Ihr findet eine Geldbörse...
19.03.2010 um 05:41Ausgleichender wäre es einen riesigen Schirm zu besoren von der Knete, bei ihm klingeln, ihm höflich die Brieftasche überreichen & ihn dann verprügeln mit dem gekauften Schirm :D
Ich würde mich unwohl fühlen, daß wieder abzugeben, vor allem weilKc schrieb:Würde mich unwohl fühlen, gerade bei größeren Geldbeträgen, wenn ich die einfach einstecke.
Steht einem, glaube ich, sowie so zu. Weiss aber jetzt nicht, wieviel in Prozent.geistwerk schrieb:Da würd ich mir vielleicht n bisschen Finderlohn abzwacken
Wie muss ich das verstehen? Wenn ich einen entlaufenen Hund finde, steht mir dann ein Bein von diesem Hund zu? ^^Bernard schrieb:Bei gefundenen Tieren ist der Finderlohn auf 3 % festgesetzt.
geistwerk schrieb:Liegt bei 5% plus X!!
Da würd ich mir vielleicht n bisschen Finderlohn abzwacken
Steht einem, glaube ich, sowie so zu. Weiss aber jetzt nicht, wieviel in Prozent.
1. Finderlohn:
Wenn sich der Verlierer meldet und die Sache an ihn zurückgegeben werden kann, können Sie von ihm einen Finderlohn beanspruchen. Dieser beträgt als gesetzlicher Mindestanspruch 5 % des Wertes der Sache. Ist die Sache mehr als 500,00 ¤ wert, wird der Finderlohn von dem darüber hinausgehenden Mehrwert mit 3 % berechnet.(§ 971 BGB).
Zur Vereinfachung der Angelegenheit können Sie die Behörde mit dem Einzug des Finderlohns beauftragen, welcher Ihnen dann umgehend überwiesen wird. In diesem Fall müssten Sie bitte auch Ihre Bankverbindung mit angeben.
Kommt darauf an, wie gross der Hund ist!!datrueffel schrieb:Wie muss ich das verstehen? Wenn ich einen entlaufenen Hund finde, steht mir dann ein Bein von diesem Hund zu? ^^