Selbstjustiz im folgenden Fall?
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Deutschland, Mord, Vergewaltigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Selbstjustiz im folgenden Fall?
24.07.2014 um 21:33Alarmi schrieb:Zum Geier, das sag ich doch die ganze Zeit!Mir schien es eher als wenn du mit deinen letzteren Aussagen Pädophilie eher verharmlosen würdest. Aber vllt irre ich mich ja auch...
@shionoro
Ah ja, nach deiner Meinung sind diese negativen Statistiken also nicht repräsentativ. Vermutlich so lange bis sie positiv sind nehm ich an.
Selbstjustiz im folgenden Fall?
24.07.2014 um 21:56@CthulhusPrison
Gib mir doch mal eine.
Ich weiß nich welche du meinst und ich weiß nicht was du als negative statistik ansiehst.
Gib mir doch mal eine.
Ich weiß nich welche du meinst und ich weiß nicht was du als negative statistik ansiehst.
Selbstjustiz im folgenden Fall?
24.07.2014 um 22:09@shionoro
Sowas zum Beispiel:
Sowas zum Beispiel:
Rückfallquote bei Pädophilen
Einmal einschlägig straffällig gewordene Pädophile unterliegen einer hohen Rückfallgefahr. Internationale Studien haben ergeben, dass die Rückfallquote bei ihnen mit etwa 40 bis 50 Prozent etwa doppelt so hoch ist wie die durchschnittliche Quote für Sexualstraftäter von 22 Prozent (Egg 2001). Die Rückfallwahrscheinlichkeit ist bei Pädophilen, die auf Jungen orientiert sind, deutlich höher als bei solchen, die auf Mädchen orientiert sind.
Selbstjustiz im folgenden Fall?
24.07.2014 um 22:11Selbstjustiz im folgenden Fall?
24.07.2014 um 22:12@aseria23
http://www.chocobrain.com/Statistik-paedophile-Taten-wertvoller-Hinweis/2BfoDQ9LXTAGOp6eRDrSEz (Archiv-Version vom 20.06.2014)
http://www.chocobrain.com/Statistik-paedophile-Taten-wertvoller-Hinweis/2BfoDQ9LXTAGOp6eRDrSEz (Archiv-Version vom 20.06.2014)
Selbstjustiz im folgenden Fall?
24.07.2014 um 22:14@CthulhusPrison
Danke. Und was ist damit?
Danke. Und was ist damit?
Der Anteil pädophiler Täter am sexuellen Missbrauch von Kindern wird auf 2 bis 10 Prozent eingeschätzt (Kinsey-Report, Lautmann, Brongersma, Groth). Der restliche Teil sind Täter, die sexuell primär auf Erwachsene ausgerichtet sind.
Selbstjustiz im folgenden Fall?
24.07.2014 um 22:16Selbstjustiz im folgenden Fall?
24.07.2014 um 22:49Wurde schon der aktuelle Fall angesprochen? Person X trifft im Kinderzimmer auf Person Y, welche sich am Kind von X sexuell vergreift.
Wie reagieren und welche Folgen wären absehbar?
Angenommen, X vermöbelt den Y aufs übelste, um sein Kind zu schützen, so handelt er womöglich:
gem. §32(1) und (2, Nothilfe wegen dem Kind) StGB, da er den Y übel zurichtet,, greift eventuell auch der Exzess §33 StGB.
Somit würde der X straffrei ausgehen
Ist zwar keine Selbstjustiz, aber wie ich finde legitim.
Wie reagieren und welche Folgen wären absehbar?
Angenommen, X vermöbelt den Y aufs übelste, um sein Kind zu schützen, so handelt er womöglich:
gem. §32(1) und (2, Nothilfe wegen dem Kind) StGB, da er den Y übel zurichtet,, greift eventuell auch der Exzess §33 StGB.
Somit würde der X straffrei ausgehen
Ist zwar keine Selbstjustiz, aber wie ich finde legitim.
Selbstjustiz im folgenden Fall?
24.07.2014 um 23:05@Aether
Ja ich hab von dem Fall gelesen. Der Täter wurde ziemlich vermöbelt. Hätte der Vater ihn tot geschlagen, würde der Vater eine Strafe bekommen aber so nicht. Finde ich in Ordnung.
Ja ich hab von dem Fall gelesen. Der Täter wurde ziemlich vermöbelt. Hätte der Vater ihn tot geschlagen, würde der Vater eine Strafe bekommen aber so nicht. Finde ich in Ordnung.
Selbstjustiz im folgenden Fall?
24.07.2014 um 23:07@Aether
Handelt sich um eine Tat im Affekt, oder um das Kind zu schützen, dann wird der, der den Täter verprügelt, freigesprochen.
Geht er erst in die Küche, um die Bratpfanne zu holen, ist es kein Affekt mehr, und es gibt eine Strafe.
Der Täter wird sich aber in jedem Fall zu verantworten haben, auch wenn er verletzt wird.
Handelt sich um eine Tat im Affekt, oder um das Kind zu schützen, dann wird der, der den Täter verprügelt, freigesprochen.
Geht er erst in die Küche, um die Bratpfanne zu holen, ist es kein Affekt mehr, und es gibt eine Strafe.
Der Täter wird sich aber in jedem Fall zu verantworten haben, auch wenn er verletzt wird.
Selbstjustiz im folgenden Fall?
24.07.2014 um 23:20FF schrieb:Geht er erst in die Küche, um die Bratpfanne zu holen, ist es kein Affekt mehr, und es gibt eine StrafeDas ist nicht ganz richtig. Wenn X die Tat beobachtet und der Y weiter "macht", kann auch der X, weil er ihm nichts anderes einfällt, auch in die Küche gehen, die Bratpfanne holen und dem Y eins überziehen.
Begründung: Körperlich schwächer. Hat mit Affekt nichts zu tun, bei der Notwehr wird ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff abgewehrt. Ob nun sofort oder eben mit Hilfsmitteln. Wobei man da auch in andere Bereiche reinfallen kann, wie Notstand etc.
Selbstjustiz im folgenden Fall?
24.07.2014 um 23:27@CthulhusPrison
'Internationale studien' lassen ja schonmal keinerlei rückschlüsse auf deutschland zu.
'Internationale studien' lassen ja schonmal keinerlei rückschlüsse auf deutschland zu.
Selbstjustiz im folgenden Fall?
24.07.2014 um 23:28@Aether
Stimmt, dann ist es Notwehr und nicht im Affekt.
Trotzdem wird sich der Täter verantworten müssen, auch wenn er die Bratpfanne abbekommen hat.
Stimmt, dann ist es Notwehr und nicht im Affekt.
Trotzdem wird sich der Täter verantworten müssen, auch wenn er die Bratpfanne abbekommen hat.
Selbstjustiz im folgenden Fall?
24.07.2014 um 23:35@shionoro
Warum sollte auch nur Deutschland im Fokus stehen. Und wenn es international ist, umso schlimmer.
Warum sollte auch nur Deutschland im Fokus stehen. Und wenn es international ist, umso schlimmer.
Selbstjustiz im folgenden Fall?
24.07.2014 um 23:37@CthulhusPrison
Weil wir über selbstjustiz und deren sinn reden, und in anderen ländern gibt es nunmal andere justizsysteme oder sogar selbstjustiz.
es ist also unsinnig sich darüber auszulassne, dass wir in D ne kischeljustiz hätten und es als beleg zu sehen, das irgendeine internetseite sagt INTERNATIONAL wäre irgendeine ziffer (wo die seite nicht dazu sagt wie die überhaupt zu stande kam) so oder so hoch.
Weil wir über selbstjustiz und deren sinn reden, und in anderen ländern gibt es nunmal andere justizsysteme oder sogar selbstjustiz.
es ist also unsinnig sich darüber auszulassne, dass wir in D ne kischeljustiz hätten und es als beleg zu sehen, das irgendeine internetseite sagt INTERNATIONAL wäre irgendeine ziffer (wo die seite nicht dazu sagt wie die überhaupt zu stande kam) so oder so hoch.
Selbstjustiz im folgenden Fall?
24.07.2014 um 23:54Zudem musst du weiterhin immer mitbedenken, dass in diese Fallzahlen eben auch exhibitionisten und jegliche 'hands off' täter reingehören, die zudem eine viel höhere rückfallquote aufweisen als täter die wirklich jemanden gewaltsam missbraucht haben.
Wir wissen auch nicht, wie die statistik vorging, um zu sagen, wer ist pädophil und wer nicht.
Wenn ein 18 jähriger mit der 14 jährigen anbandelt, dann ist das streng genommen auch kindesmissbrauch, aber sicherlich eine andere tat für die leute eher nicht die todesstrafe fordern (solange gegenseitiges einverständnis da ist) als wenn irgendwer sich ne 8 jährige nimmt und sie missbraucht.
Todesstrafe zu fordern macht wenn überhaupt nur bei tätern sinn, die ein kind gewaltsam missbraucht haben. Bei allen anderen taten gäbe das unser gesetz gar nicht her. Sexuelel rmissbrauch von kindern ist ein tatdelikt, was sehr weit gefasst ist, aber dafür wird sowohl der vergewaltiger als auch der exhibitionist und der 18 jährige der ne zu junge freundin hat verurteilt.
Die vergewaltigung oder der mord sind zusätzliche taten für die ZUSÄTZLICH verurteilt wird.
Da könntest du aller höchstens sagen 'okay, täter die jetzt sexuellen missbrauch begehen und im zuge dessen morden oder vergewaltigen, die sollen getötet werden', aber warum nur in dieser kombination?
Es ist auch nich besser, wenn man jemanden de rkein kind ist ermordet oder vergewaltigt, du müsstest also bei mord und vergewaltigung die Todesstrafe oder Selbstjustiz in ordnung finden, wenn du wirklich eine solche regelung umsetzen willst.
Im allgemeinen müsstest du mir aber jedenfalls, um zu rechtfertigen, dass man ja pädos die sich an kindern vergehen killen sollte und die zahlen ja so unfassbar hoch sind, halt die zahlen liefern, wo wirklich jemand ein kind vergewaltigt oder ermordet hat (was meist ein und dasselbe sein wird, da ein kind dabei stirbt), und diese zahlen sind zum glück nicht gerade hoch, und deren rückfallquoten, nicht zuletzt auch, weil man sie nicht mehr rauslässt im allgemeinen, sind auch nicht hoch.
Wir sprechen da nicht über viele fälle. 2013 gab es 23 Mordopfer unter 13 in Deutschland.
Wir können nur mutmaßen, wie viele von denen von Pädophilen getötet worden sind, aber wenn wir allein schon die familiendramen in diesem jahr abziehen und säuglingsmorde wird das wohl eine zahl unter 5 sein, vermutlich sogar noch weiter unten.
Dafür die todesstrafe einführen, für weniger als 5 fälle im jahr?
Das ist halt blinder aktivismus und viel aufsehen um nichts.
Das passt halt hinten und vorne nicht, du wirst damit auch keinem einzigen Opfer helfen.
und das selbstjustiz in lynchmobs ausartet die unschuldige attackieren, das brauch ich dir wohl nicht zu erklären, das ist doch erst vor kurzem wieder passiert.
Wir wissen auch nicht, wie die statistik vorging, um zu sagen, wer ist pädophil und wer nicht.
Wenn ein 18 jähriger mit der 14 jährigen anbandelt, dann ist das streng genommen auch kindesmissbrauch, aber sicherlich eine andere tat für die leute eher nicht die todesstrafe fordern (solange gegenseitiges einverständnis da ist) als wenn irgendwer sich ne 8 jährige nimmt und sie missbraucht.
Todesstrafe zu fordern macht wenn überhaupt nur bei tätern sinn, die ein kind gewaltsam missbraucht haben. Bei allen anderen taten gäbe das unser gesetz gar nicht her. Sexuelel rmissbrauch von kindern ist ein tatdelikt, was sehr weit gefasst ist, aber dafür wird sowohl der vergewaltiger als auch der exhibitionist und der 18 jährige der ne zu junge freundin hat verurteilt.
Die vergewaltigung oder der mord sind zusätzliche taten für die ZUSÄTZLICH verurteilt wird.
Da könntest du aller höchstens sagen 'okay, täter die jetzt sexuellen missbrauch begehen und im zuge dessen morden oder vergewaltigen, die sollen getötet werden', aber warum nur in dieser kombination?
Es ist auch nich besser, wenn man jemanden de rkein kind ist ermordet oder vergewaltigt, du müsstest also bei mord und vergewaltigung die Todesstrafe oder Selbstjustiz in ordnung finden, wenn du wirklich eine solche regelung umsetzen willst.
Im allgemeinen müsstest du mir aber jedenfalls, um zu rechtfertigen, dass man ja pädos die sich an kindern vergehen killen sollte und die zahlen ja so unfassbar hoch sind, halt die zahlen liefern, wo wirklich jemand ein kind vergewaltigt oder ermordet hat (was meist ein und dasselbe sein wird, da ein kind dabei stirbt), und diese zahlen sind zum glück nicht gerade hoch, und deren rückfallquoten, nicht zuletzt auch, weil man sie nicht mehr rauslässt im allgemeinen, sind auch nicht hoch.
Wir sprechen da nicht über viele fälle. 2013 gab es 23 Mordopfer unter 13 in Deutschland.
Wir können nur mutmaßen, wie viele von denen von Pädophilen getötet worden sind, aber wenn wir allein schon die familiendramen in diesem jahr abziehen und säuglingsmorde wird das wohl eine zahl unter 5 sein, vermutlich sogar noch weiter unten.
Dafür die todesstrafe einführen, für weniger als 5 fälle im jahr?
Das ist halt blinder aktivismus und viel aufsehen um nichts.
Das passt halt hinten und vorne nicht, du wirst damit auch keinem einzigen Opfer helfen.
und das selbstjustiz in lynchmobs ausartet die unschuldige attackieren, das brauch ich dir wohl nicht zu erklären, das ist doch erst vor kurzem wieder passiert.
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