Was der TE im Grunde nur meint und kritisiert, stimme ihm übrigens zu, sind eigentlich nur alles Risiken, die ein gesellschaftliches Miteinander mit sich bringen.
Gesellschaftliches Miteinander, egal ob sich freiwillig und selektiert ausgesucht oder notgedrungen, weil keine andere Wahl habend als auf andere Menschen zu treffen und mit ihnen Zeit in unterschiedlicher Dauer verbringen zu müssen, birgt immer die Gefahr von Konflikten der unterschiedlichsten Arten.
Man kann nur veruschen das Risiko zu minimieren und sich auf keine (Liebes)Beziehungen mehr einlassen und den Freundeskreis auch möglichst klein zu halten (Qualität vor Quantität) und ansonsten den Menschen so weit wie möglich aus dem Weg zu gehen. So mache ich es mehr oder weniger seit einigen Jahren.
Leider habe ich jetzt auch schon wieder 2 Vorgesetzte auf Arbeit, die mich persönlich nicht krank aber wütend machen, weil falsch (umarmen dich von vorn und rammen dir hinterrücks nen Messser rein), arrogant und meckernd und mir viel Freude an der Arbeit rauben. Ein harmonisches Betriebsklima ist mehr als die halbe Miete.
Ein fast absoluter Garant, um von menschengemachten Konflikten verschont zu bleiben, wäre wohl wirklich nur ein Eremitenleben zu führen. Ich bewundere solche Menschen, die es wagen und sogar schaffen durchzuhalten. Erst kürzlich wieder Into the Wild gesehen und das wäre etwas, was ich mir zumindest selber mal für ein paar Monate vorstellen könnte durchzuziehen. Problem ist nur, dass ich nach meiner Rückkehr keinen Bock hätte wieder von vorne zu beginnen. Ich würde vorher also nicht alles aufgeben wollen und müsste auch die Gewissheit haben jederzeit wieder unproblematisch ins alte Leben und in die Zivilisation zurückkehren zu können, wenn mir danach ist.
Krautwurm schrieb:Gehört der Wald einer Privatperson, befindet man sich sowieso auf Grund, der ohne Genehmigung gar nicht betreten werden darf
Ich möchte wirklich nicht klugscheißen und gebe gerne zu, dass ich zuerst auch gleich wieder nur an Hausfriedensbruch gedacht habe, sollte man ohne Genehmigung also widerrechtlich einen Privatwald betreten oder zu Beginn dank Genehmigung rechtmäßig betreten haben aber nach Aufforderung zum Verlassen diesen nicht verlassen.
Nur ganz dunkel schwebte mir in Erinnerung, weil irgendwann davon schon mal gelesen oder gehört, dass man einen Wald in privater Hand nicht mit einem klassischen Privatgrundstück, Firmengelände oder einem Haus vergleichen kann und der Privatwald eine Besonderheit darstellt.
Jetzt weiß ich auch wieder warum - dank Google:
Nein, das Betreten eines Privatwaldes ist kein Hausfriedensbruch und ist nicht rechtswidrig. Das allgemeine Betretensrecht des Waldes ist hier sozusagen stärker als das Eigentumsrecht des Waldbesitzers. Unerheblich ist dabei, ob das private Waldgrundstück umzäunt oder gekennzeichnet ist. Unerheblich ist auch ob du spazierst, joggst oder im Wald kletterst.
Quelle:
https://www.geoclimbing.de/knowledge-base/kann-mich-ein-privatwaldbesitzer-verklagen-wenn-ich-in-seinen-baeumen-klettere/ich möchte das hier nicht vertiefen, keine Sorge, da eh OT, und nur sagen, dass es pauschal nicht stimmt, dass man Privatwald nur mir vorheriger Genehmigung oder bei Gefahr im Verzug betreten darf. Das Eigentumsrecht kann durch das allgemeine Betretungsrecht, eingeschränkt werden, siehe bspw. § 59 BNatSCHG . Das allgemeine Betretungsrecht ergibt sich aber wohl auch aus der in Art 14. GG erwähnten Sozialbindung des Eigentums - auch Sozialpflichtigkeit genannt, bei dem Gemeinschaftsinteressen oder das Allgemeinwohl höher als das privater Einzelinteressen angesehen werden.
So einfach ist es dann aber auch wieder nicht, da auch das allgemeine Betretungsrecht auch bei öffentlichen oder privaten Landschaftsflächen oder Wäldern Grenzen kennt und durch entsprechende Gesetze eingeschränkt werden kann und bereits durch bestehende Gesetze eingeschränkt ist.
Eigentlich und vereinfacht ausgedrückt und kurz beschrieben ist immer idann davon auszugehen, dass das allgemeine Betretungsrecht nicht mehr greift, wenn eine Fläche oder ein Wald einen bestimmten Nutzen erfüllt oder erfüllen soll oder Tiere, Pflanzen, Gehölze und Bäumer, kurz die Natur besonderen geschützt werden muss. Ist das der Fall, dann wiegen diese schützenswerten Interessen natürlich höher als das allgemeine Betretungsrecht.
Auch kommt es auch sehr auf die jeweiligen Handlungen an und das allgemeine Betretungsrecht erlaubt bspw. nur den reinen Aufenthalt oder das Spazierengehen - aber darüberhinaus keine weiteren Aktionen. Oder es werden einfach nur bestimme Aktionen/Handlungen untersagt.
Wie gesagt, auch das ist ein sehr komplexes Thema und es wäre
falsch pauschal zu behaupten, dass das Betreten eines Privatwaldes immer einer vorherigen Genehmigung bedarf, weil es ansonsten ein widerrechtliches Betreten wäre. Ebenso wäre es
falsch pauschal zu behaupten, dass man sich durch das allgemeine Betretungsrecht alles erlauben dürfe oder damit das Betreten jeder Landschaftsfläche oder Waldes erlaubt wäre. Dem ist natürlich auch nicht so.