Aldaris
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Wieder U-Bahn-Schläger in Aktion
20.02.2011 um 18:46europäer schrieb:das hat nichts mit zu fein zu tun..wenn du jemandem hilfst und den oder die täter verletzt wirst du schmerzensgeld an die täter zahlen müssen!Das ist absoluter Humbug. Also wirklich @europäer
§ 32 (2) Strafgesetzbuch
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.