@Kc @m7 @evadarnes @Pumpkins @enigma1441 @waage @mothwoman @Nerok Auch Tatsachenbehauptungen, die getan werden um jemandem zu schaden, können strafrechtlich relevant sein.
Steht also das "Weitersagen" einer Sache in gar keinem Verhältnis oder ist es nicht erwiesen, dass er sowas getan hat, dann kann es durchaus Konsequenzen zumindest wegen übler Nachrede haben.
Nehmen wir mal an, jemand war mal in psychiatrischer Behandlung. Ein anderer weiß davon und benutzt diese Tatsache um jemanden zu diskreditieren. So nach dem Motto "Sie können doch hier garnicht mitreden, sie saßen doch vor zwei Jahren in der geschlossenen Anstalt". Trotz der Tatsache, dass es wahr ist, kann der in Haftung genommen werden, der diese Tatsache verbreitete in vollem Willen und Bewusstsein, jemandem damit zu schaden. Ist am Ende ähnlich einer Beleidigung, eine Tatsache die mehr oder weniger wahr ist wird benutzt um dich fertigzumachen, weils zum Beispiel ein weit verbreitetes gesellschaftliches Tabu ist und die Ehrverletzung dadurch gewollt ist.
Außerdem muss man aufpassen, in welchem Zeitrahmen man so eine Tatsachenbehauptung aufstellt....Straftaten werden allgemein nach einer, je nach Art und Schwere, gewissen Zeit aus allen Registern gelöscht, bezeichnet man jemanden, der vor 20 Jahren einen Kaugummi klaute immernoch als Dieb, kann man locker wegen Verleumdung drankommen, weil dann keiner mehr nachvollziehen kann, ob das wirklich stimmt. Denn die Einträge und Akten sind dann definitiv im Nirvana. Geschreddert, kompostiert und verfüttert.