Sozialtherapeut missbraucht Menschen - Missstände in der Ausbildung?
02.02.2011 um 12:38Das Video zum Thema, ab Min. 43
Einfachnurich schrieb:Ich kenne die Arbeit mit behinderten Menschen auch, gut in einer Einrichtung arbeite ich nicht, mache sowas aber manchmal ehrenamtlich und ich kann deswegen eben nicht immer Realität und Nichtrealität unterscheiden.tja, manche machen sichs echt zu einfach. behinderte sind einfach generell die bösen und die "gesunden" die guten. immer.
Und wenn ich solche Sprüche wie:Besser so als gar keinen 6uellen Kontakte...da wirds mir übel.
Eni
* Verwahrung von Sexual- und Gewaltstraftäter (Art. 123a BV)Quelle : Wikipedia.ch
Die als Reaktion auf den Mord am Zollikerberg im Jahr 2004 durch das Volk angenommene sog. Verwahrungsinitiative bestimmt seither: "Wird ein Sexual- oder Gewaltstraftäter in den Gutachten, die für das Gerichtsurteil nötig sind, als extrem gefährlich erachtet und nicht therapierbar eingestuft, ist er wegen des hohen Rückfallrisikos bis an sein Lebensende zu verwahren. Frühzeitige Entlassung und Hafturlaub sind ausgeschlossen."
Dieses Urteil, welches gestützt auf die Bundesverfassung gefällt wurde, lässt sich - im Gegensatz zum StGB - nicht revidieren. Die BV sieht nur eine Möglichkeit: Nur wenn durch neue, wissenschaftliche Erkenntnisse erwiesen wird, dass der Täter geheilt werden kann und somit keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit darstellt, können neue Gutachten erstellt werden. Sollte auf Grund dieser neuen Gutachten die Verwahrung aufgehoben werden, so muss die Haftung für einen Rückfall des Täters von der Behörde übernommen werden, die die Verwahrung aufgehoben hat.