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Weibliche Serienmörder/Serienkiller in der Minderheit

401 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Serienmörder, Serienkiller ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Weibliche Serienmörder/Serienkiller in der Minderheit

10.04.2013 um 12:44
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Ich hab jetzt nicht die Zeit, alle Faelle zu lesen, aber im ersten Fall wurde dem Mann schonmal eine eingeschraenkte Schuldfaehigkeit wegen psychischen Problemen bescheinigt. Darum Totschlag und kein Mord. Aber gut, das waere wohl sicherlich auch erfolgreich wenn Du wegen so ner Lappalie einen Haufen Leute abknallst, das tut naemlich nur jemand, der gaga ist. :)
Frage mal einen Juristen Deines Vertrauens nach den Unterscheidungen bezüglich Vorsatz, Schuldfähigkeit und Tatbestandsmerkmalen.

In der Rechtswissenschaft wird scharf zwischen dem getrennt, was Du hier munter durcheinander wirfst.

Ich würd´s Dir ja erklären, aber da Du offenbar keine Zeit hast, verzichte ich drauf. Nur so viel - wenn Du keine Ahnung hast, wäre es klüger das zu sagen, anstatt mit komischen Smileys unbewaffnet ein Kompetenzduell zu provozieren. Das endet in Deiner Bloßstellung - und das muss ja nicht sein. ;)


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Weibliche Serienmörder/Serienkiller in der Minderheit

10.04.2013 um 12:45
Zitat von DieSacheDieSache schrieb:problematisch, denn ich denke man sollte jeden Fall individuell und für sich betrachtet sehen um analysieren zu können was zu den Taten führte und in wie weit echte Schuldfähigkeit vorhanden ist bzw zum Tatzeitpunkt gegeben war.

Zudem sollte auch die Persönlichkeit eines Täters, einer Täterin beleuchtet werden, ob tatsächlich keine verminderte Schuldfähigkeit bestand, da die Taten in vollem Bewusstsein begangen wurden und es sich vielmehr um eine antisoziale Persönlichkeit handelt. Ist für Aussenstehende und psychologie Laien in der Tat schwer diese zu unterscheiden, selbst den Studierten unterläuft Mal ein Fehler bei der Einschätzung des Potenzials eines Täters!
Hast Du Zeit?


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Weibliche Serienmörder/Serienkiller in der Minderheit

10.04.2013 um 12:46
@LivingElvis

ja dann gib Mal Vollgas!


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Weibliche Serienmörder/Serienkiller in der Minderheit

10.04.2013 um 12:53
@LivingElvis

mit welchen Fällen bei denen alle relevanten Eckdaten vorhanden sind, soll ich mich deiner Meinung nach befassen?


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Weibliche Serienmörder/Serienkiller in der Minderheit

10.04.2013 um 13:08
@LivingElvis

im Grunde ist es ein sprichwörtliches Puzzle, wenn man Hintergründe, Motivation und Tat verstehen will und das sollte man schließlich, denn auch wenns uns vom Gerechtigkeitsempfinden her schwer fällt, auch Täter und im Falle des Topics Täterinnen haben ein Recht darauf vernünftig verteidigt zu werden und dass jeder Fall ausreichend untersucht wird, bevor es zum Urteil kommt. Auch kann man in diesen Fällen nicht einfach hergehen und den Täter/Täterinnen ihre Menschenrechte absprechen!


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Weibliche Serienmörder/Serienkiller in der Minderheit

10.04.2013 um 13:11
@DieSache
Ei mach ich doch....

Grundsätzlich ist jede strafrechtliche Prüfung bei einem sogenannten vollendetem vorsätzlichen Begehungsdelikt in 4 Teilprüfungen unterteilt. Wir bleiben mal beim Totschlag.

Kommt man bei einem einzigen Punkt zu dem Schluss, dass nicht alle gesetzlich normierten Merkmale erfüllt sind, endet die Prüfung und eine Bestrafung nach dem Paragraphen verbietet sich.

1. Der objektive Tatbestand
Hierbei werden alle objektiven Merkmale auf ihr Vorhandensein geprüft.

- Tatsubjekt (Täter)
- Eintritt des Erfolges (Tod des Opfers)
- Tathandlung (töten)
- Kausalität zwischen Tathandlung und -erfolg (Kann die Tat weggedacht werden, ohne dass der Erfolg entfiele?)
- Objektive Zurechenbarkeit (Ist die Tat das Werk des Täters?)

2. Der subjektive Tatbestand
- Vorsatz (Wissen und Wollen um alle objektiven Tatbestandsmerkmale)

3. Rechtswidrigkeit
-Gibt es rechtliche Normen, die unter Umständen die Tathandlung erlauben?
- Notwehr
- Notstand
- etc

4. Schuld
- Schuldfähigkeit
- Schuldminderung
- Vorliegen von Entschuldigungsgründen, wie zB Notwehrexzess.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Zum Verhältnis von Mord und Totschlag in der Systematik gibt es unterschiedliche Auffassungen. Schaut man sich aber beide Tatbestände an
§ 212
Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
§ 211
Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
so fällt auf, dass der Gesetzestext ALLEINE aufgrund der bereits im anderen Post genannten Mordmerkmale unterscheidet.

Somit qualifiziert der §211 StGB den Totschlag nur. Das heißt, es kommt zur Einfügung der Mordmerkmale. Diese sind subjektiver und objektiver Natur. Allerdings ist "Planung" keines von den subjektiven Merkmalen. Diese wären "Mordlust", "Befriedigung des Geschlechtstriebes", "Habgier", "sonst niedere Beweggründe", sowie die Mordmerkmale Verdeckungs- und Ermöglichungsabsicht.

Im Ergebnis bedeutet das, dass ein Totschläger immer dann zum Mörder wird, wenn mindestens eines der Mordmerkmale gegeben ist.

Der Vorsatz spielt dabei nur insoweit eine Rolle, wie er auch hinsichtlich des Mordmerkmals auch gegeben sein muss.

Grundsätzlich reicht aber auch zum Mord der "Dolus Eventualis", also dass der Täter weiß, dass es durch seine Handlung zu dem Taterfolg kommen kann und er dies auch hinnimmt. Er muss, also nicht mal unbedingt wollen, dass das Opfer stirbt, um Mörder zu sein. Es genügt völlig, dass er es für möglich hält, dass das Opfer an seiner Behandlung verstirbt.

Ich werde gleich mal auf 3 bekannte Beispiele eingehen.


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Weibliche Serienmörder/Serienkiller in der Minderheit

10.04.2013 um 13:21
@LivingElvis

hab immer das Gefühl, dass die kriminologisch psychiatrische Forensik noch immer in den Kinderschuhen steckt und die Bürokratie sich oft als Hemmschuh erweist, wenn es um Prävention und Früherkennung geht...


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Weibliche Serienmörder/Serienkiller in der Minderheit

10.04.2013 um 13:35
Die Beispiele:

Fall Lolita Brieger
Im Fall Brieger war es klar erwiesen, dass der Ex-Freund das Mädel umgebracht hat. Die Frage war nur - Mord oder Totschlag.

Faktisch hat der Mann Lolita in einen Schuppen gelockt, um sie da umzubringen. Die Tat war definitiv geplant. Da gibt es keinen Zweifel.

Allerdings wurde die Leiche ja erst 30 Jahre später gefunden, so dass der Tatablauf schwer zu rekonstruieren war und da der Täter geschwiegen hat, fielen einige mögliche Mordmerkmale raus.

Letztlich hat man dann versucht auf "Heimtücke" zu argumentieren. Alles andere lag entweder definitiv nicht vor oder konnte nicht mehr bewiesen werden.

Die Frage war also, ob der Täter von vorne oder von hinten an Lolita rangetreten ist, um sie zu erdrosseln. Das konnte nicht mit Sicherheit beantwortet werden. Daher ist das LG zugunsten des Angeklagten davon ausgegangen, dass er von vorne an sein Opfer herangetreten war. Somit fiel das Mordmerkmal der Heimtücke weg, andere Mordmerkmale waren nicht gegeben und der Täter wurde wegen Totschlages verurteilt, welcher aber bereits verjährt war.

Diese Frage machte den Unterschied zwischen lebenslanger Haft und Freiheit des Täters aus.

Motiv war übrigens - Lolita nervte ihn. Er wollte die Beziehung beenden und sie wollte das nicht hinnehmen.


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Der Fall Peggy Knobloch

Der verurteilte Täter soll (der Fall ist sehr umstritten, daher Konjunktiv, auch wenn das Urteil derzeit noch juristischer Fakt ist) versucht haben sich bei dem Mädchen für eine vorangegangene Vergewaltigung zu entschuldigen.

Doch diese rannte schreiend vor ihm davon. Er lief hinterher und hielt ihr Mund und Nase zu, damit sie aufhört zu schreien. Das Mädchen erstickte, was der Täter aber nicht wollte.

Das LG verurteilte ihn wegen Mordes.

Warum? Zwar war die Tat nicht geplant, gleichwohl war es auch dem geistig behinderten Täter klar, dass das Mädchen versterben könne, wenn man ihm 10 Minuten lang Mund und Nase zu hält. Er hat also den Tod des Mädchens in Kauf genommen.

Die Frage war also, warum der Mann dem Mädchen Mund und Nase zuhielt. Die Antwort war klar - er wollte, dass das Mädchen seine Entschuldigung annimmt und niemandem von der Vergewaltigung erzählt. Es ging folglich um die Verdeckung einer Straftat.

Damit war das Mordmerkmal "Verdeckungsabsicht" erfüllt und der Mann wurde wegen Mordes verurteilt.

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Der Fall Rudolf Rupp

(Auch dieser Fall ist sehr umstritten und die Angeklagten sind im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen worden. Darum geht es aber nicht. Es geht nur um die juristische Bewertung im ersten Urteil.)

Im ersten Urteil ging das LG davon aus, dass die Angeklagten nach einem zuvor zusammen vereinbarten Plan, den Mann erschlagen habe. Die Tat sei mindestens 4 Tage zuvor geplant worden. Auch habe man sich bereits gemeinsam Gedanken um die Beseitigung der Leiche gemacht.

Die Angeklagten wurden wegen Totschlags verurteilt. Warum? Weil kein Mordmerkmal einschlägig war.


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Weibliche Serienmörder/Serienkiller in der Minderheit

10.04.2013 um 13:40
Zitat von DieSacheDieSache schrieb:hab immer das Gefühl, dass die kriminologisch psychiatrische Forensik noch immer in den Kinderschuhen steckt und die Bürokratie sich oft als Hemmschuh erweist, wenn es um Prävention und Früherkennung geht...
Strafrecht hat mit Prävention und Früherkennung wenig zu tun.

Wichtig ist, dass die Schuldfähigkeit bei der Frage, welcher Strafrechtsparagraph angewendet wird, KEINE Rolle spielt. Die wird nämlich erst viel später geprüft.

Dann gibts halt auch mal einen Freispruch für einen Mord, wenn der Täter nicht schuldhaft handelte.

Andererseits werden eben auch Leute als Mörder verurteilt, die den Tod ihres Opfers gar nicht unbedingt wollten. Das daher, weil eben der Vorsatz bezüglich des Todes des Opfers zur Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag KEINE Rolle spielt.

Ausnahmen sind nur die subjektiven Mordmerkmale.


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Weibliche Serienmörder/Serienkiller in der Minderheit

10.04.2013 um 13:44
@LivingElvis

und was erwartest du jetzt?

Ich bin der Meinung, dass es Reformen geben müsste was die Klassifizierung von Mord und Totschlagabsichten angeht, zudem sollte man Täter tatangemessen unterbringen, sprich auch die forensische klinische Psychiatrie gehört verbessert!

Mich würde interessieren aus welchen Jahren die Fälle genau stammen und ob man den ein, oder anderen Aufgrund besserer technischer Möglichkeiten heute nochmals genauer unter die Lupe nehmen könnte!


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Weibliche Serienmörder/Serienkiller in der Minderheit

10.04.2013 um 13:49
kennt jemand mary bell?

tumblr lj234hcYrz1qdhsoso1 250


Wikipedia: Mary Bell#Die Morde

mit 10 jahren hat sie einen 4 jahre alten jungen erwürgt.


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Weibliche Serienmörder/Serienkiller in der Minderheit

10.04.2013 um 13:50
@DieSache
Zitat von DieSacheDieSache schrieb:und was erwartest du jetzt?
Was soll ich erwarten?
Zitat von DieSacheDieSache schrieb:Ich bin der Meinung, dass es Reformen geben müsste was die Klassifizierung von Mord und Totschlagabsichten angeht, zudem sollte man Täter tatangemessen unterbringen, sprich auch die forensische klinische Psychiatrie gehört verbessert!

Mich würde interessieren aus welchen Jahren die Fälle genau stammen und ob man den ein, oder anderen Aufgrund besserer technischer Möglichkeiten heute nochmals genauer unter die Lupe nehmen könnte!
Schau....Du musst unterscheiden lernen zwischen dem was DU oder @Alarmi unter Mord oder Totschlag verstehen und dem was die Jurisprudenz darunter versteht.

Die forensische Psychiatrie befasst sich mit psychische kranken Straftätern, aber nur ein kleiner Teil der Mörder und Totschläger sind psychisch krank. (Ja...mag sein, dass das am Stammtisch anders gesehen wird, aber Krankheiten werden nunmal nach ICD klassifiziert und nicht nach Gutdünken)

Und auch die verbesserten technischen Möglichkeiten ändern nichts an juristischer Bewertung. Die beiden Paragraphen sind aus 1871. Da hat sich seit Bestehen des StGB nix dran geändert.


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Weibliche Serienmörder/Serienkiller in der Minderheit

10.04.2013 um 13:53
@LivingElvis

autsch, dann sollten man diese Paragraphen bzw die Gesetzesgrundlage Mal dem anpassen was man heute so weiß und versteht...1871 a bissele arg eingestaubt, oder?


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Weibliche Serienmörder/Serienkiller in der Minderheit

10.04.2013 um 13:53
autsch, dann sollten diese Paragrphen bzw die Gesetzesgrundlage Mal dem anpassen was man heute so weiß und versteht...1871 a bissele arg eingestaubt, oder?
Weil?


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Weibliche Serienmörder/Serienkiller in der Minderheit

10.04.2013 um 13:56
@LivingElvis

vergess es ich denk schon wieder Mal zu weit und zu komplex!


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Weibliche Serienmörder/Serienkiller in der Minderheit

10.04.2013 um 14:00
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Schau....Du musst unterscheiden lernen zwischen dem was DU oder @Alarmi unter Mord oder Totschlag verstehen und dem was die Jurisprudenz darunter versteht.
Von den Muettern die Neugeborene toeten einmal abgesehen moechte ich aber jetzt wirklich mal einen Fall sehen, bei dem ein Mehrfachmoerder mit Totschlag davongekommen ist. Gerade die niedrigen Beweggruende sind doch sehr sehr variabel als Mordmerkmal.
Zitat von AsphyxiaAsphyxia schrieb:kennt jemand mary bell?
Ja...voellig psychisch durch die Frau. Lebt aber mittlerweile auf freiem Fuss und hat sich nicht wieder etwas zu Schulden kommen lassen.


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Weibliche Serienmörder/Serienkiller in der Minderheit

10.04.2013 um 14:05
@DieSache
Ich glaube eher zu durchmischt.

Die seelische Konstitution ist für die Einordnung der Tatbestände (weitestgehend) egal. Die wird unten bei der Schuld geprüft.

Ist der Täter psychisch derart krank, dass er das Unrecht seiner Tat nicht einsehen kann oder nicht fähig ist, nach dieser Einsicht zu handeln, verbietet sich eine Bestrafung.

Es gibt dann die Möglichkeit einer Einweisung in die Psychiatrie. Das ist aber eine Maßregel der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Von den Muettern die Neugeborene toeten einmal abgesehen moechte ich aber jetzt wirklich mal einen Fall sehen, bei dem ein Mehrfachmoerder mit Totschlag davongekommen ist.
Moment der Deal war:
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Nenn mir ein Szenario, in dem das funktionieren soll.
Wenn ich Dir jetzt noch eins suche, willst Du dann anschließend noch eins? Wie lange soll das denn gehen? Ein fiktives Beispiel habe ich Dir auch schon genannt....
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Gerade die niedrigen Beweggruende sind doch sehr sehr variabel als Mordmerkmal.
Das ist sicher richtig.


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Weibliche Serienmörder/Serienkiller in der Minderheit

10.04.2013 um 14:10
Hier im Thread gehts doch um die Serie oder?

Und ich hab nur angesprochen, dass Prävention und Früherkennung wichtig ist um diese frühstmöglich zu erkennen und zu stoppen. Dazu ist das psychologische Gutachten bei Mord und Totschlagdelikten so wichtig!


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Weibliche Serienmörder/Serienkiller in der Minderheit

10.04.2013 um 14:11
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Ein fiktives Beispiel habe ich Dir auch schon genannt....
In dem fiktiven Beispiel wuerdest Du mit Totschlag niemals durchkommen, eben weil "meine Nachbarn sind mir auf die Nerven gegangen" ein niederer Beweggrund ist.

Und die Sache mit den Neugeborenen ist deshalb kein Mord, weil die Toetungen unter einer psychischen Ausnahmesituation stattgefunden haben. Hier kommt es m.E. auch sehr stark darauf an (wie eigentlich bei fast jeder Tat), wer Staatsanwalt, Richter und Rechtsanwalt sind. Im Endeffekt ist die Justiz doch ein ziemlich subjektives Geschaeft.


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Weibliche Serienmörder/Serienkiller in der Minderheit

10.04.2013 um 14:12
@Alarmi

deswegen trägt sie ja die Augenbinde ;)


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