kleinundgrün schrieb:Wie würde das konkret ablaufen? Bekommt man einen Katalog, aus dem man auswählt?
Ggf. mit Angaben zum voraussichtlichen Schmerzlevel und Dauer bis zum Eintritt des Todes.
Falls nicht: So ganz ohne Vorgaben wüsste ich einiges, was ich mir in dem Fall aussuchen würde.
Nun ja, ich stelle mir das so vor, daß es doch möglich sein sollte, verschiedene Hinrichtungsmethoden, die bereits in der Vergangenheit angewandt worden sind und die noch heute in anderen Ländern (wie China) angewandt werden, zur Auswahl gestellt werden, von denen man sich eine aussuchen kann wenn bedarf besteht.
Der Anwalt / die Anwältin sollte / könnte dabei behilflich sein, den zum Tode Verurteilten aufzuklären.
Nach meiner jetzigen Vorstellung, die ich gerade im Kopf habe, würde ein Papier ausreichen, auf dem man seine gewünschte Hinrichtungs-Methode ankreuzen kann, die bei einem angewandt werden soll.
(Bzw. der Anwalt/die Anwältin kreuzt es an, während des Gespräches mit dem Verurteilten)
Ich habe z.B. mal gelesen, daß im Jahre 2010 der Todeskandidat Ronnie Lee Gardner seine Hinrichtungsmethode wählen konnte, und er ließ sich erschießen. Das wurde auch so durchgeführt.
Ebenso habe ich schon oft gelesen, daß die angeblich so humane Hinrichtungsmethode durch die Giftspritze, so oft schief gegangen ist. Bei einem mußten sie nach 2 Stunden abbrechen, weil sie die Vene nicht gefunden haben. Bei anderen gab es erhebliche Komplikationen und sie sind qualvoll über eine halbe Stunde gestorben. Das ist doch grausam.
Und da machte ich mir mal Gedanken darüber, und kam zu dem Entschluß, daß wenn ich in dieser Situation wäre, auf keinen Fall mit der Giftspritze hingerichtet werden wollte.