@Zojja nu übertreib mal nicht. in
@van_Orten´s aussagen waren keine dskriminierenden antischwulen sätze vorhanden. man kann auch übertreiben. les dir die beiträge nochmal in ruhe durch.
du solltest vielleicht auch in betracht ziehen, dass nicht jeder mensch sich ganz offen allem stellen kann ode auch will. deswegen verunglimpft er nicht die schwulen.
da gibt es schlimmere aussagen zur widrikeit der natur
http://www.beob8er.net/offener-brief-acht-altbischoefe-homosexualitaet-ekd (Archiv-Version vom 19.01.2011)auszug:
Nach Römer 1,26f. gehört gleichgeschlechtliches Zusammenleben in exemplarisch hervorgehobener Weise zu den Gott-widrigen Verhaltensweisen, denen „die Offenbarung des Zorn(-gerichts) Gottes“ gilt (Römer 1,18). Wo Menschen anstelle der „natürlichen Lebensweise“ des Verkehrs von Mann und Frau (1. Mose 1,27f.) „in einer widernatürlichen Lebensweise des Verkehrs von Frauen mit Frauen und Männern mit Männern“ leben, da verlassen sie die gute Ordnung des Schöpfers für alle Menschen. Nach 1. Kor. 6,9f, und 1. Tim. 1,10 schließt gleichgeschlechtliches Zusammenleben wie alles andere gerechtigkeitswidrige Tun von der Teilhabe an Gottes Reich aus. Man kann diesen Aussagen weder durch die Annahme ausweichen, hier gehe es lediglich um den Verkehr mit Lustknaben in den antiken Tempeln, nicht aber um verantwortungsvoll gelebte Homosexualität, noch durch das Urteil, es handle sich um eine der mancherlei Angelegenheiten der damaligen Vergangenheit, die heute ihre Gültigkeit verloren hätten – wie z.B. das Verbot für Frauen, im Gottesdienst zu predigen (1. Kor. 14,34f.). Das Erste ist durch die grundsätzliche Formulierung des Apostels in Römer 1,18-27 ausgeschlossen, das Zweite vor allem durch das Gewicht des Ausschlusses vom Heil des Reiches Gottes, das bei dem Predigtverbot für Frauen natürlich fehlt. Solcherlei Um- und Zurechtdeutungen so gewichtiger Aussagen der Heiligen Schrift sind weder Christen erlaubt noch helfen sie dazu, eine an die Lebensweisen der heutigen Welt angeglichene Praxis in der Kirche Christi zu rechtfertigen. Hier gilt ganz einfach die Warnung aus dem Lutherlied: „Das Wort sie sollen lassen stehen!“
Wenn in der heutigen Gesellschaft gleichgeschlechtliches Zusammenleben in „Eingetragener“ oder freier Partnerschaft vielfach als eine durchaus natürliche Weise, seine Geschlechtlichkeit zu leben, gilt und ihre Gleichstellung mit der Ehe von Mann und Frau als Menschenrecht gefordert wird, so gibt es dafür sicherlich Gründe, die auch von Christen, die dies bestreiten, gehört und in ihrer Gewichtigkeit erwogen werden sollten. Aber das Gleiche gilt auch umgekehrt: Die Gründe der Heiligen Schrift, mit denen die Kirche Homosexualität als widernatürlich und schöpfungswidrig zu beurteilen hat, sollten auch von denen ernst genommen werden, die sie ihrerseits ablehnen. Eine freie Gesellschaft muss eine freie, kontrovers geführte Diskussion darüber ertragen, ohne dass im Hin und Her Feindseligkeiten entstehen, die leicht zu Gewaltmentalitäten eskalieren können. Wenn die Ordnung der Kirche eine Ordination gleichgeschlechtlich Lebender und ihre Aufnahme in den pfarramtlichen Dienst ausschließt, so bedeutet das keineswegs, dass diesen damit ihre Menschenwürde abgesprochen würde. Aber wenn die Kirche an dieser Ordnung als einer Ordnung Gottes und nicht als starrsinnige Traditionalität von Menschen festhält, dann sollte ihr Recht dazu nicht im Namen von allgemeinen Menschenrechten bestritten werden.