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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

1.014 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mißbrauch Kindesmißbrauch ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
rocketfinger Diskussionsleiter
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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

10.11.2006 um 22:10
Nö , nö, nö !!!
Der Täter hat doch seine Menschenrechte verspielt , oder wieist
der Freiheitsentzug , nämlich 15 Jahre einsitzen , sonst zu bezeichnen ?!
Bitte
nicht Freiheitsberaubung !


merkst du nicht, dass du vonsubjektiven
auslegungen ausgehst? wenn man es direkt sagen will: das deutsche gesetzinteressiert
sich kein stück für die meinung eines bürgers, wenn dieser subjektiv nachrechtssprechung
schreit.


R.


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

10.11.2006 um 22:19
Gerechtigkeit wo ist Sie ? Ich meine jetzt nicht die vor Gericht, nur weil die PolitikerGesetze verabschieden sind Sie noch lange nicht Rechtens, wo kommen wir dahin nur weildie Politiker Unrecht zu Recht machen es als Recht zu bezeichnen,
(letztes Bsp. GEZInternet "anderes Thema ;)")

Was hierbei mein Problem ist. Brenne DVD's also"Eines" und "Nullen" bekommst du 5 Jahre Knast, bestehle den Staat 5 Jahre Knast.

Vergewaltige einen "Menschen" 4 Jahre auf Bewährung in der Ersten Instanz.

Ich verstehe es einfach nicht, zerstöre einen Menschen, das das weniger bestraft wirdals wenn man Geld klaut. Das verstehe ich nicht und das ist auch der Grund warum ich ander Demokratie und an der Justiz zweifle ...

Ist ein Leben weniger Wert als Geld? das stelle ich mir wenn ich so die Fälle anschaue ...


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

10.11.2006 um 23:40
einfach ein witz..einerseits bin ich froh in einer gesellschaft zu leben in der sogar eintäter noch seine menschenrechte hat und in der sich der staat ebend nicht auf eine stufemit solchen individuen stellt,aber...wenn ich mir dieses selbstgefällige dreckschweinanschaue,wie er grinsend auf dem dach rum steht und der welt sagt:"seht her..egal wo ichmich befinde..ich diktiere hier wie es läuft"
und wenn ich dann auch noch sehe wieman dem eine decke bringt,weil ihm kalt ist..da frag ich mich doch ob es nicht auchmanchmal seine vorteile hätte wenn man mit solchen "menschen" kurzen prozeß machen würde!

der entführt eine 13 jährige,hällt sie über 30 tage gefangen,vergewaltigt siedutzende male,filmt das ganze auch noch,seinen prozeß bauscht er mit allen mitteln aufund badet sich im trouble um seine person...und was droht im dafür?!
15 jahre haftmit anschließender sicherheitsverwahrung bei der alle 2 jahre geprüft wird ob man ihnentlassen kann..ich kann jetzt schon sagen das der nicht aufhören wird...

nunkönnte ich mich wenigstens mit dem gedanken trösten das diese jahre im gefängnis für ihndie hölle werden..aber nada..denn solche schweine geniessen besonderen schutz bei derinhaftierung was bedeutet das man drauf achtet das die "normalen" insassen ihm nicht denarsch aufreißen -.-

also..nichts gegen den täterschutz,aber fakt ist doch das indeutschland mehr rücksicht auf die täter genommen wird als sich mit den opfernbeschäftigt wird und das kann nicht sein!


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

11.11.2006 um 01:01
Soweit ich weiß habens Pädophile im Knast nicht ganz einfach...


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

11.11.2006 um 01:56
@Prometheus:

Was hierbei mein Problem ist. Brenne DVD's also "Eines" und"Nullen" bekommst du 5 Jahre Knast, bestehle den Staat 5 Jahre Knast.
Vergewaltigeeinen "Menschen" 4 Jahre auf Bewährung in der Ersten Instanz.


Ich glaube,Dein Problem ist eher Deine recht einseitige Betrachtung gepaart mit einer gehörigenPortion oberflächlicher Verpauschalierungsparolen. Da hört man (oder liest in der BILD*gg), dass jemand mit Vergewaltigungsdelikt auf Bewährung frei gekommen ist (übrigensnicht bei 4 Jahren, sondern nur dann, wenn das Strafmaß im Rahmen von 2 Jahren liegt -->§ 56 StGB), jedoch ohne selber nähere Hintergründe zu kennen (die BILD-Schlagzeile reichtja, um Bescheid zu wissen *gg). An anderer Stelle hört man (oder sieht's auf RTL), dasseiner wegen Raubkopierens in den Knast kommt (auch hier interessieren nähere Umständenicht weiter). Und schon ist das Weltbild zusammengeschustert, und er zweifelt an derJustiz, und schlussendlich gar an der Demokratie. Differenziertheit ist das nicht.

Ich verstehe es einfach nicht, zerstöre einen Menschen, das das weniger bestraftwird als wenn man Geld klaut. Das verstehe ich nicht....

Mach Dir mal dieMühe, und setz Dich mit einem Fall WIRKLICH auseinander - anstatt nur mit denÜberschriften oder reißerischen Medienberichten, sondern mit allen Details und Fakten undjuristischen Hintergründen in Konjunktion mit unseren gesellschaftlichen undsozialkulturellen Werten. Dann wirst Du vielleicht einiges besser verstehen.


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

11.11.2006 um 02:09
@neo:

Auch Du beweist hier alles andere, als eine differenzierte Sicht. Das hierz. B.:

wenn ich mir dieses selbstgefällige dreckschwein anschaue,wie ergrinsend auf dem dach rum steht und der welt sagt:"seht her..egal wo ich michbefinde..ich diktiere hier wie es läuft"

...spiegelt nichts anderes, alsDEINE Interpretation. Angefangen von Deiner Titulierung eines "Dreckschweis", bis hin zuDeinen Interpretationen, was er der Welt angeblich sagen würde. Du malst Dir ein Bild vomTäter zusammen, und auf das reagierst Du in solch aggressiver Weise.

undwenn ich dann auch noch sehe wie man dem eine decke bringt,weil ihm kalt ist..da frag ichmich doch ob es nicht auch manchmal seine vorteile hätte wenn man mit solchen "menschen"kurzen prozeß machen würde!

Mensch in Anführungszeichen??? Interessant! Dassagt mehr über Dich aus, als über den Täter ;) Und weil man ihm eine Decke brachte, weilihm kalt ist, veranlasst Dich zu der Überlegung, dass es wohl Vorteile hätte, wenn manmit solchen Menschen kurzen Prozeß machen würde. Nur mal so nebenbei gefragt: betrachtestDu Dich selber eigentlich als intelligent?

der entführt eine 13 jährige,hälltsie über 30 tage gefangen,vergewaltigt sie dutzende male,filmt das ganze auch noch,seinenprozeß bauscht er mit allen mitteln auf und badet sich im trouble um seine person...undwas droht im dafür?!
15 jahre haft mit anschließender sicherheitsverwahrung bei deralle 2 jahre geprüft wird ob man ihn entlassen kann..ich kann jetzt schon sagen das dernicht aufhören wird...


Ahhhh... und Du weißt das also, was er tun wird odernicht tun wird. Woher nur dieses "Wissen" *gg???
15 Jahre Haft ist keinZuckerschlecken - insbesondere nicht mit der Ungewissheit, ob die Sicherheitsverwahrungjemals enden wird oder nicht. Meiner Meinung nach ist dieses Strafmaß zu hoch!

nun könnte ich mich wenigstens mit dem gedanken trösten das diese jahre imgefängnis für ihn die hölle werden..aber nada..denn solche schweine geniessen besonderenschutz bei der inhaftierung was bedeutet das man drauf achtet das die "normalen" insassenihm nicht den arsch aufreißen -.-

Dumpfes Prollgeschwätz, nichts weiter!Und wieso tröstest Du Dich in dem Fall eigentlich? Warst Du sein Opfer? Zumindestargumentierst Du Dich - warum auch immer - auf solch eine Weise. Vielleicht solltest Dudas mal hinterfragen, bevor Du Dir über irgendwelche Täter Gedanken machst.

also..nichts gegen den täterschutz,aber fakt ist doch das in deutschland mehrrücksicht auf die täter genommen wird als sich mit den opfern beschäftigt wird und daskann nicht sein!

So kann es nur jemand verstehen, der nichts versteht :)


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

11.11.2006 um 02:10
@geraldo

Immer wieder bemüht in Deinem Sinne zu handeln, frage ich mich doch,was das ist, wenn jemand eine junge Frau in einem Zelt vergewaltigt hat und dann das Zeltzerstört und für dieses Eigentumsdelikt härter bestraft wurde, als für dieVergewaltigung.

War mal eins meiner krassen Beispiele. Also die Justiz ist nichtgerade ein Leuchtturm des Rechts. Aufarbeitung III. Reich und Einflussnahme inpolitischen Prozessen haben mich da skeptisch werden lassen. Auch eigenes Erleben spielteda eine Rolle....


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

11.11.2006 um 02:21
@jafrael:

Ich sage keinesfalls, dass die Justiz unfehlbar ist, denn das ist siein der Tat nicht. Mir sind schon Knalltüten von Richtern begegnet, da fragst Du Dich, woes die hergespült hat. Letztlich darf man nicht übersehen, dass Polizisten, Richter undStaatsanwälte nicht weniger fehlbar sind, als jeder andere Mensch auch - das Bedauerlichedabei ist, dass ihre Unzulänglichkeit und Inkompetenz für andere oftmals heftige Folgenhaben können. Ich meine auch nicht, dass unser Rechtssystem - ebensowenig wie dieLegislative - ausschließlich gerecht ist. Aber es ist immer noch die gegenwärtig besteForm, die wir je hatten, und wogegen ich mich allen voran ausspreche ist, dass anhandeiniger Fälle auf das ganze System geschlossen wird.


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

11.11.2006 um 12:43
@geraldo
Schiebst du wieder alles auf die Bild/RTL ? Was anderes kannst du wohlnicht :(

und ich frag mich warum du schon so sehr oft Pro Täter schreibst. Alsob du es Rechtfertigst was er macht ...


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

11.11.2006 um 12:55
im sinne des opfers:

wenn ein kind diese erfahrung machen musste wird immerangestrebt, das auch die eltern und evtl auch geschwister mit eine therapie machen.

denn der täterkreis ist mehr in der familie und nahestehenden personen zu finden.

nicht immer werden missbräuche bei kindern erkannt, sondern kommen in derpupertät duch psychische störungen auf den plan.

die therapien haben gezeigt,dass es für opfer und angehörige, ab einer bestimmten phase der therapie wichtig ist,sich mit dem täter auseinander zu setzen. sie wollen nicht mehr hören was in den aktensteht oder was der täter als entschuldigung schrieb, sondern sie wollen ihmgegenübertreten, ihn fragen und ihm auch sagen, was er damit angerichtet hat und welchefolgen das für alle hat.

ein täter der tot ist, gibt den opfern das gefühl,dass er sich seiner strafe entzieht und sie hier alleine auf der erde ihre erlebnisseverarbeiten müssen.... viele sehen das als eine weitere bestrafung an.

wenn daskind gestorben ist, haben eigentlich fast alle verweisten eltern den wunsch, den täter zutöten oder ähnliches.. doch im laufe der zeit und therapie, wollen sie dem tätergegenübertreten und erfahren, was ihr kind sagte, machte und so weiter... und auch fragenan den täter haben.

es gibt den eltern /opfern die möglichkeit, schritt fürschritt ihr leben weiter zu gehen.

das thema ist sehr komplex, hoffe, dass esauch in der komprimierten form verständlich ist.

was ich auch sagen möchste,dass keiner eine straftat wegen eines rachegefühls ausführen sollte und ich bin auchnicht der gerade eine befürworterin, was die freilassung von bestimmten straftätergruppenangeht.


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

11.11.2006 um 13:40
@geraldo

das du mich hier versuchst als einfälltig und unwissend hinzustellenist eigentlich eine frechheit,aber da ich darüber stehe kannst du von mir aus deine naseso hoch halten wie du möchtest und weiter allen leuten vorwerfen sie würden sich auf bildund rtl stützen -.-

"...spiegelt nichts anderes, als DEINE Interpretation.Angefangen von Deiner Titulierung eines "Dreckschweis", bis hin zu DeinenInterpretationen, was er der Welt angeblich sagen würde. Du malst Dir ein Bild vom Täterzusammen, und auf das reagierst Du in solch aggressiver Weise. "

richtig..dasist meine interpretation..hab ich was anderes behauptet?! ich male mir kein bildzusammen..ich bilde mir eine meinun über einen kinderschänder der nicht den anflug vonreue zeigt und das ist mein gutes recht oder willst du mir meine meinung verbieten?

"Mensch in Anführungszeichen??? Interessant! Das sagt mehr über Dich aus, als überden Täter Und weil man ihm eine Decke brachte, weil ihm kalt ist, veranlasst Dich zu derÜberlegung, dass es wohl Vorteile hätte, wenn man mit solchen Menschen kurzen Prozeßmachen würde. Nur mal so nebenbei gefragt: betrachtest Du Dich selber eigentlich alsintelligent?"

richtig ,mensch in anführungszeichen,weisst du überhaupt was ichdamit aussagen will?
und ja..ich frage mich ernsthaft ob das normal sein kann das mansich auch noch so darum kümmert wenn sich jemand auf ein dach steht nur um seinem opfernochmal angst zu machen.
und deine frage nach meiner intelligenz...schön die füßestill halten..nicht das du dich noch verbrennst

"15 Jahre Haft ist keinZuckerschlecken - insbesondere nicht mit der Ungewissheit, ob die Sicherheitsverwahrungjemals enden wird oder nicht. Meiner Meinung nach ist dieses Strafmaß zu hoch!"

wie ich schon sagte wird während der sicherheitsverwahrung alle 2 jahre geprüft obman den insassen entlassen kann..also soo ungewiss ist das nicht und meines wissens nachging eine sicherheitsverwahrung in der brd nie länger als 10 jahre.
und diesesstrafmaß ist für dich zu hoch?!schuldigung..aber nun muss ich ernsthaft an deinemverstand zweifeln!

"Dumpfes Prollgeschwätz, nichts weiter! Und wieso tröstest DuDich in dem Fall eigentlich? Warst Du sein Opfer? Zumindest argumentierst Du Dich - warumauch immer - auf solch eine Weise. Vielleicht solltest Du das mal hinterfragen, bevor DuDir über irgendwelche Täter Gedanken machst."

ich muss nicht das opfer sein ummich in ein opfer hinein versetzen zu können.oder muss ich mich erst entführen undvergewaltigen lassen bevor ich mir darüber ne aussage erlauben darf?

denk vonmir aus was du willst ist ja nich mein problem,aber ich rate dir einzustellen dich überdie persönliche meinung anderer leute so zu äußern es gibt leute die könnten daspersönlich nehmen


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

11.11.2006 um 14:22
"Warst Du sein Opfer?"
Ich schätze , jede zweite Frau ist - im übertragenen Sinne -sein Opfer , deshalb schlagen ja die emotionalen Wellen so hoch.

Ich komme nichtumhin , bei den vergleichbar gering ausgesprochenen Strafmaß für Sexualdelikte ,zuglauben , daß die justizvertretenen Herren ganz in ihrem eigenen Sinne richten undhandeln.


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

11.11.2006 um 15:03
@Prometheus:

Schiebst du wieder alles auf die Bild/RTL ? Was anderes kannstdu wohl nicht

Es macht einfach den Eindruck, als ob bei vielen hier dieGrundlage solcherlei Medien sind, denn solch ein Fall wie unser gesamtes Rechtssystemliegt weitaus komplexer, als lediglich schwarz/weiß oder gut/böse oder "4 Jahre Bewährungfür Vergewaltigung vs. 5 Jahre Knast für Raubkopierer".

und ich frag michwarum du schon so sehr oft Pro Täter schreibst. Als ob du es Rechtfertigst was er macht...

Es ist keine Rechtfertigung für die Straftaten - mir geht esschlichtweg darum, dass dieses versimplizierte Betrachtungsweisen, wie sie hier zu beisolchen Themen zu Hauf zu lesen sind, der Sache in keiner Weise gerecht werden.


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

11.11.2006 um 15:29
@neo:

richtig..das ist meine interpretation..hab ich was anderes behauptet?!ich male mir kein bild zusammen..ich bilde mir eine meinun über einen kinderschänder dernicht den anflug von reue zeigt und das ist mein gutes recht oder willst du mir meinemeinung verbieten?

Es geht nicht darum, Dir Deine Meinung zu verbieten - somagst Du es vielleicht verstehen. Aber wenn Du sie hier einstellst, dann musst Du damitrechnen, dass sie diskutiert, und evtl. auch angegriffen wird. Du malst Dir kein Bildzusammen??? Ahhhh... und was ist das hier:

wenn ich mir diesesselbstgefällige dreckschwein anschaue,wie er grinsend auf dem dach rum steht und der weltsagt:"seht her..egal wo ich mich befinde..ich diktiere hier wie es läuft"

...oder das hier:

...seinen prozeß bauscht er mit allen mitteln auf undbadet sich im trouble um seine person

oder das hier:

ich kannjetzt schon sagen das der nicht aufhören wird...

oder das hier:

aber fakt ist doch das in deutschland mehr rücksicht auf die täter genommen wirdals sich mit den opfern beschäftigt wird und das kann nicht sein!

oder dashier:

...wenn sich jemand auf ein dach steht nur um seinem opfer nochmalangst zu machen.

.... nichts weiter, als Deine selbst gemalten Bilder, aufdie Du dann anschließend in der Weise reagierst, wie Du das tust.

richtig,mensch in anführungszeichen,weisst du überhaupt was ich damit aussagen will?

Sofern Du Dich damit der allgemeinen deutschen Dialektik bedient hattest, so stellstDu damit sein Mensch-Sein in Frage.

und deine frage nach meinerintelligenz...schön die füße still halten..nicht das du dich noch verbrennst

Woraus sich meine Frage ergab, habe ich Dir aufgezeigt. Lies Dir den Kontext dazunochmals durch.

wie ich schon sagte wird während der sicherheitsverwahrungalle 2 jahre geprüft ob man den insassen entlassen kann..also soo ungewiss ist das nichtund meines wissens nach ging eine sicherheitsverwahrung in der brd nie länger als 10jahre.

Eine Prüfung ist keine Sicherheit auf Entlassung. EineSicherheitsverwahrung kann tatsächlich lebenslang sein - es gibt Fälle in der BRD, in dereine Sicherheitsverwahrung mittlerweile länger als 10 Jahre besteht.

unddieses strafmaß ist für dich zu hoch?!schuldigung..aber nun muss ich ernsthaft an deinemverstand zweifeln!

Ja, ich halte es zunächst für zu hoch - allerding mussich einräumen, dass mir in dem Fall dafür zu wenige Details bekannt sind. Vermutlich wirdes aber einer Revision oder Berufung nicht standhalten, zumal es in seinem höchstenStrafmaß einem schwersten Morddelikt gleichgesetzt wird.

ich muss nicht dasopfer sein um mich in ein opfer hinein versetzen zu können.oder muss ich mich erstentführen und vergewaltigen lassen bevor ich mir darüber ne aussage erlauben darf?

Sicherlich nicht, aber es kommt auf das WIE und den Inhalt einer Aussage an. Unddiese Deine Aussagen zeigen alles andere, als eine sachliche Auseinandersetzung auf,sondern spiegeln vielmehr eine persönliche Projektion Deinerseits - aus welchen Gründenauch immer. Der Täter und der Fall sind eine schöne Projektionsleinwand, wie man u. a.aus Deinen Beiträgen bestens ersehen kann ;)

aber ich rate dir einzustellendich über die persönliche meinung anderer leute so zu äußern es gibt leute die könntendas persönlich nehmen

Das laß mal getrost meine Soge sein. Es liegt in derVeranwortung des Einzelnen, wie er etwas nimmt oder das nicht tut.


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

11.11.2006 um 15:36
@xy:

"Warst Du sein Opfer?"
Ich schätze , jede zweite Frau ist - imübertragenen Sinne - sein Opfer , deshalb schlagen ja die emotionalen Wellen so hoch.


Dafür kann der Täter nichts, wenn jede zweite Frau so dämlich ist, sich alssein potenteilles Opfer zu sehen. Das liegt in der Verantwortung der Frauen, nicht imTäter. Aber als Opfer oder potentielles Opfer kann man es sich nunmal so schön leichtmachen, und die Verantwortung auf andere abwältzen ;)

Ich komme nicht umhin ,bei den vergleichbar gering ausgesprochenen Strafmaß für Sexualdelikte ,zu glauben , daßdie justizvertretenen Herren ganz in ihrem eigenen Sinne richten und handeln.

Und was wäre solch ein eigener Sinn dieser Justizvertreter?

Überhauptkönntest Du solch eine Feststellung nur dann treffen, wenn Dir die einzelnen FälleWIRKLICH bekannt sind, einschließlich der zu urteilenden Fakten, Beweise und Tatbestände.


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

11.11.2006 um 15:38
oh mann^^ alles weitere spar ich mir..erheb die mal über uns und erleuchte uns mit deinerweisheit :D rofl..ich bin raus^^ das is mir zu dumm


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rocketfinger Diskussionsleiter
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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

11.11.2006 um 15:39
nun, was halten wir davon:

Psychiater attestiert IQ von 138



Intelligent aber abartig

Stephanie-Entführer Mario M. leidet nachEinschätzung des Gerichts-Gutachters Hans-Ludwig Kröber an einer "schwerenPersönlichkeitsstörung". Diese habe den Rang einer "seelischen Abartigkeit", berichtetdas Nachrichtenmagazin "Focus" und beruft sich auf das vorläufige psychiatrischeGutachten. Der 36-Jährige sei "überdurchschnittlich" intelligent. SeinIntelligenz-Quotient beträgt dem Bericht zufolge 138.


Kindheitstraumadurch entstelltes Gesicht?

Wegen der seelischen Beeinträchtigung habe sich seinMandant "mental und emotional von seinen Mitmenschen und ihren Werten entfernt", sagteVerteidiger Andreas Boine dem "Focus". Er sehe ein Kindheitstrauma von M. als eine derUrsachen für die Störung an. "Ab dem Alter von drei Jahren war er stark entstellt durchein Furunkel auf der Nase. Sein Nasenrücken war komplett zerstört." Unter seiner "plattenBoxernase" habe der Angeklagte bis in seine Jugend gelitten und "eine starkeStigmatisierung erlebt", meinte Boine.


Wegen schweren Kindesmissbrauchsvorbestraft

Seit Montag muss sich der arbeitslose Anlagenmonteur M. wegenVergewaltigung, Geiselnahme, Kinderpornografie und anderer Straftaten vor dem DresdnerLandgericht verantworten. Er hatte zu Prozessbeginn gestanden, Anfang des Jahres diedamals 13 Jahre alte Schülerin Stephanie entführt und wochenlang sexuell misshandelt zuhaben. Er war 1999 wegen schweren Kindesmissbrauchs zu drei Jahren und vier Monaten Haftverurteilt worden. Nach einem positiven Gutachten kam er nach Verbüßung von zwei Drittelnder Strafe auf Bewährung frei.



Hofgang gestrichen

Nachseiner spektakulären Kletteraktion vom Mittwoch, gelten für den Angeklagten verschärfteSicherheitsbedingungen. "Er muss in seiner Zelle bleiben", sagte der Sprecher desJustizministeriums, Martin Marx, am Freitag. Hofgang sei für Mario M. gestrichen,außerhalb der Zelle seien Hand- und Fußfesseln angeordnet. Zudem wurde der von ihmgenutzte Weg für die Kletteraktion am Hafthaus unter anderem mit Stacheldrahtabgesichert, um ähnlichen Vorfällen vorzubeugen


Katz-und-Maus-Spiel mit derJustiz

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg,fordert nun eine grundlegende Überprüfung aller Gefängnisse. "Dass ein gefährlicherStraftäter mit der Justiz Katz und Maus spielen kann und damit den Rechtsstaat verhöhnt,dürfen wir nicht mehr zulassen", sagte Freiberg der "Passauer Neuen Presse".



quelle: http://onnachrichten.t-online.de/c/95/92/89/9592892.html


R.



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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

11.11.2006 um 15:51
Zur seelischen Abartigkeit und der Schuldfähigkeit:

BGH, Urt. v. 21. Januar2004 – 1 StR 346/03
Zur Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischenAbartigkeit (hier »dissoziale und schizoide Persönlichkeitsstörung«) und derErheblichkeit der Einschränkung der Steuerungsfähigkeit bei der Tat (Fortführung vonBGHSt 37, 397).
Es ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, daß die Strafkammerdie Angeklagte trotz der angenommenen Persönlichkeitsstörung für beide Taten alsstrafrechtlich voll verantwortlich angesehen hat.

a) Persönlichkeitsstörung alsandere seelische Abartigkeit ...
Für die forensische Unterscheidung zwischenstrafrechtlich nicht relevanten Auffälligkeiten in Charakter und Verhalten einerPersönlichkeit und einer psychopathologischen Persönlichkeitsstörung, die Symptomeaufweist, die in einer Beziehung zu psychischen Erkrankungen im engeren Sinne bestehen,enthalten die Klassifikationssysteme ICD-10 und DSM-IV eine Vielzahl diagnostischerKriterien, anhand derer der psychiatrische Sachverständige einzelnePersönlichkeitsstörungen spezifizieren und deren Ausprägungsgrad bewerten kann. ...

b) Schweregrad der Abartigkeit
Gelangt der Sachverständige - wie hier - zurDiagnose einer »dissozialen oder antisoziale Persönlichkeitsstörung« (ICD-10 F 60.2 undDSM-IV 301.7: »Mißachtung sozialer Normen«) und einer »schizoiden Persönlichkeitsstörung«(ICD-10 F 60.1. und DSM-IV 301.20: »Distanziertheit in sozialen Beziehungen,eingeschränkte emotionale Ausdrucksmöglichkeiten«), so ist diese psychiatrische Diagnoseindes nicht mit der »schweren anderen seelischen Abartigkeit« in § 20 StGBgleichzusetzen. Für die forensische Praxis ist mit der bloßen Feststellung, bei demAngeklagten liege eine Persönlichkeitsstörung vor, nichts gewonnen. Vielmehr sind derAusprägungsgrad der Störung und der Einfluß auf die soziale Anpassungsfähigkeitentscheidend für die Beurteilung der Schuldfähigkeit (Rasch, Diepsychiatrisch-psychologische Beurteilung der sogenannten schweren anderen seelischenAbartigkeit, StV 1991 S. 126, 127). Hierfür sind die Beeinträchtigung derLeistungsfähigkeit (etwa hinsichtlich der Wahrnehmung der eigenen und dritter Personen,der emotionalen Reaktionen, der Gestaltung zwischenmenschlicher Beziehungen und derImpulskontrolle) durch die festgestellten pathologischen Verhaltensmuster im Vergleichmit jenen krankhaft seelischer Störungen zu untersuchen (vgl. Kröber NStZ 1998, 80 f.).Für die Bewertung der Schwere der Persönlichkeitsstörung ist maßgebend, ob es im Alltagaußerhalb des angeklagten Deliktes zu Einschränkungen des beruflichen und sozialenHandlungsvermögens gekommen ist (DSM-IV 301.20 S. 715, 716; Nedopil ForensischePsychiatrie 2. Aufl. S. 152). Erst wenn das Muster des Denkens, Fühlens oder Verhaltens,das gewöhnlich im frühen Erwachsenenalter in Erscheinung tritt, sich im Zeitverlauf alsstabil erwiesen hat, können die psychiatrischen Voraussetzungen vorliegen, die rechtlichals viertes Merkmal des § 20 StGB, der »schweren anderen seelischen Abartigkeit«angesehen werden.

Für das Vorliegen der Voraussetzungen einer »schweren anderenseelischen Abartigkeit« werden aus psychiatrischer Sicht genannt: Hervorgehen der Tat ausneurotischen Konflikten; konflikthafte Zuspitzung und emotionale Labilisierung in derZeit vor der Tat; abrupter, impulshafter Tatablauf; aktuelle konstellative Faktoren wiez. B. Alkohol und andere Drogen, Ermüdung, affektive Erregung.

Gegen dasVorliegen des vierten Merkmals des § 20 StGB können sprechen: Tatvorbereitung;planmäßiges Vorgehen bei der Tat; Fähigkeit zu warten; lang hingezogenes Tatgeschehen;komplexer Handlungsablauf in Etappen; Vorsorge gegen Entdeckung;

Möglichkeit anderen Verhaltens unter vergleichbaren Umständen; Hervorgehen des Deliktsaus dissozialen Charakterzügen (Saß in Saß/Herpertz Persönlichkeitsstörungen S. 179, 180;Versuche einer empirischwissenschaftlichen Auswertung der am häufigsten in forensischenGutachten vorkommenden Indikatoren bei Scholz/Schmidt, Schuldfähigkeit bei schwereranderer seelischer Abartigkeit, 2003).

c) Erhebliche Verminderung derSteuerungsfähigkeit bei der Tat
Ob die Steuerungsfähigkeit wegen des Vorliegens einerschweren anderen seelischen Abartigkeit bei Begehung der Tat »erheblich« im Sinne des §21 StGB vermindert war, ist eine Rechtsfrage. Diese hat der Tatrichter ohne Bindung anÄußerungen von Sachverständigen in eigener Verantwortung zu beantworten. Hierbei fließennormative Gesichtspunkte ein. Entscheidend sind die Anforderungen, die die Rechtsordnungan jedermann stellt (vgl. für den »berauschten Täter« BGHSt 43, 66, 77; BGH NStZ-RR 1999,295, 296 jew. m.w.N.). Diese Anforderungen sind um so höher, je schwerwiegender das inRede stehende Delikt ist (BGH, Urt. v. 21. März 2001 - 1 StR 32/01).

DaPersönlichkeitsstörungen in der Regel die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit nichtvollständig aufheben, wird der Tatrichter Gesichtspunkte bewerten, die für oder gegeneine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit sprechen können, ohne daß es wegen derfließenden Übergänge zwischen Normalität sowie allen Schweregraden und Konstellationenabnormer Persönlichkeit feste skalierbare Regelungen gibt (Saß in Saß/HerpertzPersönlichkeitsstörungen S. 179).
...

www.recht.com/documents/BGHR%20Strafsachen/StGB_2F21_2FSeelische%20Abartigkeit_39.asp



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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

11.11.2006 um 16:29
@ Geraldo
"Dafür kann der Täter nichts, wenn jede zweite Frau so dämlich ist, sichals sein potenteilles Opfer zu sehen"
Nicht dämlich , sondern mißbraucht , darumberührt uns der Fall.

"und dieses strafmaß ist für dich zuhoch?!schuldigung..aber nun muss ich ernsthaft an deinem verstand zweifeln! "
DeineAntwort:
Ja, ich halte es zunächst für zu hoch - allerding muss ich einräumen, dassmir in dem Fall dafür zu wenige Details bekannt sind. Vermutlich wird es aber einerRevision oder Berufung nicht standhalten, zumal es in seinem höchsten Strafmaß einemschwersten Morddelikt gleichgesetzt wird.

Morddelikt , das kommt der Sacheschon recht nahe , nämlich Mord an der Seele des Kindes.Sie hat ihr Traumatalebenslänglich !

Geraldo , Deine Aussagen lassen Gefühl , Emotionen , sogarsoziale Kompetenz vermissen :
-->richtig ,mensch in anführungszeichen,weisst duüberhaupt was ich damit aussagen will?
Deine Antwort :
Sofern Du Dich damit derallgemeinen deutschen Dialektik bedient hattest, so stellst Du damit sein Mensch-Sein inFrage.

Was unterscheidet denn den Menschen vom Tier ?
.....................................? ............................!!!
@rocketfinger
"Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), KonradFreiberg, fordert nun eine grundlegende Überprüfung aller Gefängnisse. "Dass eingefährlicher Straftäter mit der Justiz Katz und Maus spielen kann und damit denRechtsstaat verhöhnt, dürfen wir nicht mehr zulassen", sagte Freiberg der "Passauer NeuenPresse". "
Richtig ,das herunterspielen der Geschehnisse , wie anfänglich versucht,
würde nur an der Glaubwürdigkeit unsererJustiz zweifeln lassen.


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

11.11.2006 um 16:42
@neo
@geraldo

das du mich hier versuchst als einfälltig und unwissendhinzustellen ist eigentlich eine frechheit...


Nimm's nicht all zu tragisch,der Geraldo kann nicht anders.
Für ihn gibt es nur zwei Menschensorten: Gerlaldo, dereinzig Kluge, und der Rest, der generell aus Stammtischparolen schwingenden Chavinistenbesteht, der nur die BILD-Zeitung kennt und ansonsten auch in jedem Belangminderbemitttelt ist.

Obwohl ich nicht umhin kann zu sagen, dass sein letzterBeitrag schon einen Funken Hoffnung auf Besserung enthält. (Ist aber wahrscheinlich einIrrtum)


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