@LightstormDie wenigsten Ehescheidungen dürften auf Flirts begründet sein.
Ausserdem muss, Toleranz und Einigkeit vorausgesetzt, ein Flirt (oder gar mehr) nicht zwangsläufig das Ende einer Liebesbeziehung mit oder ohne Trauschein bedeuten.
Wichtig ist nur, dass sich beide Partner in einer Beziehung einig sind über das, was sie "dürfen" oder ggf. auch nicht. Dann sehe ich da kein Problem.