@asherabeim Eindringen in den Körper bei der nicht behinderten Frau Mindeststrafe 2 Jahre, bei der behinderten weiß ich es grade nicht.
Ansonsten erinnert mich das stark an die Nazis, die haben damals auch behinderte Menschen als minderwertige Wesen betrachtet. Ich warte nur, bis der erste Richter auf die Argumentation verfällt, daß die behinderte Frau ja froh sein muß, überhaupt mal einen zu bekommen und den Vergewaltiger deshalb freispricht... Zustände wie in den dunkelsten Zeiten bahnen sich an...
Das Kassationsgericht in Rom hatte einem Mann mildernde Umstände zuerkannt, weil sein minderjähriges Opfer keine Jungfrau mehr war.und
Der Rechtsausschuß des Bundestages will jedoch an dem Gesetz festhalten und argumentiert, daß ein Mann weniger kriminelle Energie aufbringen muß, um den Willen einer widerstandsunfähigen Frau zu brechen.Die sollte man mal alle vergewaltigen! Wer es nicht selbst gespürt hat, weiß nicht, wie sich das anfühlt! Dann steigen die Strafen für Vergewaltigung bestimmt mal massiv an. Ich habe mit mindestens genügend Opfern gesprochen, und ich finde, man sollte Vergewaltiger grundsätzlich lebenslang wegsperren. Ohne die Chance auf Freilassung nach ein paar Jahr(zehnt)en! Vergewaltigung ist schlimmer als Mord, weil bei einer Vergewaltigung das Opfer das ganze Leben lang in einem Zustand der Qual verharren wird. Es ist das schlimmste, was man einem Menschen antun kann, und sollte auch so behandelt werden!
Was halten diese Leute für schlimmer? Zu sterben? Oder sich jahrzehntelang den Tod herbeizusehnen, einsam zu sein, und sich selbst und alle anderen auch zu hassen?
Magie ist kein Spielzeug! Laßt sie denen, die sich damit auskennen!
Die Hölle ist der kälteste Ort im Universum!