Baby erschießt Erwachsenen - Schuldfrage?
08.04.2009 um 18:39@dacloudz
Also werden solche mordenden Kinder nicht wieder auf die Öffentlichkeit losgelassen. ;)
Personen, die zur Tatzeit jünger als 14 Jahre sind (also "Kinder" im Sinne des Gesetzes), können nicht bestraft werden. Der Vormundschaftsrichter kann jedoch außerhalb des Strafverfahrens bestimmte Maßnahmen anordnen.dacloudz schrieb:dan kann man ja noch mit 10/13 jahren noch wild morden.
Also werden solche mordenden Kinder nicht wieder auf die Öffentlichkeit losgelassen. ;)