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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

1.014 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mißbrauch Kindesmißbrauch ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

21.11.2006 um 15:54
@asm0deus:

Mir ist Geraldo unheimlich. Er hat schon in anderen Threadsimmer
gegen die wütende Masse und für den Kinderschänder Partei ergriffen.



Richtig, aber genau aus den Gründen, wie ich sie in meinem Beitrag von heute13:11
Uhr aufgeführt hatte.

Aber die werden dem Täter dochautomatisch
zugesprochen.


Sie werden dem Täter vom Gesetz herautomatisch zugesprochen
- nicht von vielen Diskutierenden hier, die ebendas geänderthaben möchten, und da halte
ich dagegen.


@nameless39:

Es istimmer schwer, einem physischen
oder psychischen Sachaden einen materiellen Gegenwertgegenüber zu stellen - und sei es
in der Höhe einer Bestrafung.

Was mithärteren Strafen - neben einem
Vergelungsanspruch - oft ebenso gefühlsmäßiggleichgesetzt wird, ist die Annahme, dass
sie in einer Art Verhältnis zum Vorkommnisstehen, und niedrigere Strafen die Ursache für
solche Vorfälle sind und höhere Strafensolche Vorfälle unterbinden oder verringern
würden. Wie gesagt... dies läuft imemotionalen Verstehen ab, nicht notwendigerweise im
intellektuellen Verstehen.
Höhere Strafen ändern nichts daran, dass es solche
Vorfälle geben wird - daszeigten Studien und die Praxis deutlich auf. Höhere Strafen
machen auch das erfahreneTrauma oder Leid nicht wieder gut. Der Mensch, der soetwas
erlebt hat, muss sich - soschlimm es ist - damit auseinandersetzen und dieses Erlebnis
aufarbeiten - auch mitdem Umstand einer evtl. späteren Begegnung mit dem Täter, denn
rückgängig lässt essich so oder so nicht mehr machen. Traumen in ebensolch einer Schwere
ergeben sichnicht nur aus Kindesmissbrauch, sondern können bei Erwachsenen und nicht
sexuellorientieren Gewaltverbrechen oder sogar bei Unfällen ebenso entstehen.


EineBestrafung muss mehrere Kriterien in ein Verhältnis bringen - nicht nur den Fakt
desentstandenen Leids. Ein Umstand z. B. ist der Anspruch einer notwendigen Abstufungin
der Schwere der Tat. Kindesmissbrauch ist nicht gleich Kindesmissbrauch, auchwenn
Traumen häufig die Folge sind. Ein weiterer Umstand ist Gerechtigkeit. Ein Täterkann
nicht für eine hypothetische Wiederholungstat über die Bestrafung seinertatsächlichen
Tat hinaus bestraft werden, insbesondere, wenn es hierzu nicht konkreteAnlässe aus der
Einschätzung seiner Psyche gibt. Das wäre ein "Opferschutz", der inkeinem Verhältnis
mehr stünde - es muss auch hier Grenzen geben.

SolcheMenschen bekommen in
den seltensten Fällen auch nur ansatzweise die vorgesehenenHöchststrafen



Was aber an vielen Faktoren liegt, die oft nicht gesehenwerden, wie z. B. die
Beweisbarkeit, oder die tatsächlichen Umstände einer Tat. Häufigwerden nur die
kennzeichnenden Fakten gesehen.

Es ist sehr leicht, dasVerhalten dieser
Menschen mit einer schlimmen Kindheit zu erklären


...was aber auch
juristisch keinen Freibrief darstellt.

...aber wennein z. B
Steuerhinterzieher härter bestraft wird, als ein Kinderschänder – dann läuftmeiner
Meinung nach etwas völlig falsch!


Das mag auf den ersten Blickhöchst
ungerecht erscheinen, und doch ist es so einfach nicht, und diese Betrachtungbasiert
letztlich doch - wenn auch unbewusst - auf einem Geltungsdenken. Zudem sindwir wieder
bei der Frage nach dem "Wert" einer Straftat in Relation zur Abstufung derTatschwere
innerhalb des jeweiligen Strafgebiets. Ich meine, solch ein Vergleich machtnicht
wirklich Sinn. Es lassen sich nicht alle Straftaten aller Strafgebiete in einenTopf
werfen, und in eine Hirarchie bringen - das hätte eine Unverhältnismäßigkeit zurFolge,
da z. B. Finanzdelikte oder Sachschädigung nie in ein Verhältnis zu einemMenschenleben
gestellt werden können.


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

21.11.2006 um 15:58
>>>>Threads immer
gegen die wütende Masse<<<<

*gg*

immer rein u.dagegen....dagegen...dagegen.....so ists brav....vivat anar


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

21.11.2006 um 16:03
Zumindest ist Geraldo der Einzige , der die Grundrechte dem Täter hinterherträgt ,dem dasOpfer egal ist und die Eltern als geldgierig hinstellt.
Na , wenn das keineSteilvorlage für Dikussionen bietet , was denn dann ?
Blöd nur , das die Allmyuser ,die damit nicht einverstanden sind , automatisch dem pöbelnden Mob zugeordnet werden, woist denn da die Fähigkeit zur Differenzierung geblieben ?!


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

21.11.2006 um 16:07
@XY. ich bin völlig Deiner Meinung.

@geraldo:
Wie stehst Du zu DanielCohn-Bendits Behauptungen zur Kindersexualität und deren Erforschung bzw. zu derKinderschänder-Partei in Dänemark?


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

21.11.2006 um 20:56
@ Asm0deus

Angenommen Du ertappst Dich, wie Du bei so einem perversenUS-Wettbewerb wo man Kleinkinder schminkt und sexy anzieht eine Errektion bekommen, DANNwäre es bedenklich

“Erstens: Nein, wäre es nicht.

Zweitens:Pädophilie ist hier nicht das Thema, also lasst den Thread nicht dahin ausarten.“


FRAGE: Jeara: Warum wäre Punkt 1. nicht bedenklich?

Weil Punkt 1NICHTS aussagt über Veranlagung, Frustrations-Toleranzgrenzen, Gewaltpotenzial etc.

Weshalb ist euch so sehr daran
gelegen, zu differenzieren?
Seid ihrpädophil? Seht ihr es als normal oder unnormal
bis krank an?


DasDifferenzieren geschieht aus einem ganz einfachen Grund:

„Triebtäter“ sind inaller Regel nicht pädophil.

Und wenn so etwas für Dich verharmlosend klingt,sagt das mehr über DICH als über mich aus.

Jeara


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

21.11.2006 um 20:57
@ Asm0deus

@geraldo:
Wie stehst Du zu Daniel Cohn-Bendits Behauptungenzur Kindersexualität und deren Erforschung bzw. zu der Kinderschänder-Partei inDänemark?


Das ist hier nicht das Thema. Hier wird sowieso schon extrememotional diskutiert, da müssen nicht noch dauernd Nebenschauplätze eröffnet werden.


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22.11.2006 um 02:44
@xy:

Jaja... der böse Geraldo immer!

Ich trage die Grundrechte nichtdem Täter, sondern den Leuten hier hinterher, die sie aus einer emotionalenKurzsichtigkeit heraus mit Füßen treten. Das Opfer ist mir egal, weil ich es nicht kenne.Wenn ich mir über alle Menschen Gedanken machen oder mich einfühlen würde, die Schlimmeserfahren, dann hätt ich nix anderes mehr zu tun, und helfen würd's denen nicht, und mirnoch viel weniger. Die Geldgierigkeit der Eltern ergibt sich aus den Fakten, die sieselber schufen.

Blöd nur , das die Allmyuser , die damit nicht einverstandensind , automatisch dem pöbelnden Mob zugeordnet werden, wo ist denn da die Fähigkeit zurDifferenzierung geblieben ?!

Nöööö, nicht weil sie damit nichteinverstanden sind, sondern weil sie mit entsprechenden Beiträgen glänzten, so, wie z. B.dieser hier:

ganz einfach eier abschneiden undfertig........................... aber leider leben wir in einer weicheidemokratie,,,,,,,,,,,,,,,,


@asm0deus:

Wie stehst Du zu DanielCohn-Bendits Behauptungen zur Kindersexualität und deren Erforschung bzw. zu derKinderschänder-Partei in Dänemark?

Dafür habe ich mich viel zu weniginteressiert und befasst, um überhaupt etwas darüber sagen zu können.


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

25.11.2006 um 17:00
Zum Artikel von Mitglied Imarsa v. 14.11.2006
"Es war der erste Berliner Prozess umHaft nach der Haft. Im vergangenen Januar hatte die Berliner Staatsanwaltschaft bereitsfür einen 36-jährigen Sexualstraftäter Jens A. die nachträgliche Sicherheitsverwahrunggefordert, die dann aber schon vor dem Prozess an zwei Gutachten scheiterte. Im Februarkam Jens A. frei, drei Wochen später hatte er sich nach Erkenntnissen der Ermittler inBernau wieder an zwei Jugendlichen vergriffen. Derzeit wartet Jens A. im Gefängnis inFrankfurt (Oder) auf sein neues Verfahren. Es gilt als wahrscheinlich, dass der36-Jährige dieses Mal nicht ohne Sicherheitsverwahrung davonkommt."

möchte michzu diesem Thema äußern. Am 21. Febr. d. J. wurde Jens A. geb. W. aus Loxstedt/BexhövedeBremerhaven aus dem Berliner Knast entlassen. Zwei Gutachter hatten angeblich Jens A. alsungefährlich eingestuft. Schon einige Tage nach seiner Entlassung missbrauchte er schonwieder Kinder.

Zur Vorgeschichte: Jens A. entführte am 26. Dez. 1994 den damals8-jährigen Daniel B. und missbrauchte ihn. Der damals 16-jährige - ebenfalls von Jens A.missbrauchte und brutal misshandelte Sandro P. - tötete anschließend das Kind. Beidewurden 1998 festgenommen und Jens A. zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und dreiMonaten, sowie Sando P. zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monatenverurteilt. Jens A. wurde im Jan. 1998 wegen Entführung und sexuellen Missbrauchs einesdamals 7-jährigen Kindes Patrick M. zu einen Jahr auf Bewährung verurteilt. Ebenfallsliefen zu dieser Zeit mehrere Verfahren gegen Jens A. wegen sexuellen Missbrauchs vonKindern. Während der Haft hat Jens A. nicht nur die Mutter des ermordeten Kindes DanielBeyer bedroht, sondern fast alle Zeugen, die im Prozess gegen ihn aussagten, schriftlichbedroht, Morddrohungen verschickt, falsche Strafanzeigen gegen sie verschickt u.v.m. Allediese Tatsachen und vieles mehr lagen seit Jahren dem Landgericht Berlin vor. Dennochlehnte das LG Berlin ab, Jens A. nach Antrag durch die StA Berlin, Jens A. wegenGefährlichkeit in Sicherungsverwahrung zu nehmen. Dem LG Berlin lagen seit Jahrenhinreichend Stellungnahmen von Zeugen vor, die Jens A. als absolut gefährlichbeschrieben, was das Gericht jedoch ad acta legte.
Wie konnte ein Kinderschänder,der die ganzen Jahre seiner Haft dazu nutzte, unschuldige Menschen aus dem Gefängnisheraus mit falschen Beschuldigungen und Strafanzeigen zu bombadieren, unendlicheMorddrohungen, Beleidigungen und Terror zu belegen, durch Gutachter, die ihn nicht einmalkannten, wieder frei kommen? Es scheint ganz offensichtlich, dass das LG Berlin keinInteresse daran hatte, weitere Straftaten durch Jens A. an Kindern zu verhindern.Stattdessen wurde Jens A. als ungefährlich entlassen. Warum? Was hat Jens A. gegenRichter oder Staatsanwälte in der Hand. Jens A. verkehrte Jahre lang in der SchwulensceneBerlins und kannte sicher viele Personen des öffentlichen Rechts. Ich bin der Ansicht,dass der Fall Jens A. lückenlos aufgeklärt werden muss und auch die Umstände, die damalszum Tod des Kindes Daniel B. führten. Der Mord an Daniel B. ist der einzige Fall in derNachkriegsgeschichte, der nie ermittelt wurde. Das Urteil basierte ausschließlich auf dieAussage des Sandro P., der damals den Mord auf sich nahm. Das Gericht hielt es alsbelanglos, dass Sandro P. selber ein Opfer von Jens A. war und mehr als fünf Jahreunsagbaren physischen und psychischen Foltern von Jens A. ausgeliefert war.

Nachtrag:

Jens A. verkehrte Jahre lang bei mir und ich war damals derHauptbelastungszeuge im Mordprozess am 8-jährigen Kind Daniel B. Es liegt mir hier auchnicht daran, irgendwelche Richter, Staatsanwälte oder andere hochrangige Personen desöffentlichen Rechts zu diskreditieren. Es ist allgemein bekannt, dass Homosexualitätnicht das Vorrecht der unteren Bevölkerungsschicht ist, sondern in allen sozialenSchichten zu finden ist. Es geht mir darum, die Öffentlichkeit für den Fall Jens A. zusensibilisieren.

Die Justizministerin Beate Blechinger (CDU) verkündet in derBerliner Zeitung, die Justiz sei einfach machtlos (Berliner Zeitung v. 20.März 2006). Unddie Justizsenatorin verkündet lauthals: "Wir werden den Fall genauestens aufbereiten."

Politiker verschiedener Parteien haben sich zu diesem Thema öffentlich geäußert.Sie versprachen, den Fall Jens A. restlos aufzuklären. Diese politische Nabelschau istjedoch nichts anderes als eine öffentliche Hirnwäsche.

Jens A. hat imneuerlichen Fall mehrere Heimkinder aus Bernau Brandenburg betäubt und sexuellmissbraucht. Schon 1995 liefen in Berlin Ermittlungen gegen Jens A. wegen Verschiebungvon Berliner Kindern nach Amsterdam zur Herstellung von Kinderpornos, organisiert voneinem ehemaligen Mitarbeiter eines Lokals in Berlin mit Vornamen Jens. Zeugenaussagenbestätigten 1995, dass ein Lokalbetreiber namens Jens Räumlichkeiten oberhalb des Lokalsan Freiern zur Vornahme sexueller Handlungen an Kindern vermietete. Jens A. war Betreiberdieses Berliner Lokals im besagten Zeitraum. Bei den Opfern handelte es sich um Kinderaus sozial-schwachen Schichten. Ein öffentliches Interesse war also nicht mehr gegeben.

Der Fall Bernau ist ähnlich gelagert. Bei den Opfern handelt es sich umHeimkinder, denen eine defizitäre soziale Persönlichkeitsstruktur unterstellt wird. Einesder Opfer war sogar der Sohn eines Sexualtäters, den Jens A. in der tegeler Haft kennenlernte. Juristisch gesehen liegt also nur ein "minderschweres Vergehen" vor.

Inzwischen haben wir Jahresende. Der Prozess gegen Jens A. hätte schon seit zweiMonaten beendet sein müssen. Über die Sache Jens A. und der endlose Missbrauch an Kindernist mittlerweile Gras gewachsen und niemand mehr spricht darüber. Jens A. wird demnächstwieder auf Bewährung entlassen, da die Opfer ja eh nur sozialgestörte Heimkinder waren.Wem kümmerts?

Jens A. wird dann weiter Kinder sexuell missbrauchen mit dem Segenvon Gutachtern, Justiz und Politikern.

Denkt mal darüber nach....!

Berlintrix


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

27.11.2006 um 17:07
Ich kann es mir nicht verkneifen :
Oh , der arme Jens hatte bestimmt eine ganzfürchterliche Kindheit......!


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

27.11.2006 um 19:43
yepp,aber dit is doch n'einzelfall,drum kannste dit so nich pauschalisieren*LÖÖÖL*

den musste ick noch dazusetzen*GFG*


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

27.11.2006 um 19:49
Können wir eigentlich nicht mal dieses Thema behandeln ohne immer auf GeraldosProvokationen einzugehen?

Laßt uns ihn doch einfach ignorieren - was ist schwerdaran?
Es klappt garantiert.


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

27.11.2006 um 20:22
Mich in Ignoranz üben , wäre da anzukommen , wo ich nie hinwollte...!


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

27.11.2006 um 20:34
Geraldo:

Grenzenlose Zustimmung!

Gruß,
Kinderling


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

28.11.2006 um 02:59
@Berlintrix:

Dennoch lehnte das LG Berlin ab, Jens A. nach Antrag durch dieStA Berlin, Jens A. wegen Gefährlichkeit in Sicherungsverwahrung zu nehmen.

Die StA konnte juristisch eine sog. nachträgliche SV beantragen. Soweit eine negativeGefährlichkeitsprognose vorliegt, ist diesem Antrag zu entsprechen. Eine solche Prognosekann aber nicht mal eben so erstellt werden, sondern es müssen hierfür ausreichende underhebliche (!) neue Tatsachen vorliegen - dazu reichen Briefe nicht aus, die als Drohunginterpretiert werden könnten.

Dem LG Berlin lagen seit Jahren hinreichendStellungnahmen von Zeugen vor, die Jens A. als absolut gefährlich beschrieben, was dasGericht jedoch ad acta legte.

Und das zurecht, da soetwas keine relevanteVoraussetzung darstellt - wo kämen wir denn da hin?

Wie konnte einKinderschänder, der die ganzen Jahre seiner Haft dazu nutzte, unschuldige Menschen ausdem Gefängnis heraus mit falschen Beschuldigungen und Strafanzeigen zu bombadieren,unendliche Morddrohungen, Beleidigungen und Terror zu belegen, durch Gutachter, die ihnnicht einmal kannten, wieder frei kommen?

Weil er seine Strafe verbüßthatte, weil solche Handlungen nicht notwendigerweise bereits Grundlage fürSicherheitsverwahrung darstellen, sondern dafür schon andere Gegebenheiten vorhanden seinmüssen.

Es scheint ganz offensichtlich, dass das LG Berlin kein Interessedaran hatte, weitere Straftaten durch Jens A. an Kindern zu verhindern. Warum? Was hatJens A. gegen Richter oder Staatsanwälte in der Hand.

Das sind dann falscheverschwörungswähnende Schlussfolgerungen, die aus bloßer Unkenntnis gezogen werden. Wennüberhaupt, dann wäre die Frage berechtigt "Was hätte Jens A. gegen die Gutachter in derHand", und das ist Nonsens, auf dem sich ebensowenig eine SV urteilen lässt.

Der Mord an Daniel B. ist der einzige Fall in der Nachkriegsgeschichte, der nieermittelt wurde. Das Urteil basierte ausschließlich auf die Aussage des Sandro P., derdamals den Mord auf sich nahm. Das Gericht hielt es als belanglos, dass Sandro P. selberein Opfer von Jens A. war und mehr als fünf Jahre unsagbaren physischen und psychischenFoltern von Jens A. ausgeliefert war.

Dass hier nicht ermittelt wurde,halte ich für ein Gerücht. Offenbar war aber das Ermittlungsergebnis mit dem Geständnisübereinstimmend, dass Sandro P. der Täter war. Dass er selber ein Opfer von Jens A.gewesen sein soll, spielt hierbei - wenn überhaupt - dann nur sekundär eine Rolle, da derTäter einer Straftat nunmal der Täter ist und bleibt.

Die JustizministerinBeate Blechinger (CDU) verkündet .... Politiker verschiedener Parteien haben sich zudiesem Thema öffentlich geäußert. Sie versprachen...

Das sehe ich auch alspopulistische Aktionen. Es ist auch nicht Aufgabe der Politiker, Judikative und Exekutiveanzuweisen, was sie zu tun hat.

Der Fall Bernau ist ähnlich gelagert. Beiden Opfern handelt es sich um Heimkinder, denen eine defizitäre sozialePersönlichkeitsstruktur unterstellt wird. Eines der Opfer war sogar der Sohn einesSexualtäters, den Jens A. in der tegeler Haft kennen lernte. Juristisch gesehen liegtalso nur ein "minderschweres Vergehen" vor.

Was aber nichts mit dem Umstandzu tun hat, dass es sich um Heimkinder handelt, sondern mit der Art und Schwere derStraftat. Aber selbst bei minderschwerem Vergehen dürfte sich Jens A. damit nunmehrendgültig in eine SV katapultiert haben.

Jens A. wird demnächst wieder aufBewährung entlassen, da die Opfer ja eh nur sozialgestörte Heimkinder waren. Wemkümmerts? ...Jens A. wird dann weiter Kinder sexuell missbrauchen mit dem Segen vonGutachtern, Justiz und Politikern.

Das halte ich jetzt für einepolemisierende Schlussfolgerung von Dir, die aus Deinem persönlichen Frust über den Fallresultiert, aber nicht die Realität abbildet.


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

28.11.2006 um 03:04
@xy:

Oh , der arme Jens hatte bestimmt eine ganz fürchterlicheKindheit......!

Dieser Ironieversuch war überflüssig, weil er in's Leereläuft. Meiner Kenntnis nach war und ist im Falle von Jens A. diese Richtung nichtrelevant.


@menace75:

yepp,aber dit is doch n'einzelfall,drumkannste dit so nich pauschalisieren

Jeder Fall ist ein Einzelfall. Aberselbst statistisch ist der Fall Jens A. nicht stellvertretend für schwereSexualstraftäter, um eine andere Umgangsweise mit ihnen zu begründen.


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

28.11.2006 um 03:04
@kinderling:

Danke :)


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

28.11.2006 um 16:52
"Was aber nichts mit dem Umstand zu tun hat, dass es sich um Heimkinder handelt, sondernmit der Art und Schwere der Straftat. Aber selbst bei minderschwerem Vergehen dürfte sichJens A. damit nunmehr endgültig in eine SV katapultiert haben."

---> Jens A.wird demnächst wieder auf Bewährung entlassen, ...

tja , offensichtlich NICHTentgültig, was mich zu der Frage veranlaßt , wie man Sexualdelikte als "minderschwer"einstufen kann.


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

28.11.2006 um 18:24
Mit Interesse habe ich die Kommentare auf meinen Beitrag gelesen. Etwas verwirrt war ichüber die Ausführungen von Geraldo. Natürlich spielen juristische Relavanzen eineOberrolle. Unbestritten! Wäre auch schlimm, wenn emotionale Einstellungen Basis unsererRechtssprechung wären.

Der Mordfall am 8-jährigen Daniel Beyer wurde tatsächlichbis heute nicht aufgeklärt. Nicht einmal der tatsächliche Tatort wurde untersucht,sondern laut Anklageschrift und Urteil wurde der Tatort z.B. von Berlin Schöneberg nachBerlin Neukölln verlegt. Man bezog sich hier einfach auf die letzte Anschrift von Jens A.Eine Tatortuntersuchung hätte z.B. ergeben, dass der Tathergang nicht so vonstattengegangen sein kann, wie es sich aus der Aussage des 16-jährigen Sandro P. ergab. Dassogen,. Schlafzimmer, in dem Jens A. das Kind missbrauchte, existierte überhaupt garnicht.

Ferner wird als Motiv für den Mord an Daniel B. die Aussage Sandrosgewertet, der aussagte, dass das Kind nach der Vergewaltigung schrie und er vesuchte, dasKind ruhig zu bekommen, weil im selben Haus ein Polizist wohne, der die Schreie hörenkönne und der Missbrauch durch Jens A. dann auffalle. Der Mord war am 26. Dezember 1994.Der Polizist zog aber erst im Oktober 1995 in das Haus. Ich wies Sandro damals daraufhin, damit er Möglichkeiten hatte, notfalls selber Hilfe zu holen. Wie also konnte Sandromehr als 10 Monate vorher wissen, dass ein Polizist in das Haus, wo er und Jens wohnten,einziehen werde?

Ich zitiere: "Die Glaubwürdigkeit seiner (Sandros) Angaben zumKerngeschehen sowie der Rollenverteilung zwischen den beiden Angeschuldigten steht nichtsentgegen, dass folgende Widersprüche bislang nicht aufgeklärt werden konnten.(...) Esfehlt an einer Erklärung dafür, dass der Angeschuldigte Sandro P. die Leiche in einemKarton abgelegt haben will, während diese ausweislich der Auffindezeugen ohne einensolchen entdeckt wurde." (Urteil des LG Berlin zu 1 Kap Js 2631/94).

Hätte manden tatsächlichen Tatort untersucht, so hätte man festgestellt, dass in der Wohnung eineganze Menge Umzugskartons standen. Jens A. hatte, nachdem beide das tote Kind an einemWaldweg in einem Karton abgestellt hatten, Sandro mit Alkohol betäubt und anschließenddas Kind zu einer Müllkippe in Brieselang gebracht und dort abgeladen. Den Karton nahm erwieder mit, weil dieser ggf. als Beweis hätte dienen können (forensische Spuren wie z.B.Fingerabdrücke etc.).

"So lebe dann noch weiter, bis auf das der Tod Dich danndoch schneller hole, als es Dir lieb ist. Sieche einfacdh weiter vor Dir hin und genießedie letzten Tage, die ich in sehr sehr naher Zukunft anfangen werde, Dir schwer zumachen. Ich WILL Dein Sargnagel sein. Von ganzem Herzen. Ich mache mich nichteinmalstrafbar. Ist das nicht toll?" (Schreiben aus der Haft von Jens A. v. 28.5.1999).

Solche Schreiben und noch viele andere gingen permanent an alle Zeugen, die beimProzess gegen Jens A. aussagten. Und Jens A. machte seine Drohungen wahr. Er zerstörteganze Existenzen. Bewegte aufgrund seiner Kenntnisse über das Pädophilenmilieu eineBehördenermittlung mit ungeheuren Ausmaßen. Zeugen, die von der Sozialhilfe lebten,zeigte der beim Sozialamt wegen Sozialbetruges an. Sozialarbeiter, die als Zeugen gegenJens A. aussagten, zeigte er an, wegen Missbrauchs an Kindern. Andere Zeugen wiederumterrorisierte er, indem er die Nachbarn der Zeugen anschrieb und sie der Kinderfickereioder des Drogenhandels und Verkauf von Drogen an Kindern bezichtigte. Er verhöhnte undverlachte die Mutter des ermordeten Kindes Daniel B.

Wenn dies und viele andereSachen, die Jens A. aus der Haft tätigte (wohlgemerkt, alle Ermittlungen, die aufgrundder Anzeigen von Jens A. eröffnet wurden, sind in den letzten Jahren als unbegründeteingestellt worden) für Gutachter nicht Hinweis genug waren, Jens als uneinsichtig undauch als gefährlich einzustufen - wann ist dann aber ein Mensch gefährlich?

Esgeht hier nicht um eine emotionale Verurteilung von Jens A. Ich bin sicher, dass dieGutachter nichts über die Aktionen von Jens A. wussten, noch dass sie vom Gericht darininformiert wurden. Ebenfalls lehnte Jens A. während seiner Haft eine Therapie ab, zeigtesich uneinsichtig und aggressiv. Bei einer gerichtlichen Anhörung wegen einige seinerAnzeigen spuckte er den Richter ins Gesicht und verhöhnte ihn mit Schimpfwörtern. Allesdas soll nichts gegen diesen Mann aussagen?

Ich erspare mir hier jeden weiterenKommentar....

Berlintrix


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

28.11.2006 um 19:55
"wann ist dann aber ein Mensch gefährlich? "
Geraldo , Dein Auftritt :.....


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

29.11.2006 um 16:22
@xy:

tja , offensichtlich NICHT entgültig, was mich zu der Frage veranlaßt ,wie man Sexualdelikte als "minderschwer" einstufen kann.

Na hör mal,Sexualdelikt ist nicht gleich Sexualdelikt - da muss schon unterschieden werden.


@Berlintrix:

Du warst doch selber, wie Du schriebst, alsHauptbelastungszeuge bei der Verhandlung dabei. Wieso hattest Du diese Ungereimtheiten imZusammenhang mit den Ermittlungen im Mordfall von Daniel Beyer nicht mit eingebracht?Hast Du diese Zusammenhänge der Kripo geschildert? Du hättest selber Anzeige erstellenkönnen, Du hättest die Presse einschalten können....

Deine Darstellungenallerdings, mit denen Du eine Rechtfertigung der nachträglichen Sicherheitsverwahrungbegründet siehst, erfüllen keine Voraussetzungen neuer erheblicher Tatsachen nach § 66 bAbs. 2 StGB, welcher die Anordung einer solchen Maßnahme naturgemäß in der Beurteilungder Erheblichkeit in einem engeren Rahmen stellen muß, als dies § 66 StGB verlangt, derja bereits in der Erfüllung seiner Voraussetzungen eine Maßgeblichkeit begründet.

Relevant im Falle Jens A. war aber die SV nach § 66 b Abs. 2 StGB, und mit der Frageder Erheblichkeit hat der Gesetzgeber hierzu festgelegt, dass maßgebliche Tatsachenjenseits einer gewissen Erheblichkeitsschwelle liegen müssen (vgl. BT-Drucks. 15/2887, S.10/12), was das BVG anhand einer hierzu erfolgten Rechtssprechung (BGH, 4 StR 483/05 vom9. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 384 <385>; BGH, 4 StR 485/05 vom 12. Januar2006, veröffentlicht NStZ 2006, S. 276 <278>; BGH, 2 StR 598/05 vom 3. Februar 2006,Absatz-Nr. 14; BGH, 5 StR 585/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NJW 2006, S. 1442<1444>; BGH, 1 StR 476/05 vom 23. März 2006, Absatz-Nr. 18, 28) dahingehendzusammenfasst, indem es Tatsachen dann als erheblich gegben sieht, wenn diese "...ineinem prognoserelevanten symptomatischen Zusammenhang mit der Anlassverurteilung stehenund andererseits nach anerkannten und überprüfbaren Maßstäben auf eine erheblicheGefährlichkeit des Verurteilten schließen lassen", und zudem auch noch differenziert,dass Tatsachen, die für Strafgefangene typische Verhaltensweisen indizieren, nicht ohneWeiteres hierunter fallen.


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