Es ist gar nicht so sicher, ob eine Aufzeichnung als Beweismittel abgelehnt würde. Da würde man versuchen, erstmal zu ermessen, welches Recht höher liegt: Das des Lehrers an seinen Persönlichkeitsrechten, oder das der Schülerin. Wenn der Anwalt - der in jedem Falle nötig wäre - den Fall entsprechend formuliert einem Richter vorlegt, könnte er das Beweismittel akzeptieren. Zumindest in Deutschland sind Mitschnitte auf Tonband, die ohne Wissen des abgehörten aufgezeichnet wurden, vor Gericht anerkannt worden.
Allerdings müsste man sich Gedanken machen, wie man den Mitschnitt beglaubigt. Heutzutage kann man alles fälschen, es wäre also wenigstens ein Zeuge notwendig. Und das Handy, mit dem man die Aufnahme macht, sollte direkt danach an den Anwalt abgegeben werden. Wer so etwas in Erwägung zieht, sollte also auf jeden Fall zuvor einen Anwalt konsultieren.
@alte_leierUnd woher soll der Lehrer wissen, warum die Reifen platt sind? Und wie wird er wohl reagieren, wenn er es weiß? Na?