Sexualstraftäter auf der Übersichtskarte
18.10.2012 um 11:59Solang in Deutschland Täterschutz über Opferschutz steht, wird sich gar nichts ändern.
Gibt ja auch Fälle (vor einigen Wochen erst von einem gelesen), wo Vergewaltiger frei gesprochen werden, obwohl die Tat längst bewiesen ist. Und warum? Das Opfer hat sich nicht richtig gewehrt, sondern die Demütigung über sich ergehen lassen. Und weil keine Gegenwehr vorhanden war, ging das Gericht von einem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr aus und hat den Täter frei gesprochen.
Irgendwann müssen sich die Opfer vor Gericht verantworten, weil sie durch ihre bloße Anwesenheit die Triebe des Täters provoziert haben und daher auch selbst schuld an der Vergewaltigung waren.
Gibt ja auch Fälle (vor einigen Wochen erst von einem gelesen), wo Vergewaltiger frei gesprochen werden, obwohl die Tat längst bewiesen ist. Und warum? Das Opfer hat sich nicht richtig gewehrt, sondern die Demütigung über sich ergehen lassen. Und weil keine Gegenwehr vorhanden war, ging das Gericht von einem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr aus und hat den Täter frei gesprochen.
Irgendwann müssen sich die Opfer vor Gericht verantworten, weil sie durch ihre bloße Anwesenheit die Triebe des Täters provoziert haben und daher auch selbst schuld an der Vergewaltigung waren.