Richtig
@chandni ,
dazu ein paar Fakten zur Verdeutlichung, da ich mich täglich mit diesem Thema beschäftige:
Trinkwasser kostet in Deutschland durchschnittlich 1,5 Euro/m3.
Cirka 80 % für die Wasserlieferung sind Festkosten. Diese Kosten fallen an, ohne dass auch nur ein Liter verkauft wird.
Für die Wasserversorger fallen folgende Kosten an:
· Personalkosten für 24 Stunden Betrieb
· Wassergewinnung (Brunnen, Pumpen, Stromkosten etc.)
· Wasseraufbereitung (Filter spülen, Desinfektion des Wassers, Stromkosten, Überwachung)
· Hochbehälter (Bau der Hochbehälter, Unterhaltung, Reinigung, Überwachung)
· Pumpstationen (Bau der Stationen, Unterhaltung, Stromkosten, Überwachung)
· Rohrnetz (Bau der Wasserleitungen, Auswechslung alter Wasserleitungen, Rohrbrüche suchen, Rohrbrüche beseitigen, Hydranten für den Feuerschutz, Wartung der Hydranten, Wasserschieber Ein- und Ausbau, Wasserzähler ablesen etc.)
· Verwaltung (Rechnungen schreiben und dem Kunden zusenden, Buchhaltung etc.)
· Konzessionsabgabe für die Benutzung der öffentlichen Straßen
Die zu entrichtenden Kosten sind in der gemeindlichen Beitrags- und Gebührensatzung
geregelt. Zu unterscheiden ist hier zwischen Beiträgen und Gebühren.
Beiträge sind einmalige Zahlungen für den Anschluss an die öffentliche Anlage, mit denen werden die für den Bau der Anlage anfallenden Investitionskosten abgedeckt. Die Investitionskosten für die Anlage hängen in erster Linie von der eingesetzten Technik ab (erste, zweite oder dritte Reinigungsstufe). Die Höhe der Beiträge richtet sich in der Regel nach der Grundstücks- bzw. Geschossfläche eines Anwesens.
Mit den Gebühren werden die laufenden Kosten für den Betrieb der Anlage finanziert;
meist sind die Gebühren verbrauchsabhängig. Kommunale Abwasseranlagen sind nach
den Haushaltsvorschriften kostendeckende Einrichtungen.
Einen wesentlichen Anteil an den Abwassergebühren haben die sogenannten kalkulatorischen Kosten, das sind Abschreibungen und Verzinsungen für das Anlagekapital.
Der Abwasserpreis setzt sich folgendermaßen zusammen:
• Abschreibungen
• Verzinsungen
• Personalkosten
• Energie- und Materialkosten
• Abwasserabgabe
• Abfallentsorgung
• Sonstiges
Quelle: IHK Bayreuth