Vergewaltigung
09.06.2008 um 10:54zum glück ist dieser terminus nicht bestandteil unseres strafrecht
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So wie ich weiss, werden solche Fakten aber durchaus bei einem Strafmass berücksichtigt.
Dann heisst es z.B. bei der Urteilsverkündigung:
Erschwerend zum Strafmass kam die Tatsache, dass der Missbrauch an Schutzbefohlenen durchgeführt wurde.
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So wie ich weiss, werden solche Fakten aber durchaus bei einem Strafmass berücksichtigt.
Dann heisst es z.B. bei der Urteilsverkündigung:
Erschwerend zum Strafmass kam die Tatsache, dass der Missbrauch an Schutzbefohlenen durchgeführt wurde.