@TussineldaTiere fallen unter den § 90a des BGB. Der § 90 definiert nur den Begriff der Sache. Da hierbei die Sache bedeutet : "nur körperliche Gegenstände" muss eine §-Erweiterung her. Also § 90a. Des Weiteren widerspricht der sich selbst, denn es heißt darin: "Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt.
Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist."
Die daraus resultierenden Urteilsfindungen entsprechen heutzutage immer noch dem Prozessschema der Sachbeschädigung und enden meist nur mit Geldbußen oder Bewährungsstrafen.
Wenn ich jedoch als Mensch gegenüber einem anderen Menschen eine Straftat mittels Quälerei/ Tötung begehe, falle ich unter eine ganz andere Gestetzmäßigkeit, nämlich unter das Strafrecht. Das hängt einfach damit zusammen, dass dem Tier u. a. keine (Grund-) Rechte zugestanden werden, sondern wie oben beschrieben verfahren wird. Durch Tierschutzorganisationen hat sich da zwar schon etwas getan, aber die Sensibilisierung dafür wird erheblich erschwert.
Der Vergleich ist zwar richtig, dass sich die überwältigende Mehrheit der Verbraucher, aber auch Tierhalter, sich nicht mit dem Lebenslauf eines Tieres auseinander setzt/ setzen wollen und nur das Endprodukt konsumieren. Fehlende Empathie erklärt das jedoch m. M. nach nicht. Dafür sind doch noch andere Mechanismen verantwortlich...