Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse
17.12.2006 um 04:51@zaphodB.:
Du hast zweifellos recht, dass die individuellen Umstände der Tatund
des Täters (insbesondere des Umstandes einer Wiederholungstat) einen höherenStrafrahmen
gebieten, der deshalb auch strafverschärfend auszuschöpfen ist.
Ich meine aber,
dass sich die Frage der besonderen Schwere der Schuld im FalleMario M. gar nicht erst
hätte ergeben dürfen, imho der Strafrahmen unverhältnismäßigist. Lebenslänglich - eben
noch dazu in Verbindung mit der Feststellung der besonderenSchwere der Schuld - ist m.
E. im Falle Mario M. deshalb nicht haltbar. DerStrafrahmen kann nicht alleine
fallinhärent angesetzt werden - genau das dürfte aberder Vorsitzende (wohl aus
populistischen Gründen) "vergessen" haben, um ihm nicht gareine unzulässige
Strafrahmenaddition zu unterstellen. Eine Verhältnismäßigkeit zuQualifikationsdelikten,
die einen Strafrahmen von Lebenslänglich zwingendvorschreiben, ist im Falle Mario M.
nicht gegeben.
den Rückfall alseigenen Tatbestand hat man ja leider Mitte
der 80er gestrichen
Dieersatzlose Aufhebung von § 48 StGB durch das 23.
StrÄndG von 1986 sehe ich schon alsgerecht. Ein strafverschärfender Aspekt ist davon ja
unberührt und kommt i. d. R. auchzum Einsatz, wie auch im Falle Mario M.
Ich
bin ja gespannt, ob er Revisioneinlegt. Aber vermutlich wird das möglichst jenseits
einer Puplikation versuchtwerden, was auch erklärt, dass sein Vertreter dazu bislang
kein Statement abgegebenhat.
Was mir bisher hier zu wenig diskutiert wurde
,ist der Einfluß derPresse in diesem und in anderen Fällen (z.B. Autobahnraser ,u.a.)
auf den Gang desVerfahrens und ob es neuer Regelungen und Mechanismen bedarf, um einer
"Pressejustiz"im schlechteren Sinne vorzubeugen.
Das interessiert leider
nahezuniemanden hier - den wütenden und emotional gerührten Mob schon gleich garnicht.
Recht ist für die nur, was ihren persönlichen niederen Genugtuungsemotionen"gerecht"
wird - sonst nix.
@science:
Die Todesstrafe isteindeutig
abschreckend, wie es das Beispiel Singapore eindeutig zeigt.
Na, dann zieh
doch dorthin, denn da ist alles gut - wirst schon sehen :D
Injedem Falle kommen
solche Länder Deinem "Zivilisations"-verständnis näher....zumindest solange, bis Dir
dort mal ordentlich "Recht" widerfährt, was Dir m. E. nichtschaden würde, damit Du
Werte, wie Du sie hierzulande hattest, mal zu schätzen lernst,anstatt sie so hirnlos zu
bespucken, weil Du geistig und gesinnungsmäßig offenbarnicht in der Lage dazu bist, sie
zu kapieren, wie Deine dumpfen, eindimensionalenAussagen dazu aufzeigen.
Hierzulande bist Du dafür leider knapp 70 Jahre zuspät dran ;)
@Dorian14:
science ist mit gewissheit nicht ineinem juristischen Bereich
tätig, sonst würde er keinen solchen radikalen Müllargumentieren.
Du hast zweifellos recht, dass die individuellen Umstände der Tatund
des Täters (insbesondere des Umstandes einer Wiederholungstat) einen höherenStrafrahmen
gebieten, der deshalb auch strafverschärfend auszuschöpfen ist.
Ich meine aber,
dass sich die Frage der besonderen Schwere der Schuld im FalleMario M. gar nicht erst
hätte ergeben dürfen, imho der Strafrahmen unverhältnismäßigist. Lebenslänglich - eben
noch dazu in Verbindung mit der Feststellung der besonderenSchwere der Schuld - ist m.
E. im Falle Mario M. deshalb nicht haltbar. DerStrafrahmen kann nicht alleine
fallinhärent angesetzt werden - genau das dürfte aberder Vorsitzende (wohl aus
populistischen Gründen) "vergessen" haben, um ihm nicht gareine unzulässige
Strafrahmenaddition zu unterstellen. Eine Verhältnismäßigkeit zuQualifikationsdelikten,
die einen Strafrahmen von Lebenslänglich zwingendvorschreiben, ist im Falle Mario M.
nicht gegeben.
den Rückfall alseigenen Tatbestand hat man ja leider Mitte
der 80er gestrichen
Dieersatzlose Aufhebung von § 48 StGB durch das 23.
StrÄndG von 1986 sehe ich schon alsgerecht. Ein strafverschärfender Aspekt ist davon ja
unberührt und kommt i. d. R. auchzum Einsatz, wie auch im Falle Mario M.
Ich
bin ja gespannt, ob er Revisioneinlegt. Aber vermutlich wird das möglichst jenseits
einer Puplikation versuchtwerden, was auch erklärt, dass sein Vertreter dazu bislang
kein Statement abgegebenhat.
Was mir bisher hier zu wenig diskutiert wurde
,ist der Einfluß derPresse in diesem und in anderen Fällen (z.B. Autobahnraser ,u.a.)
auf den Gang desVerfahrens und ob es neuer Regelungen und Mechanismen bedarf, um einer
"Pressejustiz"im schlechteren Sinne vorzubeugen.
Das interessiert leider
nahezuniemanden hier - den wütenden und emotional gerührten Mob schon gleich garnicht.
Recht ist für die nur, was ihren persönlichen niederen Genugtuungsemotionen"gerecht"
wird - sonst nix.
@science:
Die Todesstrafe isteindeutig
abschreckend, wie es das Beispiel Singapore eindeutig zeigt.
Na, dann zieh
doch dorthin, denn da ist alles gut - wirst schon sehen :D
Injedem Falle kommen
solche Länder Deinem "Zivilisations"-verständnis näher....zumindest solange, bis Dir
dort mal ordentlich "Recht" widerfährt, was Dir m. E. nichtschaden würde, damit Du
Werte, wie Du sie hierzulande hattest, mal zu schätzen lernst,anstatt sie so hirnlos zu
bespucken, weil Du geistig und gesinnungsmäßig offenbarnicht in der Lage dazu bist, sie
zu kapieren, wie Deine dumpfen, eindimensionalenAussagen dazu aufzeigen.
Hierzulande bist Du dafür leider knapp 70 Jahre zuspät dran ;)
@Dorian14:
science ist mit gewissheit nicht ineinem juristischen Bereich
tätig, sonst würde er keinen solchen radikalen Müllargumentieren.