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Selbstjustiz im folgenden Fall?

2.468 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Deutschland, Mord, Vergewaltigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Selbstjustiz im folgenden Fall?

23.07.2014 um 14:26
Zitat von GeisonikGeisonik schrieb:Allein die Tatsache das alles was dir dazu eingefallen ist den Fall Hoeneß aufzugreifen und im Prinzip mit einem eventuellem früheren Freigang gegen die These Argumentiert hast das Steuerhinterzieher besser weg kommen als Gewaltverbrecher und im speziellen Vergewaltiger zeigt doch eigentlich schon das du nichts gegen die öffentliche Hetze in dem Fall hattest.
Falsch. keine Ahnung, wie Du darauf kommst?
Ich habe lediglich den Fall Hoeness genommen, weil der eben bekannt ist. Dass er so bekannt ist, habe ich nicht gutgeheissen, ebenso wenig wie die Hetzkampagne.
Allerdings wird man die berichterstattung über Gerichtsprozesse nicht ganz und gar unterbinden können.
Gerne kannst Du mir Fälle nennen, in denen Steuerhinterzieher öffentlich angeprangert und länger als Sexualstraftäter eingesperrt wurden.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

23.07.2014 um 14:48
3 Jahre, davon so wie es scheint zwei auf Bewährung; für sexuellen Missbrauch. Auch noch an Schutzbefohlenen? Einfach nur krank..


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23.07.2014 um 14:52
http://www.mz-web.de/dessau-rosslau/urteil-gegen-bitterfelder-sieben-jahre-haft-wegen-kindesmissbrauchs,20640938,25890402.html

@FF
@vincent

Auszug:
Die siebeneinhalb Jahre kamen zustande, weil in die Verurteilung früher verhängte aber noch nicht abgegoltene Strafen einflossen. Darunter auch eine Verurteilung zu zwei Jahren und neun Monaten wegen Missbrauchs in 90 Fällen: H. hatte im Sommer 2012 während eines Pfadfinderlagers in Limbach-Oberfrohna immer wieder „Zeckenkontrollen“ durchgeführt. Dass gegen ihn zu diesem Zeitpunkt bereits ermittelt wurde – in Geldern war kurz zuvor Strafanzeige gestellt worden – habe H. nicht wissen können, sagte sein Verteidiger. Die Vorladung zur Polizei sei an seine Bitterfelder Adresse gegangen.



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23.07.2014 um 15:00
@Geisonik
Eine Haftstrafe für Steuerhinterzeihung ohne Aussicht auf Aussetzen auf Bewährung kann erst ab 100.000.000 aufwärts erwartet werden, und das auch erst neuerdings.
Schockemöhle kam trotz über 22 Millionen DM Steuern nicht in Haft.
Ein paar Beispiele:

Sexuelle Handlungen an oder vor einem Kind unter 14 Jahren werden als sexueller Missbrauch von Kindern § 176 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter 6 Monaten bestraft. Besteht die sexuelle Handlung in einem Eindringen in den Körper (Geschlechtsverkehr, Oralverkehr u.a.), liegt ein besonders schwerer Fall § 176 a StGB, mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren vor.

Sexueller Missbrauch an Jugendlichen unter 16 Jahren ist nach §182 StGB strafbar, wenn für die Handlung gezahlt wird oder eine Zwangslage ausgenutzt wird.

Sexuelle Nötigung (§ 177 StGB) liegt vor, wenn sexuelle Handlungen durch Gewalt, Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage vorgenommen werden. Kommt es dabei zu einem Eindringen in den Körper, liegt eine Vergewaltigung vor, die eine Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren vorsieht. Führt der Täter eine Waffe oder ein sonstiges gefährliches Werkzeug bei sich, liegt die Mindeststrafe bei 3 Jahren. Wird eine Waffe eingesetzt , liegt die Mindeststrafe bei 5 Jahren (auch wenn das Opfer in die Gefahr des Todes gebracht wird oder körperlich schwer misshandelt wird, kann sich die Mindeststrafe erhöhen).
http://www.strafverteidigungen.eu/strafrecht-infos/7-allgemeines/30-sexualdelikte-mindeststrafen.html (Archiv-Version vom 08.05.2012)

Warum Gerichte im Einzelfall anders entscheiden, müsste man Fall für Fall prüfen, und sicher wird man Fehlurteile finden.
Aber nochmal: Sollte man dann etwas gegen die Fehlurteile tun, oder das Strafsystem ändern?


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

23.07.2014 um 15:20
@FF
Zitat von FFFF schrieb:Eine Haftstrafe für Steuerhinterzeihung ohne Aussicht auf Aussetzen auf Bewährung kann erst ab 100.000.000 aufwärts erwartet werden, und das auch erst neuerdings.
Ähm...Hoeneß?

Deine Theorie ist schön, ich habe aber ein paar Einzelfälle verlinkt.
Findest du das Ok bei Betrachtung der Urteile bezüglich Steuerhinterziehung und Mißbrauch?


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23.07.2014 um 15:32
Zitat von FFFF schrieb:Aber nochmal: Sollte man dann etwas gegen die Fehlurteile tun, oder das Strafsystem ändern?
Ja, findest du es dann passend, einem Vergewaltiger eines Kindes eine Haftstrafe von zwei Jahren aufzuerlegen; was also auch kein Fehlurteil wäre.


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23.07.2014 um 16:59
@vincent
Ich finde es passend, dass es zu jeder Tat einen Gerichtsprozess gibt und ein Urteil gefunden wird, das möglichst alle Umstände berücksichtigt.
Eine zweijährige Haftstrafe ist auch kein Kindergeburtstag, wie immer behauptet. Im Zweifelsfall ist das gesamte bisherige Leben futsch, die Verwandten und Freunde weg.
Ich bin weit davon entfernt, in Mitleid auszubrechen - aber so einfach, wie oft behauptet, stelle ich mir das nicht vor.

In Wolfsburg wurde ein 8-jähriges Mädchen aus unserem Dorf vergewaltigt und umgebracht, als ich noch dort wohnte.
Natürlich haben alle nach Lynchen und dergleichen gerufen ...
Es stellte sich Monate später heraus, dass der Täter ein pubertierender Junge mit schwerem Down-Syndrom war. Er wusste vermutlich nichtmal genau, was er getan hatte.

Wie würdest Du da urteilen?
Zitat von GeisonikGeisonik schrieb:Ähm...Hoeneß?
Der hat einen zweistelligen Millionenbetrag hinterzogen. Und das Geld garantiert nicht dem Weissen Ring gespendet.


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23.07.2014 um 17:05
@vincent
@Geisonik
Ihr beide müsst folgendes beachten:
Die Art der Tat (also ob es nun ein Diebstahl oder eine Vergewaltigung begangen wurde) ist nur ein Aspekt der späteren Strafe.

Es kommen weitere Aspekte hinzu. Z.B. die Frage, welches Maß an Schuld der Täter trägt. Oder wie oft der Täter bereits straffällig geworden ist.

Daher sind solche Einzelbeispiele wenig aussagekräftig, weil dort ungleiche Sachverhalte verglichen werden.


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23.07.2014 um 17:09
Zitat von FFFF schrieb:Eine zweijährige Haftstrafe ist auch kein Kindergeburtstag, wie immer behauptet. Im Zweifelsfall ist das gesamte bisherige Leben futsch, die Verwandten und Freunde weg.
Kindergeburtstag? :{

@FF
Das gesamte Leben soll futsch sein? Und wenn schon; soll man sich jetzt bei der Strafhöhe danach richten? Der Erfolg einer Resozialisierung kann doch nicht über allem stehen. Wenn es danach geht, sind noch geringere Strafhöhen wohl noch erfolgreicher und ihnen kaum zu widersprechen.

Also nochmal, ohne drumherum zu reden. Findest du eine zweijährige Haftstrafe für einen Kindervergewaltiger, ohne weitere Details zu kennen, passend? Deine persönliche Meinung!

Was dein Beispiel angeht, für strafmildernde Faktoren ist immer noch genug Platz. Ich könnte sogar mit gar keiner Haftstrafe, sonder "lediglich" einer Zwangseinweisung über beispielsweise zwei Jahre, je nach Fall sogar weniger gut leben. Es kommt auf die Umstände an.

Das heißt aber nicht, dass das Strafmaß an sich ausreichend wäre.


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23.07.2014 um 17:11
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Ihr beide müsst folgendes beachten:
Die Art der Tat (also ob es nun ein Diebstahl oder eine Vergewaltigung begangen wurde) ist nur ein Aspekt der späteren Strafe.
#
Was erweckt denn den Eindruck, ich würde das nicht beachten? :ask:


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23.07.2014 um 17:13
Zitat von vincentvincent schrieb:Was erweckt denn den Eindruck, ich würde das nicht beachten?
Zum Beispiel diese Frage:
Zitat von vincentvincent schrieb:Also nochmal, ohne drumherum zu reden. Findest du eine zweijährige Haftstrafe für einen Kindervergewaltiger, ohne weitere Details zu kennen, passend? Deine persönliche Meinung!
Zitat von vincentvincent schrieb:Ja, findest du es dann passend, einem Vergewaltiger eines Kindes eine Haftstrafe von zwei Jahren aufzuerlegen; was also auch kein Fehlurteil wäre.
Weil diese Frage nur darauf abzielt, dass die Tat das entscheidende Moment der Strafe ist.


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23.07.2014 um 17:16
@kleinundgrün
Hä? Irgendwo muss man doch mal generalisieren. Wie soll das Rechtssystem sonst funktionieren. Jede einzelne Tat auf's neue beurteilen und ein eigenes Strafmaß festlegen? Kommt mir etwas willkürlich vor.
Daraus kann man doch also nicht folgern, dass ich begleitende Tatumstände nicht berücksichtigen würde.


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23.07.2014 um 17:18
Zitat von vincentvincent schrieb:Hä? Irgendwo muss man doch mal generalisieren.
Das muss man.

Aber Du ignorierst vollkommen die subjektiven Elemente des Täters.

Folgendes Beispiel:

Täter A tötet Person X. A wird zu 15 Jahren verurteilt.
Täter B tötet Person Y. B wird zu 1 Jahr verurteilt.

Muss in Deinen Augen mindestens eines der Urteile ein Fehlurteil sein?


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23.07.2014 um 17:22
@kleinundgrün
Nein, das habe ich doch schon in dem Beispiel mit dem Down-Syndrom Täter deutlich gemacht.
Aber das ändert doch nichts daran, dass ich die allgemeine Mindeststrafe in Höhe von zwei Jahren für zu gering halte.
Zitat von FFFF schrieb:Sexuelle Handlungen an oder vor einem Kind unter 14 Jahren werden als sexueller Missbrauch von Kindern § 176 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter 6 Monaten bestraft. Besteht die sexuelle Handlung in einem Eindringen in den Körper (Geschlechtsverkehr, Oralverkehr u.a.), liegt ein besonders schwerer Fall § 176 a StGB, mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren vor.
Von dem (in meinen Augen zu geringen) Wert ausgehend, kann und wird jeder Richter doch eh die Umstände würdigen. Nur schlägst du doch jetzt nicht einfach vorsorglich eine völlig offene Bandbreite vor?


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23.07.2014 um 17:35
Zitat von vincentvincent schrieb:Nein, das habe ich doch schon in dem Beispiel mit dem Down-Syndrom Täter deutlich gemacht.
OK, das klang in den letzten Posts anders. Aber wenn das so ist, dann passt das ja.
Zitat von vincentvincent schrieb:Aber das ändert doch nichts daran, dass ich die allgemeine Mindeststrafe in Höhe von zwei Jahren für zu gering halte.
Das kannst Du natürlich so halten. Aber das ist schon eine ziemlich hohe Mindeststrafe, verglichen mit anderen Delikten.

Das Problem bei Sexualstraftaten ist, dass man nur die üblen Folgen der Tat sieht. Aber gerade bei diesen Taten ist auch der Täter nicht selten ein "armes Schwein", der einen schrecklichen Fehler gemacht hat.

Du erkennst zwar richtig, dass dieser Fehler das Leben des Opfers "ruiniert". Aber dieser Fehler ruiniert ebne auch das Leben des Täters. Und in einigen Fällen ist die schuld des Täters relativ gering, weil er aufgrund der Gesamtumstände und eines ggf. eigenen verpfuschten Lebens in diese Situation "hinein rutscht".
Das entschuldigt keinesfalls die Tat. Aber es wirft ein anderes Licht auf den Täter.

Wenn wir uns kurz von den Sexualstraftaten lösen:
Täter A raubt die Bank aus, weil er Schulden bei Ganove G hat, der ihm droht, die Arme zu brechen.
Täter B raubt die Bank aus, weil er einfach etwas mehr Geld möchte oder weil es ihm einen Kick gibt.

Bei A wäre ich dicht an einer Mindeststrafe, bei B nicht.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

23.07.2014 um 17:44
@kleinundgrün
Ja, du Umstände lassen sich natürlich bei jeder Tat würdigen. Auch die Psyche des Täters darf nicht unberücksichtigt bleiben. Aber letztlich gehen wir von einem freien Willen aus.
Daher kann man das zu einem Teil ruhig der Strafbemessung anschließend - und nicht immer und vor Allem in jedem Detail vorab - analysieren.
Welcher Täter wäre dann wohl überhaupt strafmündig, wenn wir die Logik fortsetzen, um am Ende in einem Determinismus zu landen und damit jedem Absolution erteilen müssten.


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23.07.2014 um 17:51
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wenn wir uns kurz von den Sexualstraftaten lösen:
Täter A raubt die Bank aus, weil er Schulden bei Ganove G hat, der ihm droht, die Arme zu brechen.
Täter B raubt die Bank aus, weil er einfach etwas mehr Geld möchte oder weil es ihm einen Kick gibt.

Bei A wäre ich dicht an einer Mindeststrafe, bei B nicht.
Naja.. eher nicht. Hätte er die Schulden eben nicht gemacht und sich der Polizei anvertraut. Sein Fehler. Kommt halt darauf an, inwiefern er die Situation zu kontrollieren im Stande war. Es kann sich ebenso rausstellen, dass er einfach aus Adrenalinrausch Geld von Ganoven leihen wollte etc..
Eine Dummheit mit einer vorangegangen zu relativieren gehört hoffentlich nicht zu den Entscheidungskriterien. Aus eben diesem Grund, finde ich die strafmindernde Wirkung bei Konsum von Alkohol absolut schwachsinnig.


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23.07.2014 um 18:16
Zitat von vincentvincent schrieb:Welcher Täter wäre dann wohl überhaupt strafmündig, wenn wir die Logik fortsetzen, um am Ende in einem Determinismus zu landen und damit jedem Absolution erteilen müssten.
Keiner. Deswegen wird ja auch ein freier Wille unterstellt. Aber dieser Wille ist eben anerkanntermaßen mal mehr und mal weniger frei.
Zitat von vincentvincent schrieb:Hätte er die Schulden eben nicht gemacht und sich der Polizei anvertraut. Sein Fehler. Kommt halt darauf an, inwiefern er die Situation zu kontrollieren im Stande war
Natürlich hat er sich falsch verhalten. Deswegen wird er auch bestraft. Aber er hat sich eben weniger falsch verhalten als B.
Zitat von vincentvincent schrieb:Eine Dummheit mit einer vorangegangen zu relativieren gehört hoffentlich nicht zu den Entscheidungskriterien.
Es macht schon einen Unterschied, ob ich eine Tat aus Dummheit heraus oder aus Boshaftigkeit begehe.
Zitat von vincentvincent schrieb:Aus eben diesem Grund, finde ich die strafmindernde Wirkung bei Konsum von Alkohol absolut schwachsinnig.
Überhaupt nicht. Wenn Du zum Zeitpunkt des Alkoholkonsums nichts Böses im Schilde geführt hast, hast Du einfach nur gesoffen. Punkt. Nur das Saufen ist Dir vorzuwerfen. Und Saufen ist ein einigermaßen sozialadäquates Verhalten in unserer Gesellschaft.


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