@Tussinelda Tussinelda schrieb:was hat Homosexualität denn bitte mit Moral zu tun? Ist es nicht eher unmoralisch, jemanden für etwas, wofür er nichts kann, zu verurteilen?
also wilst du mir sagen das ein homo nix dafur kann das er so ist wie er ist
wilst du mir sagen das homosexualität naturlich ist und keine unmoralische sache
soll das dan heisen der gott hat auch homos erschafen so wie sie sind
was ist aus dem Gottes spruch geworden
"ihr solt euch vermehren"
wird wohl bei den homos schwierig
dan ist für dich sicher auch in ordnung das es auch so was gibt
Zoophilie (gr ζώον zóon „Lebewesen“, „Tier“ und -philie) bezeichnet das sexuelle Hingezogensein zu Tieren. Zoophilie kann sexuelle Handlungen beinhalten, aber auch Vorlieben, die nur sekundär, manchmal gar unbewusst der sexuellen Befriedigung des Menschen dienen. Der Begriff wurde erstmals 1896 von dem Wiener Psychiater Richard von Krafft-Ebing in seinem Werk Psychopathia sexualis benutzt. Der Begriff wird umgangssprachlich mit Sodomie gleichgesetzt.
oder das hier
Formicophilie, eine Form der Zoophilie, beschreibt das sexuelle Interesse daran kleine Insekten wie Ameisen über sich kriechen zu lassen und/oder von Ihnen gebissen zu werden.[1][2] Dieses Interesse fokussiert sich häufig auf die Genitalien, kann aber auch andere Körperteile betreffen. Beim erwünschten Effekt kann es sich um ein Kitzeln oder Stechen handeln, oder aber das Herbeiführen von psychischen Unbehagen bei dritten Personen.[3]
oder das
Nekrophilie bezeichnet eine Sexualpräferenz, die auf Leichen gerichtet ist. Nekrophilie ist im ICD-10-Verzeichnis der psychischen Störungen unter „Sonstige Störungen der Sexualpräferenz“ (F65.8) als Paraphilie klassifiziert.
Die Ausübung nekrophiler Handlungen ist in Deutschland strafbar. Sie fällt unter Störung der Totenruhe und kann laut § 168 StGB sowohl mit Geldstrafe als auch mit Haftstrafe belegt werden. Außerdem wird eine Tötung, die in der Absicht begangen wird, sich an der Leiche sexuell zu befriedigen, gemäß § 211 Abs. 1, 2 Var. 2 StGB als Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.