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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

1.014 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mißbrauch Kindesmißbrauch ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

29.11.2006 um 19:08
Geraldo , wenn Du der Menschheit ein Gefallen tun möchtest , dann zitiere doch malzur
Abwechslung jene Paragraphen , die das Verhalten von Jens zu unterbinden wüßten.


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

29.11.2006 um 22:11
@xy
warum tust du dir das selber an und begibst dich immer wieder auf das gleicheNiveau wie Geraldo?
Zwingt dich jemand dazu? Oder hast du noch immer nicht erkannt,welchen Geistes Kind er ist?

Dieses Thema ist einfach zu ernst um sich mitGeraldo auseinander zu setzen.


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

30.11.2006 um 00:00
@xy:

zitiere doch mal zur Abwechslung jene Paragraphen , die das Verhaltenvon Jens zu unterbinden wüßten.

dafür kenne ich den Umfang und die Detailsseiner neuen Taten nicht - vermutlich Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach§ 176 StGB i. V. mit Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, wobei esminderschwere Fälle bei Straftaten nach § 176 StGB Abs. 1 u. 2 nicht mehr gibt. EineBewährungsstrafe kann in diesem Falle übrigens keine Relevanz haben, da bereits diegesetzl. Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind. Soweit das Strafmaß für seineneuerlichen Taten mindestens 2 Jahre beträgt, ist die Voraussetzung für eineSicherheitsverwahrung nach § 66 Abs. 3 StGB gegeben, und es ist davon auszugehen, dassdiese dann auch verhängt wird.

Die gesetzlichen Möglichkeiten sind alsodurchaus gegeben.


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

30.11.2006 um 00:08
@derDULoriginal:

Mein Niveau, wenn Du so willst, geht in diesem Themenbereichmit der gegenwärtigen praktischen Umgangsweise konform, welche sich rechtsstaatlich,gesellschafts- und sozialpolitisch stützt. Es scheint ziemlich offensichtlich, dass diesDein sog. "Nivau" heillos überfordert, das Du hier so eindrucksvoll in dumpfbackigenHetzversuchen gegen User demonstrierst, die nicht Deine Auffassung teilen.

Soviel zu Deinem "Niveau" und welch Geistes Kind Du damit hier darstellst.


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

30.11.2006 um 17:04
@geraldo

Um deine Frage gleich zu Anfang zu beantworten: Ja, ich warHauptbelastungszeuge beim Prozess gegen Jens A. Nein, ich bin nicht bei Gerichterschienen, um meine Aussagen zu machen, noch habe ich bei der Polizei ausgesagt.Stattdessen habe ich einen umfassenden Wahrnehmungsbericht formuliert, welcher meineannähernd zehnjährige Bekanntschaft mit Jens A. und meine Beobachtungen detailiertbeschreibt.

Zitat: "In der Strafsache gegen Jens A. (....) wird derSachverständige Dr. Klaus V., Institut für Rechtsmedizin, beauftragt, den Zeugen BernhardL. (...) auf seine Verhandlungsfähigkeit zu untersuchen. Der Sachverständige soll auchdazu Stellung nehmen, ob überhaupt Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeitgerichtlich vernommen werden kann. Berlin, den 17. Januar 2000 (Gesch-Nr. 507 - 47/99).

Dem war folgendes vorausgegangen: Jens A. und Sandro P. wurden wegenverschiedener Straftaten unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs des damals 7-jährigenKindes Patrick M. im Januar 1998 festgenommen. In einem Schreiben an Sando P. aus derUntersuchungshaft versuchte Jens A. eine Alibiabrede mit ihm zu machen, indem er die Tatabstritt und zwei Strichern vom Kiez den sexuellen Missbrauch des Kindes anhängen wollte.Zu der Zeit betreute ich Sandro P., der mir auch das Schreiben von Jens A. übergab.Dieses Schreiben reichte ich dem Gericht am 23. Februar 1998 ein. Jens A. widerriefdaraufhin seine Aussage vor Gericht und bestätigte, das Kind Patrick M. sexuellmissbraucht zu haben. Jens A. wurde zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt, verblieb aberwegen anderer Delikte in Haft. Sandro P. wurde in meiner Obhut entlassen. Ich vermittelteSandro P. in eine sozialtherapeutische Einrichtung.

Am 16. März 1998 wurde JensA. aus der Haftanstalt entlassen. Gegen 15.00 Uhr desselben Tages drang Jens A. mitäuißerst brutaler Gewalt in meine Wohnung ein. Er verlangte Sandro P zurück, er habeeinen Anspruch auf ihn. Nachdem ich sein Ansinnen ablehnte und mit der Polizei drohte,griff er mich massiv an und verletzte mich krankenhausreif. Es gelang mir, aus meinerWohnung zu flüchten. Nachdem die Polizei kam war Jens A. verschwunden. Er hatte sämtlicheUnterlagen, Akten und Papiere von Sandro P. aus meiner Wohnung gestohlen.

DiePolizei nahm den Vorfall auf und legte ihn zu den Akten. Da Jens A. befürchten musste,dass Sandro P. mir früher oder später über den Mord am 8-jährigen Kind Daniel B. vom 26.Dezember 1994 erzählen würde - es war nur eine Frage der Zeit - beschloss er, die Sacheselber aufkippen zu lassen.

Der Mordfall Daniel B. war als ungelöst zu den Aktengelegt worden und für Hinweise zur Ergreifung des Täters eine Belohnung von DM 10.000ausgeschrieben. Jens A. holte sich nun einen 16-jährigen Stricher aus einer Stricherbaraus Neukölln, die Belohnung zu teilen, wenn er, der Stricher der Polizei hinweise gebe,dass Sandro das Kind vergewaltigte und anschließend tötete. Am 12. April rief Jens michan und teilte mir mit, dass ein Haftbefehl gegen Sandro P. liefe. Zitat: "Sandro habeeinen 6-jährigen Jungen vergewaltigt und dann umgebracht. Sandro habe am 26. oder 27.Dezember 1994 ein 6-jähriges Kind brutal nach seiner Aussage mir gegenüber vergewaltigtund ermordet. Er habe sich im Suff verquatscht gegenüber einem Freund, der dann Anzeigeerstattet hat."

Tags darauf wurde ich von der Mordkommission Berlin abgeholt undvernommen. Aufgrund meiner Aussage wurde Jens A. noch am gleichen Tag festgenommen.

Diese Ereignisse und ihre Kenntnissnahme verbunden mit den physischen Verletzungen,die mir durch den Angriff von Jens A. in meiner Wohnung zugefügt wurden, führten zu einemtotalen körperlichen und seelischen Zusammenbruch. Die darauffolgenden Monate lag ich imKrankenhaus. Das gerichtsmedizinische Gutachten erklärte mich für vernehmungsunfähig undverwies auf meine Akten und einen umfassenden Wahrnehmungsbericht, den ich am 27. April1998 verfasst hatte.

Insofern hatte ich in der Folge keinen Einfluss mehr aufdie Geschehnisse, die folgten. Mein Wahrnehmungsbericht wurde zwar im Prozess verlesen,jedoch ging das Gericht nicht näher darauf ein. Bis heute habe ich mich nicht erholt, warvier Jahre bettlägrig und bin heute 100% schwerstbehindert wegen einer chronischenNervenentzündung (periphere Polyneuropathie) mit Lähmungen an Beinen und Armen.

Hinzu kam, dass Jens A. in der Folge aus der Haft eine Anzeige nach der anderen gegenmich erstattete. Er beschuldigte mich, den damals verschwundenen und entführten ManualSchadwald entführt und in einem Rotterdamer Bordel für Kinder verkauft zu haben. Fernersoll ich im Rahmen meiner Tätigkeit ungezählte Kinder und Jugendliche unter Drogengestellt, sexuell missbraucht und anschließend in verschiedene europäische Länderverkauft haben.

Ich habe private Sozialarbeit auf der Straße geleistet und vielejunge Stricher von der Straße geholt und in entsprechende Einrichtungen vermittelt. DieErmittlungen gegen mich wurden zwischenzeitlich alle eingestellt. Jens A. wurde aus derVerantwortung seines strafbaren Handelns genommen mit der Begründung, da er ja wegen dessexuellen Missbrauchs an Daniel B. schon genug bestraft sei. Alle weiteren Strafanzeigengegen Jens A. von Geschädigten wurden abgewiesen.

Damit hoffe ich, dass dieobigen Fragen über meine zeugenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber dem Gericht und derPolizei umfassend beantwortet sind.

mfg

Berlintrix


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

01.12.2006 um 01:15
@Berlintrix
Entschuldige , das ich dein post jetzt ertmal übergehe , den muß ichnoch verdauen...



"Am Morgen hatte Verteidiger Andreas Boineüberraschend die Ladung des ZDF-Moderators Johannes B. Kerner beantragt. Kerner habeStephanie in seiner Sendung am 16. September mit Verweis auf den Selbstmord desEntführers von Natascha Kampusch bewusst zur Antwort geführt, dass sie sich das auch fürihren Peiniger wünschte. „In der Sendung ist eine journalistische Grenze überschrittenworden“, sagte Boine. Berichterstattung, die in Persönlichkeitsrechte Angeklagtereingreife, sei strafmildernd zu werten, forderte Boine. „Mein Mandant ist kein Monsterund keine Bestie“, sagte er."

Es ist nicht zu fassen : Nach einem fünfwöchigenMartyrium wünscht sich Stephanie am liebsten den Täter aus der Welt ( ich kann dasverdammt gut nachvollziehen) und an dem Tag , an dem die belastenen Videos gezeigt werden(furchtbar für das Opfer) , kommt der perfide Versuch des Verteidigers eineStrafmilderung wegen Verletzung der Menschenwürde Marios durchzuboxen.
Hier läuftdefinitiv der falsche Film ab.
Mario selbst kann mit dem Begriff Menschenwürde dochüberhaupt nichts anfangen .
Sein Opfer stundenlang nach den Mißhandlungen in einekleine , dunkle Holzkiste zu verstauen , wie ein Gegenstand , zeugt wirklich nicht vonder Kenntnis von Persönlichkeitsrechten und Menschenwürde.
Wie schön , daßambitionierte Verteidiger Perlen vor die Säue werfen.

Vielleicht hilft es derRechtssprechung , sich noch einmal klar -Täter-Opfer,
schwarz-weiß , ins Gedächtniszu rufen , denn das stundenlange Starren auf Pepitamustern kann gewaltig die Wahrnehmungstören...


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wikka ehemaliges Mitglied

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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

01.12.2006 um 04:51
http://www.kriminalportal.de/aktuell/index_53349_51911.cfm

dies wird wohl auchnie aufgeklärt :-(


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

01.12.2006 um 15:42
@xy:

kommt der perfide Versuch des Verteidigers eine Strafmilderung wegenVerletzung der Menschenwürde Marios durchzuboxen. Hier läuft definitiv der falsche Filmab.

Das Problem Deiner Aufregung liegt in Deiner subjektive Interpretation.

Ich sehe das ganz und gar nicht als perfide, sondern als völlig legitim an. Esist die Aufgabe des Strafverteidigers Mario M. zu verteidigen, und es ist Mario M.'sgutes Recht, sich verteidigen zu lassen. Er kann strafmildernd beantragen, was er will -ob's denn berücksichtigt wird, ist eine ganz andere Frage. Und nochmals: wenn Mario M.die Menschenwürde anderer verletzt hat, ist das nicht mit seiner Menschenwürdeaufzurechnen. Wenn Du das nicht verstehen kannst, dann ist Deine Opferargumentationebenfalls einfach nicht ernst zu nehmen.

Berichterstattung, die inPersönlichkeitsrechte Angeklagter eingreife, sei strafmildernd zu werten, forderte Boine.

Das ist Schwachsinn, und ihm als Jurist sollte klar sein, dass diese seineAussage juristisch völlig irrelevant ist. Eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte desTäters außerhalb des Tatgeschehens kann in keinster Weise mit der Schwere seiner Tataufgerechnet werden. Naja, wenn er sich denn tatsächlich lächerlich machen will, kann erdas "Argument" ja einbringen - Erfolg wird er damit mit Gewissheit keinen haben.

Vielleicht hilft es der Rechtssprechung , sich noch einmal klar -Täter-Opfer,
schwarz-weiß , ins Gedächtnis zu rufen , denn das stundenlange Starren aufPepitamustern kann gewaltig die Wahrnehmung stören...


Die Rechtssprechungweiß das sehr wohl zu unterscheiden, und solche Aussagen eines Verteidigers sind NICHT'die Rechtssprechung'!!!


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01.12.2006 um 16:33
@Berlintrix:

Danke für Deine ausführlichen Schilderungen - ich komme noch daraufzurück.


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

13.12.2006 um 22:36
fragt sich nur wann ...


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

13.12.2006 um 22:46
Hier läuft definitiv der falsche Film ab.
Mario selbst kann mit dem BegriffMenschenwürde doch überhaupt nichts anfangen .
Sein Opfer stundenlang nach denMißhandlungen in eine kleine , dunkle Holzkiste zu verstauen , wie ein Gegenstand , zeugtwirklich nicht von der Kenntnis von Persönlichkeitsrechten und Menschenwürde.
Wieschön , daß ambitionierte Verteidiger Perlen vor die Säue werfen.



Grundgesetz Artikel 3 Absatz 1.

Das mag natürlich in manchen Fällen falscherscheinen, was total nachvollziehbar ist. Nur muss sich der Rechtsstaat trotzdem aufseine Verfassung beziehen, um diese Bezeichnung weiterhin tragen zu dürfen.

Hiermuss man einfach zwischen persönlichen Gefühlen und dem strafrechtlichen Verfahrenunterscheiden, so schwer es auch fallen mag (auch mir!).


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

13.12.2006 um 23:32
Noch ein Fall, über dessen Strafmaß ich mich sehr wundern muß:

Vergewaltiger inHaft
Für die Vergewaltigung eines zwölfjährigen Mädchens hat das HamburgerLandgericht einen einschlägig vorbestraften Mann am Donnerstag zu fünf Jahren Haftverurteilt. Der 37-Jährige hatte gestanden, das Kind Ende Juni von einem Fanfest währendder Fußball-WM weggelockt und dann in einem Park missbraucht zu haben. Erst neun Monatezuvor war er wegen der Vergewaltigung einer erwachsenen Frau vom Amtsgericht Hannover zueiner zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, die er nun zusätzlich absitzenmuss.

Für die Vergewaltigung der Frau gab es Bewährung !!!Genaugenommen:Nix!
Wie schön , daß Diebstahldelikte eine höhere Wertrechnung haben , als eine Frau. Sinddiese Urteilssprüche das letzte Aufbäumen der Verfechter : Frauen an den Herd ?!


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

13.12.2006 um 23:39
@xy
Wie sah die verhandlung aus konnte die Schuld des Mannes eindeutig bewiesenwerden?


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

13.12.2006 um 23:45
Sorry , ich fand keinen ausführlicheren Artikel , aber wenn es nicht eindeutig gewesenwäre , hätte es aus Mangel an Bewisen keine Bewährung gegeben.


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

13.12.2006 um 23:51
Ich stelle es mir nämlich immer ein bisschen Schwierig vor eine Vergewaltigungnachzuweißen... gab glaub ich mal einen Fall wo eine Frau die mit einem anderen einen ONShatte und schwanger geworden war so große Angst hatte es ihren Eltern zu beichten das sieeine Vergewaltigung erfunden hat... tja und wie will der Mann dann bitte noch dasGegenteil beweisen?


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

13.12.2006 um 23:56
Es handelte sich um eine erwachsene Frau !
Spätestens jetzt wäre aber klar , daß sienicht gelogen hat.
Der Nachweis von Gewaltanwendung wird vom Arzt bescheinigt ,vielleicht hatte sie im Anschluß noch genug Kraft , das durchzustehen.


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

14.12.2006 um 00:14
Ja natürlich ist es JETZT klar nur muss man halt meines Erachtens immer einen Eindeutigenbeweis haben bevor man jemanden hinter gitter bringt... ein Arzt und die Aussage der Fraualleine reicht meines Erachtens noch nicht aus um einen Menschen lebenslang hinter gitterzu bringen. Es braucht Spuren von Sperma oder speichel... am besten beides... dannbraucht es natürlich auch noch einige Zeugen... der Täter darf über kein Alibi verfügenund natürlich wäre es auch nicht schädlich wenn er davor schon mehrmals auffälig war...erst wenn die Tat zu 100% Nachgewießen wurde so das sich der Richter selber dafürverbürgen könnte... erst dann kann man meines Erachtens auch ein dementsprechend hartesurteil fällen... es darf niemals zu einem Rechtssystem wie in Amerika kommen... wo auszweifel Existensen zerstört werden...


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14.12.2006 um 10:37
Link: www.n24.de (extern) (Archiv-Version vom 23.12.2006)


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14.12.2006 um 11:05
Bemerkenswert dabei ist, dass das Urteil noch über der Forderung derStaatsanwaltschaft (14 Jahre und 9 Monate + anschließender Sicherheitsverwahrung) liegt.


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14.12.2006 um 13:08
Ist doch gut so o_O


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