@ludditeWieder Bullshit. Einem Verbrecher werden für die Zeit in Haft gewisse Grundrechte eingeschränkt.
Namentlich das Recht auf Freizügigkeit, Postgeheimnis und in Ausnahmefällen die körperliche Unversehrtheit. Aber sie werden nicht aberkannt. Nachdem er seine Strafe abgesessen hat, bekommt er sie alle wieder. Ggf. ist er dann auf bestimmte Zeit nicht berechtigt, das aktive oder passive Wahlrecht anzunehmen.
Aber keinem werden sie aberkannt und vogelfrei bedeutet....frei ohne Rechte. Verurteilte Verbrecher sind aber nicht frei in Deutschland. Sie sind Gefangene. Und auch als solche genießen sie Rechte, die jeder Bürger auch genießt. Das Recht, einen Beruf auszuüben haben sie eingeschränkt, je nachdem, was die Gegebenheiten der JVA bieten und ob es sicherheitstechnisch zumutbar ist.
Die dürfen Briefe schreiben und haben Anspruch auf medizinische Versorgung. Das können die alles einklagen!