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Dignitas - Sterbehilfe

3 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Sterbehilfe ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Begründung: arikado, du weißt selbst, dass wir hier das thema sterbehilfe behandeln, pack deinen dennoch interssanten bericht bitte in einen bestehenden thread, danke
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Dignitas - Sterbehilfe

21.03.2008 um 00:50
Dignitas umgeht mit Helium Sterbehilfe-Kontrolle

Zürich - Mit der Anwendung des Luftballon-Gases Helium hebelt die Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas die ärztliche Kontrolle aus. Für das bislang beim Suizid benutzte Präparat Natrium-Pentobarbital ist dagegen ein Rezept nötig.Nach einem Bericht von Radio DRS stülpen sich Sterbewillige einen mit Helium gefüllten Plastiksack über den Kopf und ersticken. Das Prozedere nähmen Vertreter von Dignitas auf Video auf und schickten es als Beleg der Staatsanwaltschaft.Der Züricher Oberstaatsanwalt Andreas Brunner forderte in der Sendung ein wirksames Gesetz. Es gehe nicht um ein Verbot des Sterbetourismus, sondern um klare Regeln. Die Bilder seien "fast nicht zumutbar". Die Sterbenden bewegten sich zuckend "mehrere zehn Minuten" lang.Im Kanton Zürich, wo Dignitas besonders intensiv tätig ist, hat die Gesundheitsdirektion zuletzt die Auflagen für die Freitod-Begleitung verschärft. So muss der Arzt den Sterbewilligen kennen; es genüge nicht, wenn er ihn nur ein Mal kurz sehe. Sterbewillige aus Deutschland müssen seitdem drei Arztbesuche in der Schweiz absolvieren, bevor sie das Rezept für das tödliche Natrium-Pentobarbital erhalten.



Ich finde, das ist einfach eine Schweinerei. Wenn jemand sterben will, wieso kann man ihm nicht einfach eine Spritze geben? Tiere werden eingeschläfert, Menschen müssen ersticken. Findet ihr das nicht auch abartig und pervers? Ich z. B. würde eher aus dem Fenster springen, oder mir die Kugel geben, als einen Erstickungstod in Kauf zu nehmen.


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Dignitas - Sterbehilfe

21.03.2008 um 00:57
Es ist nicht immer der Grund klar warum jemand sterben möchte.
Vieles kann man auch durch Therapie erreichen, Krankengymnastik.
Wenn einer sterbenskrank ist, wer sagt dass er bei klarem Verstand genau so entscheiden würde und nicht nur aus einem Wahn heraus entscheidet?
Das Grundgesetz besagt wir haben das Recht auf körperliche Unversehrtheit, diese soll auch bewahrt bleiben.
Es muss immer alles vorher abgewogen werden.
Wenn der Patient nicht sterbenskrank ist, so ist es keine Sterbehilfe mehr, sondern Suizid.
Und von da an kommen wir wieder auf Recht der Unversehrtheit hin und zu Therapien.
Die in deinem Beispiel hätte man vielleicht besser in die Klapse gesteckt, wir kennen sie schließlich nicht.


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wuwei ehemaliges Mitglied

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Dignitas - Sterbehilfe

21.03.2008 um 01:14
Also 3 Arztbesuche sind zwar nicht so viel, wenn man aber so sehr leidet, dass man, weil man da schneller rankommt, lieber durch Helium stirbt als schmerzlos, dann sollte eine ärztliche Begutachtung reichen.


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