Selbstjustiz im folgenden Fall?
23.07.2014 um 14:26Geisonik schrieb:Allein die Tatsache das alles was dir dazu eingefallen ist den Fall Hoeneß aufzugreifen und im Prinzip mit einem eventuellem früheren Freigang gegen die These Argumentiert hast das Steuerhinterzieher besser weg kommen als Gewaltverbrecher und im speziellen Vergewaltiger zeigt doch eigentlich schon das du nichts gegen die öffentliche Hetze in dem Fall hattest.Falsch. keine Ahnung, wie Du darauf kommst?
Ich habe lediglich den Fall Hoeness genommen, weil der eben bekannt ist. Dass er so bekannt ist, habe ich nicht gutgeheissen, ebenso wenig wie die Hetzkampagne.
Allerdings wird man die berichterstattung über Gerichtsprozesse nicht ganz und gar unterbinden können.
Gerne kannst Du mir Fälle nennen, in denen Steuerhinterzieher öffentlich angeprangert und länger als Sexualstraftäter eingesperrt wurden.