Selbstjustiz im folgenden Fall?
03.09.2011 um 22:43Bei Kindesmord wird selten mild geurteilt.
Lebenslänglich sind ind Deutschland 15 Jahre , mindestens. Der Richter kann auch 20 Jahre mit anschl. SW verhängen, oder mehr.GilbMLRS schrieb:es gibt keinen Strafrahmen, die festgesetzte Strafe für so eine Tat lautet lebenslange Freiheitsstrafe.
Die Sicherheitsverwahrung steht mittlerweile auf sehr schwachen rechtlichen Fundament und wird wahrscheinlich in der jetzt vorhandenen Form verschwinden.martialis schrieb:Der Richter kann auch 20 Jahre mit anschl. SW verhängen, oder mehr.
sei dir da nicht so sicher ... ^^^Paka schrieb:Meine Katze kann keinen töten. ^^
SW soll abgeschaft werde bzw irgend ein europähischer menschenrechtsverein wollte das einklagen soweit ich weis!martialis schrieb:Lebenslänglich sind ind Deutschland 15 Jahre , mindestens. Der Richter kann auch 20 Jahre mit anschl. SW verhängen, oder mehr.
Falls..Paka schrieb:Ansonsten hast du recht. Bei Menschen übe ich auch keine Selbstjustiz, da kann man sich schon auf die Justiz verlassen. 15/20 Jahre plus Sicherungsverwahrung sind eine verdammt lange Zeit, die der Mörder schmoren darf.
und wenn dein kind mordet und die hinterbliebenen des ermordeten dein kind töten in selbstjustiz hättest du dann auch verständniss dafür ? .... müstest du eigentlich denn nichts anderes sagt dein satz aus !Evolet84 schrieb:Ich habe 1 Kind bin glücklich verheiratet und ja ich würde wenn meinem Kind was passiert und ich den Mörder kenne Selbstjustiz verüben