Weibliche Serienmörder/Serienkiller in der Minderheit
10.04.2013 um 14:23DieSache schrieb:Hier im Thread gehts doch um die Serie oder?Sicher. Es wird ja auch eingeholt. Aber es spielt nur bei der SCHULDZUMESSUNG ein Rolle, nicht bei der Frage, welcher Tatbestand einschlägig ist.
Und ich hab nur angesprochen, dass Prävention und Früherkennung wichtig ist um diese frühstmöglich zu erkennen und zu stoppen. Dazu ist das psychologische Gutachten bei Mord und Totschlagdelikten so wichtig!
Ist doch eigentlich gar nicht so schwer. Wenn Du mir auf die Fresse haust, ist das ne Körperverletzung. Warst Du dabei gerade in einem epileptischen Anfall ist es juristisch IMMER NOCH eine Körperverletzung, weil meine Nase genauso gebrochen ist, aber Dich trifft keine Schuld.
Du wirst also freigesprochen, obwohl Du mich am Körper verletzt hast.
Alarmi schrieb:In dem fiktiven Beispiel wuerdest Du mit Totschlag niemals durchkommen, eben weil "meine Nachbarn sind mir auf die Nerven gegangen" ein niederer Beweggrund ist.Nene....sooo einfach ist das nicht.
Real würde man es sicher versuchen das dahin zu schieben, ob das vorm BGH aber Bestand hat ist mehr als zweifelhaft. Warum? Weil sonst jede Tötung eines Menschen immer Mord wäre. Oder kennst Du einen Beweggrund, der NICHT Notwehr und Co ist, der das weniger "niedrig" erscheinen lässt?
Es geht eben um "sittlich niedrigste Stufe". Das is schon n bissl mehr als "Ich find das Scheiße"
Alarmi schrieb:Und die Sache mit den Neugeborenen ist deshalb kein Mord, weil die Toetungen unter einer psychischen Ausnahmesituation stattgefunden haben.Das wird durch Wiederholung nicht wahrer. Die Psyche spielt bei der Eingruppierung NUR DANN eine Rolle, wenn sie ein Mordmerkmal betrifft.
Ansonsten wird sie in der Schuld geprüft, was KEINE Auswirkungen auf die Tatbestandsmäßigkeit hat.
Hier kommt es m.E. auch sehr stark darauf an (wie eigentlich bei fast jeder Tat), wer Staatsanwalt, Richter und Rechtsanwalt ist. Im Endeffekt ist die Justiz doch ein ziemlich subjektives Geschaeft.Das ist richtig.
Ach....noch n Beispiel für Dich:
Typ schießt der Ex und ihrem Bruder zwischen die Augen. Die überleben dank Not-OP.
Motiv: Der Mann fühlte sich in seiner Ehre gekränkt.
Urteil: Versuchter Totschlag.
Boing...fast mein Rasenmäherfall. Und jetzt bin ich gespannt, wie du mir erklärst, dass Leute erschießen um schlafen zu können auf sittlich niedrigerer Stufe steht als Leute zu erschießen, weil man sich in der Ehre gekränkt fühlt.
(Selbst die Nebenklage hats mit Heimtücke und nicht mit sonstigen niedrigen Beweggründen probiert.)