiert werden sollte. Allerdings stellt sich die Frage wie erfolgsversprechend solch intensivierter Schulunterricht zum Thema der Verantwortung gegenüber eines ungeborenen Kindes ist. Ich bezweifle dass dieser Unterricht dem größten Teil jener Personen ins Gedächtnis gelangen wird, die Gefahr läuft im Rausch der Gelüste ungeschützen Sex zu praktizieren, obzwar sie kein Kind zeugen möchte. Ein Gesetz hingegen, dass Strafe androht, wenn ein Kind unter Umständen gezeugt werden, die ihm nicht gerecht werden, wohl eher. Die ungewollte Zeugung eines Kindes gehört nicht grundsätzlich bestraft, jedoch dann, wenn absehbar ist, dass das Kind darunter zu Schaden kommt, vorausgesetzt es wird ausgteragen. Ob z.B eine Abgabe in ein Heim als Einbuße von Lebensqualität des Kindes angesehen werden kann, bliebe dann zu besprechen.
Ich kann absolut nicht verstehen, warum Du im besonderen, dem Menschen jene Rechte bewahren möchtest, welche er zur Genüge missbraucht. Du glorifizierst den Menschen als Einzelwesen. Er ist in der heutigen Zeit wesentlicher denn je an die Gesellschaft gebunden. Damit diese funktioniert, trägt jeder Verantwortung für den anderen; für das eigene Kind mehr, als für jeden anderen Menschen. Wenn Einbuße in seinen Rechten akzeptiert werden muss, dann ist das ein Tribut welches im Interesse der Gesellschaft, in diesem konkreten Fall der Kinderzeugung aber vor allem im Interesse des Kindes, gezollt wird. Wir können nicht durch die Welt flanieren und unsere Schandtaten damit rechtfertigen, dass wir ein großartiges Wesen mit großartigen, selbstverständlichen Rechten sind. Nur weil wir etwas auf ganz natürliche Weise tun können, heißt es nicht, dass wir das Recht dazu besitzen dies ohne Gewissen zu tun! Wir tragen eine Verantwortung gegenüber ungeborenen Kindern. Diese ist größer als das Recht darauf, eigene Lebensqualität zu erstreben.
LuciaFackel schrieb:Im übrigen - an die Befürworter eines solchen Führerscheins - was sollten denn die Kriterien sein?Psychologische Gesundheit
Intelligenz?
Gehalt?
Abstammung?
Geistig behinderte Menschen dürfen Kinder zeugen, wenn sie eine außerordentliche Betreuungshilfe für das Kind zur Verfügung gestellt bekommen. Ein Anrecht auf eine solche Hilfe muss gleichsam mit der Einführung des Führerscheins gegeben werden.
Finanzielle Sicherheit
Es muss den Kindern eine determinierte Grundausstattung zur Verfügung gestellt werden können und zusätzlich ein monatlich zur Verfügung stehender Pauschalbetrag für das Kind gewährleistet sein.
Arbeitslosen muss durch Zuschüsse sichergestellt werden, dass sie diese Auflagen erfüllen können.
Psychologisches Zeugnis über "ausreichende" geistige Reife und emotionale Stabilität ist vorzulegen.