Eichhörnchen
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„Robby19“ bietet Sterbehilfe 12 jährigem Mädchen an
21.06.2020 um 20:13Ein unfassbarer Fall wurde in Amberg in der Oberpfalz verhandelt. Ein 12 jähriges Mädchen aus Baden Baden lernte über einen Chat Robby19 kennen. Er sollte ihr beim Suizid behilflich sein.
Robby war jedoch nicht 19, sondern Altenpfleger und 37 Jahre alt.
Wenn die Schaustellerjungs nicht eingeschritten wären oder es nicht mit bekommen hätten?
Hätte er sie nur Missbraucht, oder auch nachgeholfen?
Was hätte er danach mit dem Toten Mädchen gemacht?
Warum hat das Mädchen diese Schlaftabletten bekommen, hatte sie ein Rezept, wenn ja von wem?
Wäre dann dieses Mädchen ein weiteres verschwundenes gewesen, unter vielen, von denen man nach 20 Jahren hofft das man über ihren Verbleib etwas erfährt?
Ich hoffe dass er nach seiner Entlassung auch nicht mehr als Altenpfleger arbeiten darf. Wer möchte im hilflosen Zustand diesen Menschen ausgeliefert sein?
https://www.onetz.de/oberpfalz/schwandorf/unglaublicher-prozess-amberg-maedchen-sterbehelfer-id3031906.html
https://www.onetz.de/oberpfalz/amberg/mildes-urteil-prozess-um-maedchen-sterbehelfer-id3032594.html
Robby war jedoch nicht 19, sondern Altenpfleger und 37 Jahre alt.
Die Geschichte ist so unglaublich, dass die Richter der Ersten Strafkammer beim Landgericht Amberg immer wieder nachfragen. Es geht um den äußerst seltenen Tatbestand des "Bereiterklärens zum Totschlag". Oberpfalzweit ist so etwas noch nie verhandelt worden. In der Anklageschrift von Staatsanwältin Barbara Tutsch steht aber auch sexueller Missbrauch.
Sie lernten sich per Handy-Chat kennen. Eine 12-Jährige aus Baden-Baden und ein 37 Jahre alter Krankenpfleger, der seine Wohnung in Schwandorf hatte. Er firmierte unter dem Pseudonym "Robby19", beschrieb damit seinen Vornamen und sein Alter. Bald schon erfuhr der wegen sexueller Auffälligkeiten bei den Behörden bekannte Mann, dass seine Chat-Partnerin des Lebens überdrüssig war. Sie wollte "so nicht mehr weitermachen" und erkundigte sich, wie sie denn zum Weg ins Jenseits finden könne. Um die Zusammenhänge genau auszuleuchten, ließ die Kammervorsitzende Roswitha Stöber durch ihre beiden Beisitzer einen fast zweistündigen Chat-Verlauf verlesen. Was sich dabei verdeutlichte, löste Fassungslosigkeit aus. "Robby" bot Unterstützung an. Er wollte beim Sterben behilflich sein. Sie hätte gerne seine Dienste in einem Wald nahe Baden-Baden in Anspruch genommen, er sprach vom Stadtpark in Teublitz (Kreis Schwandorf).
Die Dialoge formten sich zunehmend bizarrer. Die 12-Jährige hätte einen Kopfschuss bevorzugt. Doch der Altenpfleger offerierte eine andere Problemlösung: "Erst Alkohol, dann zerkleinerte Schlaftabletten". Bei Eintritt der Bewusstlosigkeit schlug er vor, ihr das Genick zu brechen. "Tut das weh?", fragte sie und bekam die Antwort: "Tut nicht weh." Dann folgte, zu ihrer Zufriedenheit: "Ich mache es sicher und schnell."Da fragt man sich schon, was wäre wenn?
Er nannte sie "Prinzessin", die Schülerin erkannte in dem vermeintlichen Freund ihren "Prinzen". Der 37-Jährige signalisierte, sich ebenfalls zu töten. "Dann", so formulierte er, "mache ich dir im Himmel einen Heiratsantrag." Am 28. Mai 2019 kam die Schülerin ohne Wissen ihrer Eltern per Zug aus Baden-Baden nach Maxhütte-Haidhof, fuhr mit dem Bus weiter nach Teublitz, traf beim Rathaus auf "Robby" und wurde in den Stadtpark geführt. Die Tötungsaktion, von dem depressiv veranlagten Mädchen sehnlichst gewünscht, hätte beginnen sollen. Doch vorher musste die 12-Jährige aus einer nahen Apotheke Schlaftabletten besorgen und bekam sie tatsächlich. Im Park zurück, wurde rasch deutlich, was "Robby" im Schilde führte: Er nahm ihre Hand und legte sie zwischen seine Oberschenkel. Dann kamen plötzlich Leute vorbei und beendeten das Treffen im Park. Der 37-Jährige erhielt Hiebe, die Polizei wurde alarmiert.
Wenn die Schaustellerjungs nicht eingeschritten wären oder es nicht mit bekommen hätten?
Hätte er sie nur Missbraucht, oder auch nachgeholfen?
Was hätte er danach mit dem Toten Mädchen gemacht?
Warum hat das Mädchen diese Schlaftabletten bekommen, hatte sie ein Rezept, wenn ja von wem?
Wäre dann dieses Mädchen ein weiteres verschwundenes gewesen, unter vielen, von denen man nach 20 Jahren hofft das man über ihren Verbleib etwas erfährt?
Ich hoffe dass er nach seiner Entlassung auch nicht mehr als Altenpfleger arbeiten darf. Wer möchte im hilflosen Zustand diesen Menschen ausgeliefert sein?
Dabei wusste man aus den Akten: Der Schwandorfer stand unter Führungsaufsicht und hatte aus vorausgegangenen Begebenheiten das Verbot, Parks und Kinderspielplätze zu betreten.Ich bin irritiert, das Urteil finde ich sehr fragwürdig. Er war ja schon einmal in Haft bzw. kam kurz vorher raus. Dafür gibt es 2 Jahre und 8 Monate !
Das Urteil des Amberger Landgerichts fiel milde aus: Ein 37-jähriger Altenpfleger aus Schwandorf muss für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Ihm wurde vorgeworfen eine 12-Jährige aus Baden-Württemberg in die Oberpfalz gelockt zu haben, um ihr dann beim Sterben zu helfen. Doch der Tatbestand des Bereiterklärens zum Totschlag konnte vor Gericht nicht bewiesen werden........Quellen:
Der Tatbestand des Bereiterklärens zum Totschlag fiel weg. Stattdessen wurde der Mann, der sich "Robby19" nannte, wegen Entziehung Minderjähriger geahndet. Ein sexueller Missbrauch konnte nicht schlüssig nachgewiesen werden. Der Altenpfleger hatte im Teublitzer Park zwar die Hand des Mädchens genommen und sie an seine Oberschenkel gedrückt. Doch ob das nun unmittelbar im Intimbereich des Mannes war, sei unklar geblieben, hieß es.......
Die Minderjährige reiste am 28. Mai 2019 ohne Wissen ihrer Eltern in die Oberpfalz, wurde im Zug ohne Fahrkarte erwischt und kam trotzdem in Teublitz an. Im Stadtpark wurden drei junge Schaustellergehilfen auf das ungleiche Paar aufmerksam. Sie schritten ein und verpassten dem 37-Jährigen eine Abreibung, bei der er eine Flasche über den Kopf geschlagen bekam. Damit endete die Geschichte......
In diese Urteil fließen auch Verstöße gegen Weisungen der Führungsaufsicht mit ein. Weiterhin wurde der Altenpfleger erst wenige Wochen vor dem Treffen mit dem 12-jährigen Mädchen aus dem Gefängnis entlassen. Im Urteil wurde ihm eine zweijährige Alkoholentzugstherapie zugebilligt. Es könne nicht ausgeschlossen werden, hieß es in der Begründung von Richterin Roswitha Stöber, "dass er auch zur Tatzeit unter Alkohol stand."
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https://www.onetz.de/oberpfalz/schwandorf/unglaublicher-prozess-amberg-maedchen-sterbehelfer-id3031906.html
https://www.onetz.de/oberpfalz/amberg/mildes-urteil-prozess-um-maedchen-sterbehelfer-id3032594.html