@Legion4 Legion4 schrieb:wo ist eigentlich der unterschied, ob ich jemanden die börse aus der Tasche ziehe, oder die börse auf der straße finde.
Im ersten Falle begehst Du bewußt und gewollt eine Straftat. Im zweiten Falle ist
ursächlich der Verlierer "schuld", weil er auf seine Sachen nicht achtgegeben hat. Deshalb wird eine Fundunterschlagung auch geringer bestraft.
Ich hatte ja schon erwähnt, daß es bei mir auf die Summe und die Person des Verlierers ankommen würde, ob ich die Börse nun behalte oder nicht. In jedem Falle würde ich aber darauf achten, nicht irgendwo in Zusammenhang mit dem Fund registriert zu werden. Also bei der Polizei oder im Fundbüro. Wenn es jemand persönlich bekanntes oder ein "armer" Rentner wäre, wo ich anhand der Personalien die Adresse aufsuchen und das Teil persönlich abgeben kann, würde ich das tun. Gäbe womöglich auch noch Finderlohn oder bei Bekannten ein nettes Besäufnis. Bei fremden Personen würde ich keinen (richtigen) Namen nennen, denn sollte ich beschuldigt werden etwas rausgenommen zu haben, bin ich nicht namentlich bekannt und würde
m i r aufgrund meiner Gutmütig- und Ehrlichkeit ggf. üble Scherereien ersparen, wie es hier ja auch immer wieder erwähnt worden ist.