Arikado
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Dignitas - Sterbehilfe
21.03.2008 um 00:50Dignitas umgeht mit Helium Sterbehilfe-Kontrolle
Zürich - Mit der Anwendung des Luftballon-Gases Helium hebelt die Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas die ärztliche Kontrolle aus. Für das bislang beim Suizid benutzte Präparat Natrium-Pentobarbital ist dagegen ein Rezept nötig.Nach einem Bericht von Radio DRS stülpen sich Sterbewillige einen mit Helium gefüllten Plastiksack über den Kopf und ersticken. Das Prozedere nähmen Vertreter von Dignitas auf Video auf und schickten es als Beleg der Staatsanwaltschaft.Der Züricher Oberstaatsanwalt Andreas Brunner forderte in der Sendung ein wirksames Gesetz. Es gehe nicht um ein Verbot des Sterbetourismus, sondern um klare Regeln. Die Bilder seien "fast nicht zumutbar". Die Sterbenden bewegten sich zuckend "mehrere zehn Minuten" lang.Im Kanton Zürich, wo Dignitas besonders intensiv tätig ist, hat die Gesundheitsdirektion zuletzt die Auflagen für die Freitod-Begleitung verschärft. So muss der Arzt den Sterbewilligen kennen; es genüge nicht, wenn er ihn nur ein Mal kurz sehe. Sterbewillige aus Deutschland müssen seitdem drei Arztbesuche in der Schweiz absolvieren, bevor sie das Rezept für das tödliche Natrium-Pentobarbital erhalten.
Ich finde, das ist einfach eine Schweinerei. Wenn jemand sterben will, wieso kann man ihm nicht einfach eine Spritze geben? Tiere werden eingeschläfert, Menschen müssen ersticken. Findet ihr das nicht auch abartig und pervers? Ich z. B. würde eher aus dem Fenster springen, oder mir die Kugel geben, als einen Erstickungstod in Kauf zu nehmen.
Zürich - Mit der Anwendung des Luftballon-Gases Helium hebelt die Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas die ärztliche Kontrolle aus. Für das bislang beim Suizid benutzte Präparat Natrium-Pentobarbital ist dagegen ein Rezept nötig.Nach einem Bericht von Radio DRS stülpen sich Sterbewillige einen mit Helium gefüllten Plastiksack über den Kopf und ersticken. Das Prozedere nähmen Vertreter von Dignitas auf Video auf und schickten es als Beleg der Staatsanwaltschaft.Der Züricher Oberstaatsanwalt Andreas Brunner forderte in der Sendung ein wirksames Gesetz. Es gehe nicht um ein Verbot des Sterbetourismus, sondern um klare Regeln. Die Bilder seien "fast nicht zumutbar". Die Sterbenden bewegten sich zuckend "mehrere zehn Minuten" lang.Im Kanton Zürich, wo Dignitas besonders intensiv tätig ist, hat die Gesundheitsdirektion zuletzt die Auflagen für die Freitod-Begleitung verschärft. So muss der Arzt den Sterbewilligen kennen; es genüge nicht, wenn er ihn nur ein Mal kurz sehe. Sterbewillige aus Deutschland müssen seitdem drei Arztbesuche in der Schweiz absolvieren, bevor sie das Rezept für das tödliche Natrium-Pentobarbital erhalten.
Ich finde, das ist einfach eine Schweinerei. Wenn jemand sterben will, wieso kann man ihm nicht einfach eine Spritze geben? Tiere werden eingeschläfert, Menschen müssen ersticken. Findet ihr das nicht auch abartig und pervers? Ich z. B. würde eher aus dem Fenster springen, oder mir die Kugel geben, als einen Erstickungstod in Kauf zu nehmen.