Selbstjustiz im folgenden Fall?
03.09.2011 um 22:43Bei Kindesmord wird selten mild geurteilt.
GilbMLRS schrieb:es gibt keinen Strafrahmen, die festgesetzte Strafe für so eine Tat lautet lebenslange Freiheitsstrafe.Lebenslänglich sind ind Deutschland 15 Jahre , mindestens. Der Richter kann auch 20 Jahre mit anschl. SW verhängen, oder mehr.
martialis schrieb:Der Richter kann auch 20 Jahre mit anschl. SW verhängen, oder mehr.Die Sicherheitsverwahrung steht mittlerweile auf sehr schwachen rechtlichen Fundament und wird wahrscheinlich in der jetzt vorhandenen Form verschwinden.
Paka schrieb:Meine Katze kann keinen töten. ^^sei dir da nicht so sicher ... ^^^
martialis schrieb:Lebenslänglich sind ind Deutschland 15 Jahre , mindestens. Der Richter kann auch 20 Jahre mit anschl. SW verhängen, oder mehr.SW soll abgeschaft werde bzw irgend ein europähischer menschenrechtsverein wollte das einklagen soweit ich weis!
Paka schrieb:Ansonsten hast du recht. Bei Menschen übe ich auch keine Selbstjustiz, da kann man sich schon auf die Justiz verlassen. 15/20 Jahre plus Sicherungsverwahrung sind eine verdammt lange Zeit, die der Mörder schmoren darf.Falls..
Evolet84 schrieb:Ich habe 1 Kind bin glücklich verheiratet und ja ich würde wenn meinem Kind was passiert und ich den Mörder kenne Selbstjustiz verübenund wenn dein kind mordet und die hinterbliebenen des ermordeten dein kind töten in selbstjustiz hättest du dann auch verständniss dafür ? .... müstest du eigentlich denn nichts anderes sagt dein satz aus !