@geraldoUm deine Frage gleich zu Anfang zu beantworten: Ja, ich warHauptbelastungszeuge beim Prozess gegen Jens A. Nein, ich bin nicht bei Gerichterschienen, um meine Aussagen zu machen, noch habe ich bei der Polizei ausgesagt.Stattdessen habe ich einen umfassenden Wahrnehmungsbericht formuliert, welcher meineannähernd zehnjährige Bekanntschaft mit Jens A. und meine Beobachtungen detailiertbeschreibt.
Zitat: "In der Strafsache gegen Jens A. (....) wird derSachverständige Dr. Klaus V., Institut für Rechtsmedizin, beauftragt, den Zeugen BernhardL. (...) auf seine Verhandlungsfähigkeit zu untersuchen. Der Sachverständige soll auchdazu Stellung nehmen, ob überhaupt Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeitgerichtlich vernommen werden kann. Berlin, den 17. Januar 2000 (Gesch-Nr. 507 - 47/99).
Dem war folgendes vorausgegangen: Jens A. und Sandro P. wurden wegenverschiedener Straftaten unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs des damals 7-jährigenKindes Patrick M. im Januar 1998 festgenommen. In einem Schreiben an Sando P. aus derUntersuchungshaft versuchte Jens A. eine Alibiabrede mit ihm zu machen, indem er die Tatabstritt und zwei Strichern vom Kiez den sexuellen Missbrauch des Kindes anhängen wollte.Zu der Zeit betreute ich Sandro P., der mir auch das Schreiben von Jens A. übergab.Dieses Schreiben reichte ich dem Gericht am 23. Februar 1998 ein. Jens A. widerriefdaraufhin seine Aussage vor Gericht und bestätigte, das Kind Patrick M. sexuellmissbraucht zu haben. Jens A. wurde zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt, verblieb aberwegen anderer Delikte in Haft. Sandro P. wurde in meiner Obhut entlassen. Ich vermittelteSandro P. in eine sozialtherapeutische Einrichtung.
Am 16. März 1998 wurde JensA. aus der Haftanstalt entlassen. Gegen 15.00 Uhr desselben Tages drang Jens A. mitäuißerst brutaler Gewalt in meine Wohnung ein. Er verlangte Sandro P zurück, er habeeinen Anspruch auf ihn. Nachdem ich sein Ansinnen ablehnte und mit der Polizei drohte,griff er mich massiv an und verletzte mich krankenhausreif. Es gelang mir, aus meinerWohnung zu flüchten. Nachdem die Polizei kam war Jens A. verschwunden. Er hatte sämtlicheUnterlagen, Akten und Papiere von Sandro P. aus meiner Wohnung gestohlen.
DiePolizei nahm den Vorfall auf und legte ihn zu den Akten. Da Jens A. befürchten musste,dass Sandro P. mir früher oder später über den Mord am 8-jährigen Kind Daniel B. vom 26.Dezember 1994 erzählen würde - es war nur eine Frage der Zeit - beschloss er, die Sacheselber aufkippen zu lassen.
Der Mordfall Daniel B. war als ungelöst zu den Aktengelegt worden und für Hinweise zur Ergreifung des Täters eine Belohnung von DM 10.000ausgeschrieben. Jens A. holte sich nun einen 16-jährigen Stricher aus einer Stricherbaraus Neukölln, die Belohnung zu teilen, wenn er, der Stricher der Polizei hinweise gebe,dass Sandro das Kind vergewaltigte und anschließend tötete. Am 12. April rief Jens michan und teilte mir mit, dass ein Haftbefehl gegen Sandro P. liefe. Zitat: "Sandro habeeinen 6-jährigen Jungen vergewaltigt und dann umgebracht. Sandro habe am 26. oder 27.Dezember 1994 ein 6-jähriges Kind brutal nach seiner Aussage mir gegenüber vergewaltigtund ermordet. Er habe sich im Suff verquatscht gegenüber einem Freund, der dann Anzeigeerstattet hat."
Tags darauf wurde ich von der Mordkommission Berlin abgeholt undvernommen. Aufgrund meiner Aussage wurde Jens A. noch am gleichen Tag festgenommen.
Diese Ereignisse und ihre Kenntnissnahme verbunden mit den physischen Verletzungen,die mir durch den Angriff von Jens A. in meiner Wohnung zugefügt wurden, führten zu einemtotalen körperlichen und seelischen Zusammenbruch. Die darauffolgenden Monate lag ich imKrankenhaus. Das gerichtsmedizinische Gutachten erklärte mich für vernehmungsunfähig undverwies auf meine Akten und einen umfassenden Wahrnehmungsbericht, den ich am 27. April1998 verfasst hatte.
Insofern hatte ich in der Folge keinen Einfluss mehr aufdie Geschehnisse, die folgten. Mein Wahrnehmungsbericht wurde zwar im Prozess verlesen,jedoch ging das Gericht nicht näher darauf ein. Bis heute habe ich mich nicht erholt, warvier Jahre bettlägrig und bin heute 100% schwerstbehindert wegen einer chronischenNervenentzündung (periphere Polyneuropathie) mit Lähmungen an Beinen und Armen.
Hinzu kam, dass Jens A. in der Folge aus der Haft eine Anzeige nach der anderen gegenmich erstattete. Er beschuldigte mich, den damals verschwundenen und entführten ManualSchadwald entführt und in einem Rotterdamer Bordel für Kinder verkauft zu haben. Fernersoll ich im Rahmen meiner Tätigkeit ungezählte Kinder und Jugendliche unter Drogengestellt, sexuell missbraucht und anschließend in verschiedene europäische Länderverkauft haben.
Ich habe private Sozialarbeit auf der Straße geleistet und vielejunge Stricher von der Straße geholt und in entsprechende Einrichtungen vermittelt. DieErmittlungen gegen mich wurden zwischenzeitlich alle eingestellt. Jens A. wurde aus derVerantwortung seines strafbaren Handelns genommen mit der Begründung, da er ja wegen dessexuellen Missbrauchs an Daniel B. schon genug bestraft sei. Alle weiteren Strafanzeigengegen Jens A. von Geschädigten wurden abgewiesen.
Damit hoffe ich, dass dieobigen Fragen über meine zeugenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber dem Gericht und derPolizei umfassend beantwortet sind.
mfg
Berlintrix