Kinderlosigkeit
28.01.2022 um 09:30DerDoctor11 schrieb:Es gibt elternteile die leben im dritten jahr von Harz4.Hartz IV?
Ich glaube, so schlecht leben die damit gar nicht. Und sie können viel bei ihren Kindern sein.
DerDoctor11 schrieb:Es gibt elternteile die leben im dritten jahr von Harz4.Hartz IV?
Bundeskanzleri schrieb:Wie kommst du darauf, dass ich das dem Kind vorwerfeIch habe das nicht Dir zum Vorwurf gemacht, sondern eher allgemein ausdrücken wollen, dass es ungünstig ist, bestimmte Erwartungen in sein Kind zu setzen, vor allem, wenn man selbst nur eines in die Welt gesetzt hat.
Bundeskanzleri schrieb:Mich stört, dass du es als Ideal für alle darstellst. Das ist ja nun wirklich für jeden verschieden.Das nennt man Verantwortung ein kind kostet geld.
DerDoctor11 schrieb:Das nennt man Verantwortung ein kind kostet geld.
DerDoctor11 schrieb:Außerdem hat man auch eine Vorbildfunktion.Ist alles richtig. Aber Geld ist nicht alles.
DerDoctor11 schrieb:Windeln, kleidung Nahrung und Spielzeug muss nun mal bezahlt werdenEin Kind braucht aber auch emotionale Wärme, Liebe, Geduld, Verständnis.
nairobi schrieb:Ein Kind braucht aber auch emotionale Wärme, Liebe, Geduld, Verständnis.Natürlich aber von liebe alleine wird ein kind nicht satt.
Diese Dinge sind mit Geld nicht zu bezahlen.
DerDoctor11 schrieb:Man sollte im Ideal fall kinder zeugen wenn beide partner einen festen job haben und ein kind auch versorgen können.
DerDoctor11 schrieb:Natürlich es das einzige richtige Modell.Ah, ich verstehe, du meinst dass man NUR unter diesen Umständen ein Kind zeugen sollte, ich habe es anders verstanden.
Bundeskanzleri schrieb:Aber einen Job kann man schnell verlieren.Dann sucht man sich einen neuen job.
DerDoctor11 schrieb:Dann sucht man sich einen neuen job.Und wen man den nicht findet, dann schmeißt man da Kind weg, weil man sich ja jetzt nicht mehr in der einzig wahren Idealsituation befände?
off-peak schrieb:Und wen man den nicht findet, dann schmeißt man da Kind weg, weil man sich ja jetzt nicht mehr in der einzig wahren Idealsituation befände?Natürlich nicht aber in der Zeit wo man nichts findet kann könnte man z.b ein mimi job machen.
DerDoctor11 schrieb:anstatt zuhause rumzuhockenMan könnte ja Tagesmutter/-Vater werden. Da kann man zu Hause arbeiten, das Kind ist dabei und hat direkt Spielkameraden. Muss man natürlich auch die Eignung für haben.
nairobi schrieb:Man könnte ja Tagesmutter/-Vater werden. Da kann man zu Hause arbeiten, das Kind ist dabei und hat direkt Spielkameraden. Muss man natürlich auch die Eignung für haben.Es gibt auch Halbtagsjobs. Und viele Kinder haben auch Großeltern, die schon mal auf die Kleinen aufpassen.
DerDoctor11 schrieb:Das nennt man Verantwortung ein kind kostet geld.Das ist korrekt, darum bekommt man auch Kindergeld vom Staat. Wenn man keine extremen Ansprüche an das Leben stellt, ein Partner Vollzeit arbeiten geht und der andere Halbtags, dann ist ein Kind sehr wohl leistbar UND man kann Zeit mit ihm verbringen. Und, wie oben erwähnt, sind da ja noch die Großeltern, die auch einspringen können (ja, gilt nicht für jeden, aber es ist ein Faktor, den man nicht außer Acht lassen sollte)
nairobi schrieb:Naja eine Reise ist im Idealfall ganz schön (nicht immer allerdings), aber vergänglich. Es bleibt ja wenig davon. Urlaubsbräune verblasst, der Erholungseffekt schwindet mehr oder weniger schnell. Vielleicht hat man Andenken gekauft. Fotos geschossen.Sehe ich zwar etwas anders, da ich auch beruflich viel verreist bin. Ich hatte etwas zum Lachen und zum Weinen. Also war es nicht umsonst. Habe nette Leute getroffen und hatte auch beruflich schöne Momente. Und Geld verdient.
Job ist irgendwann auch vorbei. Da ist man dann auch schnell vergessen.
DerDoctor11 schrieb:Natürlich aber von liebe alleine wird ein kind nicht satt.Stimmt, dazu kommt noch Spielzeug und Kleidung und das sollte man - wenn möglich auch bieten können!
josie321 schrieb:Stimmt, dazu kommt noch Spielzeug und Kleidung und das sollte man - wenn möglich auch bieten können!Genau und kinder zeugen nur wegen dem Kindergeld ist der falsche weg und leider gibt es solche Familien.
nairobi schrieb:Hartz IV?Gönn' Dir mal einen Selbstversuch oder sprich mit BezieherInnen von Transferleistungen.
Ich glaube, so schlecht leben die damit gar nicht.
Doors schrieb:schlüft Kaviar und Champagner und die Millionen fliessen wie von selbst auf's Konto.Das nicht, das können auch Normalverdiener nicht und muss man auch nicht haben. Aber die Grundbedürfnisse werden abgedeckt, und wer alles beantragt, das ihm zusteht, sollte sich eigentlich nicht beschweren können. Zudem kann man noch etwas aufstocken.
Unterm Strich hat eine Alleinerziehende mit zwei Kindern im Durchschnitt 1672 Euro pro Monat zur Verfügung. Sie muss dafür aber schon 548 Euro für die Wohnung abknapsen. Noch höher ist das verfügbare Einkommen bei Paaren, die mit ihren Kindern in einem Hartz-IV-Haushalt leben. Hier beläuft sich das Haushaltsbudget mit zwei Kindern auf 2113 Euro.Quelle: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/wie-viel-geld-bekommt-ein-hartz-iv-empfaenger-1.3905657
Wie hoch ist der Hartz-IV-Regelsatz 2022?
Regelsatz 2022
449 Euro im Monat für Alleinstehende und Alleinerziehende (2021: 446 Euro).
404 Euro für Partner, wenn beide volljährige sind (2021: 401 Euro).
360 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben. Damit sind über 25 Jahre alte Erwachsene gemeint, die im Elternhaus leben oder Wohngemeinschaften (2021: 357 Euro).
376 Euro für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft von 14. bis 17. Jahren sowie Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des BGA umziehen (2021: 373 Euro).
311 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahre (2021: 209 Euro).
285 Euro für Kinder bis 6 Jahre (Sozialgeld) (2021: 283 Euro).
Zusätzlich zu den Regelsätzen und zu Wohn- und Heizkosten wird beim ALG II noch gewährt:Quelle:
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung: Seit Anfang 2011 gilt die Zeit des Arbeitslosengeld II-Bezugs nicht mehr als Pflichtversicherungszeit. Rentenbeiträge führen die Hartz-IV-Träger seitdem für die Betroffenen nicht mehr ab. Vorher wurden monatlich Beiträge in Höhe von 40,80 Euro in die Rentenkasse eingezahlt.
Sozialgeld: für Kinder (altersabhängig) oder für den Lebenspartner des Beziehers von ALG II, sofern dieser nicht erwerbsfähig ist. Kindergeld gilt als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung des Arbeitslosengeldes II bzw. Sozialgeldes einbezogen. Die Regelleistungen für Kinder sind aber höher als das Kindergeld.
Bildungspaket:
Mehraufwendungen für Mittagessen:Kostenfreies gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege.
Lernförderung: Bedürftige Kinder können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das wesentliche Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Dafür steht monatlich ein Betrag von insgesamt bis zu 15 Euro zur Verfügung, zum Beispiel für den Mitgliedsbeitrag des Sportvereins, die Gebühren der Musikschule oder im Ausnahmefall auch für Ausrüstungsgegenstände wie Sportschuhe oder Musikinstrumente.
Persönlicher Schulbedarf: Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (z. B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien), wird den Schülerinnen und Schülern einmal im Schuljahr ein Zuschuss gezahlt: 156 Euro.
Ausflüge: Zudem werden die Kosten ein- und mehrtägiger Ausflüge von Schulen, Kitas und Kindertagespflege übernommen (z. B. für Klassenfahrten).
Schülerbeförderung: Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Fallen deswegen Aufwendungen für Schülerbeförderung an und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, werden diese Ausgaben übernommen, auch wenn die Schülerfahrkarte privat nutzbar ist.
Zuschüsse für Schwangere: Schwangere haben ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs.
Einmalige Zuschüsse für beispielsweise Babyerstausstattung, Gründung eines Haushalts oder der Versorgung mit orthopädischen Schuhen.
Behinderte: Für voll erwerbsgeminderte Sozialgeldempfänger wird ab Vollendung des 15. Lebensjahres ein Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs anerkannt, wenn sie Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G sind. Für erwerbsfähige behinderte Menschen wird ein Mehrbedarf von 35 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs anerkannt, wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe) gewährt werden
Doors schrieb:Ob das daran liegt, dass es sich besser nach unten treten lässt als nach oben?Ne, das liegt daran, dass Du einen Strohmann anbellst und Unwahres von Dir gibst. Natürlich regen Steuerhinterzieher die Leute auch auf.
Doors schrieb:Würdest Du mit ALG-II-REmpfängerInnen wegen ihrer üppigen Alimentierung tauschen wollen?Das würde ich nicht, aber was hat das mit dem Thema zu tun, dass man von Hartz IV nicht üppig, aber auch nicht schlecht leben kann?
Ich kenne da eigentlich niemanden.
Doors schrieb:Ich glaube auch nicht, dass es eine nennenswerte Anzahl Menschen in der BRD gibt, die deshalb Kinder bekommen, damit sie sich vom Kindergeld ein Luxusleben finanzieren können.Ich weiß nicht, wie hoch die Zahl ist, aber in jeder Stadt gibt es Viertel, in denen Familien leben, die seit Jahrzehnten von Sozialhilfe leben, das gar nicht anders kennen und auch nicht anders wollen. Und die haben auch meist mehrere Kinder.
off-peak schrieb:Ne, das liegt daran, dass Du einen Strohmann anbellst und Unwahres von Dir gibst. Natürlich regen Steuerhinterzieher die Leute auch auf.Steuerhinterzieher ja, auch vor allem große Firmen, die Schlupflöcher ausnutzen.