sacredheart schrieb:Da könnte ich mich nie auf 'Kein Unterhalt' zurückziehen im Wissen dass da mein Kind vor mir steht, auch wenn es bis dato keine Beziehung gab.
In dem o.a. link steht ja drin, dass die finanzielle Seite außen vor ist:
Damit solle den Kindern das Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung garantiert werden, betonte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Eine ergänzende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) schließt die gerichtliche Feststellung der rechtlichen Vaterschaft des Samenspenders aus und stellt ihn von Ansprüchen des Sorge-, Unterhalts- und Erbrechts frei - nicht zuletzt um die Bereitschaft zur Samenspende nicht zu gefährden.
Quelle: link von fischersfritzi (hätte ich fast falsch geschrieben 😚)
Wenn ein Kind mit 18 Jahren nach seinem leiblichen/biologischen Vater sucht wurde es ja bis zu diesem Zeitpunkt auch ohne ihn unterhalten.
Und ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass sich eine tiefere Beziehung entwickeln kann bei der Konstellation.
Mein Freund hat seinen ältesten Sohn adoptiert, als er dessen ledige Mutter heiratete. Der Junge war damals 5. Er hat ihm seinen Namen gegeben und ihn aufgezogen.
Der Junge, inzwischen ist er über 30, wollte dann auch als junger Erwachsener seinen leiblichen Vater kennenlernen und hat sich einmal mit diesem getroffen. Die Mutter hatte immer versucht, Kontakte zu unterbinden und irgendwann hatte der Vater es dann auch aufgegeben.
Nach diesem einen Treffen kam es zu keinen weiteren. Man hatte sich nichts zu sagen. Man kann viele fehlende Jahre schwerlich nachholen; es konnte ja keine Beziehung wachsen und entstehen. Was in diesem Fall an der Kindesmutter lag.
kittyka schrieb:private Samenspenden
Genau, da ist das anders.