Rufmord / Verleumdung
28.08.2011 um 15:15@lateral
Bitte sehr! Ich könnte noch kurz etwas dazu erklären!
Zur:
§ 186
Üble Nachrede
(Wer in Beziehung auf einen anderen...)
Das Gesagte muss von einer anderen Person ausgegangen sein.
(...eine Tatsache behauptet oder verbreitet,...)
Behauptung heisst, dass jemand über einen anderen Dinge behauptet, unabhängig ob sie wahr oder erlogen sind. Zb: "Mit dem würde ich keine Beziehung anfangen, der hat nämlich AIDS!", "Wusstest du schon, dass Herr X angeblich Kinderpornos schaut?" oder "Ohman, mein Exfreund ist so schlecht im Bett, der bekommt ja nichtmal einen hoch!"
(...welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist,...)
Es muss eine Herabwürdigung stattfinden oder eine Verächtlichung (..er schaut Kinderpornos..., ...hat AIDS..., bekommt keinen hoch...) siehe weiter oben!
(...wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist,...)
Die behauptete bzw verbreitete Tatsache darf nicht der Realität entsprechen. (Sie darf nicht "erweißlich wahr" sein!) Im Beispiel AIDS: Ein HIV-Test-Nachweiß genügt, um zu bestätigen, dass man eben kein AIDS hat. Wenn jemand dies jedoch herumerzählt, kann er auf Üble Nachrede verklagt werden.
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Bitte sehr! Ich könnte noch kurz etwas dazu erklären!
Zur:
§ 186
Üble Nachrede
(Wer in Beziehung auf einen anderen...)
Das Gesagte muss von einer anderen Person ausgegangen sein.
(...eine Tatsache behauptet oder verbreitet,...)
Behauptung heisst, dass jemand über einen anderen Dinge behauptet, unabhängig ob sie wahr oder erlogen sind. Zb: "Mit dem würde ich keine Beziehung anfangen, der hat nämlich AIDS!", "Wusstest du schon, dass Herr X angeblich Kinderpornos schaut?" oder "Ohman, mein Exfreund ist so schlecht im Bett, der bekommt ja nichtmal einen hoch!"
(...welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist,...)
Es muss eine Herabwürdigung stattfinden oder eine Verächtlichung (..er schaut Kinderpornos..., ...hat AIDS..., bekommt keinen hoch...) siehe weiter oben!
(...wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist,...)
Die behauptete bzw verbreitete Tatsache darf nicht der Realität entsprechen. (Sie darf nicht "erweißlich wahr" sein!) Im Beispiel AIDS: Ein HIV-Test-Nachweiß genügt, um zu bestätigen, dass man eben kein AIDS hat. Wenn jemand dies jedoch herumerzählt, kann er auf Üble Nachrede verklagt werden.
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