@deetIch verweise dazu mal auf meinen Post von Seite 5:
"Es ist eine knifflige und auch hässliche Frage, ob man etwas, was lebt, zugunsten eines anderen Lebens beenden darf, und doch ist menschliches Leben auch und gerade durch seine Gehirntätigikeit definiert. Jemand der von Geburt an gehirntot ist, hat keine Chance jemals als wirklicher Mensch zu leben. Er hat allerdings auch keinen Organspenderausweis. Organspender zu werden ist eine bewußte Entscheidung, die das betreffende Leben, obwohl es der DNA nach menschlich ist, nie getroffen haben kann. Vieleicht kann man die Verantwortung, die Geräte abzustellen, auf sich nehmen und den Patienten sterben lassen, wodurch dann seine Organe frei werden würden, ohne das man irgendetwas töten muß, aber ob man dann einen legalen Zugriff auf die Organe hat, ist noch eine andere rechtliche Frage. Das Abstellen der Geräte ist allerdings auch eine Form, ein Leben zu beenden. Es ist eine Entscheidung, die vielleicht die Angehörigen treffen müssen, da keine Patientenverfügung vorliegen kann.
Etwas was lebt und menschlich ist, und damit vielleicht eine Seele hat, darf man nicht töten, aber man kann es gehen lassen, wenn es das beste ist, was man tun kann...
Was die Organe betrifft, so muß man sich nach dem Wortlaut des Gesetzes richten."
Natürlich ist es immer noch eine Frage, ob es ethisch wirklich einwandfrei ist, etwas was menschliche DNA hat und als ganzer Mensch geboren ist, und was eine Seele haben kann, einfach sterben zu lassen. Von töten rede ich hier nicht, es sei denn man könnte das Abschalten von Geräten als Tötung durch Unterlassen bezeichnen. Aber wie gesagt, manche sollte man gehen lassen. Das ist aber immer eine individuelle Entscheidung, die ich nicht treffen kann (gottseidank nicht...)...