Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse
21.11.2006 um 15:54@asm0deus:
Mir ist Geraldo unheimlich. Er hat schon in anderen Threadsimmer
gegen die wütende Masse und für den Kinderschänder Partei ergriffen.
Richtig, aber genau aus den Gründen, wie ich sie in meinem Beitrag von heute13:11
Uhr aufgeführt hatte.
Aber die werden dem Täter dochautomatisch
zugesprochen.
Sie werden dem Täter vom Gesetz herautomatisch zugesprochen
- nicht von vielen Diskutierenden hier, die ebendas geänderthaben möchten, und da halte
ich dagegen.
@nameless39:
Es istimmer schwer, einem physischen
oder psychischen Sachaden einen materiellen Gegenwertgegenüber zu stellen - und sei es
in der Höhe einer Bestrafung.
Was mithärteren Strafen - neben einem
Vergelungsanspruch - oft ebenso gefühlsmäßiggleichgesetzt wird, ist die Annahme, dass
sie in einer Art Verhältnis zum Vorkommnisstehen, und niedrigere Strafen die Ursache für
solche Vorfälle sind und höhere Strafensolche Vorfälle unterbinden oder verringern
würden. Wie gesagt... dies läuft imemotionalen Verstehen ab, nicht notwendigerweise im
intellektuellen Verstehen.
Höhere Strafen ändern nichts daran, dass es solche
Vorfälle geben wird - daszeigten Studien und die Praxis deutlich auf. Höhere Strafen
machen auch das erfahreneTrauma oder Leid nicht wieder gut. Der Mensch, der soetwas
erlebt hat, muss sich - soschlimm es ist - damit auseinandersetzen und dieses Erlebnis
aufarbeiten - auch mitdem Umstand einer evtl. späteren Begegnung mit dem Täter, denn
rückgängig lässt essich so oder so nicht mehr machen. Traumen in ebensolch einer Schwere
ergeben sichnicht nur aus Kindesmissbrauch, sondern können bei Erwachsenen und nicht
sexuellorientieren Gewaltverbrechen oder sogar bei Unfällen ebenso entstehen.
EineBestrafung muss mehrere Kriterien in ein Verhältnis bringen - nicht nur den Fakt
desentstandenen Leids. Ein Umstand z. B. ist der Anspruch einer notwendigen Abstufungin
der Schwere der Tat. Kindesmissbrauch ist nicht gleich Kindesmissbrauch, auchwenn
Traumen häufig die Folge sind. Ein weiterer Umstand ist Gerechtigkeit. Ein Täterkann
nicht für eine hypothetische Wiederholungstat über die Bestrafung seinertatsächlichen
Tat hinaus bestraft werden, insbesondere, wenn es hierzu nicht konkreteAnlässe aus der
Einschätzung seiner Psyche gibt. Das wäre ein "Opferschutz", der inkeinem Verhältnis
mehr stünde - es muss auch hier Grenzen geben.
SolcheMenschen bekommen in
den seltensten Fällen auch nur ansatzweise die vorgesehenenHöchststrafen
Was aber an vielen Faktoren liegt, die oft nicht gesehenwerden, wie z. B. die
Beweisbarkeit, oder die tatsächlichen Umstände einer Tat. Häufigwerden nur die
kennzeichnenden Fakten gesehen.
Es ist sehr leicht, dasVerhalten dieser
Menschen mit einer schlimmen Kindheit zu erklären
...was aber auch
juristisch keinen Freibrief darstellt.
...aber wennein z. B
Steuerhinterzieher härter bestraft wird, als ein Kinderschänder – dann läuftmeiner
Meinung nach etwas völlig falsch!
Das mag auf den ersten Blickhöchst
ungerecht erscheinen, und doch ist es so einfach nicht, und diese Betrachtungbasiert
letztlich doch - wenn auch unbewusst - auf einem Geltungsdenken. Zudem sindwir wieder
bei der Frage nach dem "Wert" einer Straftat in Relation zur Abstufung derTatschwere
innerhalb des jeweiligen Strafgebiets. Ich meine, solch ein Vergleich machtnicht
wirklich Sinn. Es lassen sich nicht alle Straftaten aller Strafgebiete in einenTopf
werfen, und in eine Hirarchie bringen - das hätte eine Unverhältnismäßigkeit zurFolge,
da z. B. Finanzdelikte oder Sachschädigung nie in ein Verhältnis zu einemMenschenleben
gestellt werden können.
Mir ist Geraldo unheimlich. Er hat schon in anderen Threadsimmer
gegen die wütende Masse und für den Kinderschänder Partei ergriffen.
Richtig, aber genau aus den Gründen, wie ich sie in meinem Beitrag von heute13:11
Uhr aufgeführt hatte.
Aber die werden dem Täter dochautomatisch
zugesprochen.
Sie werden dem Täter vom Gesetz herautomatisch zugesprochen
- nicht von vielen Diskutierenden hier, die ebendas geänderthaben möchten, und da halte
ich dagegen.
@nameless39:
Es istimmer schwer, einem physischen
oder psychischen Sachaden einen materiellen Gegenwertgegenüber zu stellen - und sei es
in der Höhe einer Bestrafung.
Was mithärteren Strafen - neben einem
Vergelungsanspruch - oft ebenso gefühlsmäßiggleichgesetzt wird, ist die Annahme, dass
sie in einer Art Verhältnis zum Vorkommnisstehen, und niedrigere Strafen die Ursache für
solche Vorfälle sind und höhere Strafensolche Vorfälle unterbinden oder verringern
würden. Wie gesagt... dies läuft imemotionalen Verstehen ab, nicht notwendigerweise im
intellektuellen Verstehen.
Höhere Strafen ändern nichts daran, dass es solche
Vorfälle geben wird - daszeigten Studien und die Praxis deutlich auf. Höhere Strafen
machen auch das erfahreneTrauma oder Leid nicht wieder gut. Der Mensch, der soetwas
erlebt hat, muss sich - soschlimm es ist - damit auseinandersetzen und dieses Erlebnis
aufarbeiten - auch mitdem Umstand einer evtl. späteren Begegnung mit dem Täter, denn
rückgängig lässt essich so oder so nicht mehr machen. Traumen in ebensolch einer Schwere
ergeben sichnicht nur aus Kindesmissbrauch, sondern können bei Erwachsenen und nicht
sexuellorientieren Gewaltverbrechen oder sogar bei Unfällen ebenso entstehen.
EineBestrafung muss mehrere Kriterien in ein Verhältnis bringen - nicht nur den Fakt
desentstandenen Leids. Ein Umstand z. B. ist der Anspruch einer notwendigen Abstufungin
der Schwere der Tat. Kindesmissbrauch ist nicht gleich Kindesmissbrauch, auchwenn
Traumen häufig die Folge sind. Ein weiterer Umstand ist Gerechtigkeit. Ein Täterkann
nicht für eine hypothetische Wiederholungstat über die Bestrafung seinertatsächlichen
Tat hinaus bestraft werden, insbesondere, wenn es hierzu nicht konkreteAnlässe aus der
Einschätzung seiner Psyche gibt. Das wäre ein "Opferschutz", der inkeinem Verhältnis
mehr stünde - es muss auch hier Grenzen geben.
SolcheMenschen bekommen in
den seltensten Fällen auch nur ansatzweise die vorgesehenenHöchststrafen
Was aber an vielen Faktoren liegt, die oft nicht gesehenwerden, wie z. B. die
Beweisbarkeit, oder die tatsächlichen Umstände einer Tat. Häufigwerden nur die
kennzeichnenden Fakten gesehen.
Es ist sehr leicht, dasVerhalten dieser
Menschen mit einer schlimmen Kindheit zu erklären
...was aber auch
juristisch keinen Freibrief darstellt.
...aber wennein z. B
Steuerhinterzieher härter bestraft wird, als ein Kinderschänder – dann läuftmeiner
Meinung nach etwas völlig falsch!
Das mag auf den ersten Blickhöchst
ungerecht erscheinen, und doch ist es so einfach nicht, und diese Betrachtungbasiert
letztlich doch - wenn auch unbewusst - auf einem Geltungsdenken. Zudem sindwir wieder
bei der Frage nach dem "Wert" einer Straftat in Relation zur Abstufung derTatschwere
innerhalb des jeweiligen Strafgebiets. Ich meine, solch ein Vergleich machtnicht
wirklich Sinn. Es lassen sich nicht alle Straftaten aller Strafgebiete in einenTopf
werfen, und in eine Hirarchie bringen - das hätte eine Unverhältnismäßigkeit zurFolge,
da z. B. Finanzdelikte oder Sachschädigung nie in ein Verhältnis zu einemMenschenleben
gestellt werden können.