Kältezeit schrieb:Wenn der Verdacht besteht, dass er übergriffig wird, kann sie zumindest eine einstweilige Verfügung erwirken.
Jups, nach dem sogenannten Gewaltschutzgesetz. Und ich glaube es greift bereits auch bei psychischer Gewalt - nicht erst bei physischer. Körperliche Gewalt ist erst gar nicht notwendig.
metalbabe schrieb:Wie die andere Seite aussieht kann ich dir beantworten. Er wurde ja oft schon auf sein Verhalten "angesprochen". Bzw. habe ich selbst auch oft genug versucht die Dinge zu spiegeln in Gesprächen a la "wie würdest du dich fühlen wenn ich.....dauernd fremdgehe.....dauernd lüge....usw
Das Problem ist, dass ich mit Waffengleichheit eigentlich gemeint habe, dass sich hier tatsächlich mal die andere Seite, die betroffenen Männer
selber zu Wort melden und ihre Sichtweisen niederlegen müssten, um wirklich ein beidseitiges bzw. vollständiges und nicht nur einseitiges Bild zu erhalten.
Ist nicht böse gemeint und persönlich glaube ich euch allen, aber es bleibt ein einseitiges Bild, wenn du nun versuchst die andere, fehlende Seite zu erklären - ohne dass diese direkt selbst zu Wort kommt.
xfairyx schrieb:Im schlimmsten Fall bis hin zu Totschlag.. er wäre nicht der erste Mann der seine Partnerin umbringt weil er ausziehen soll/sie sich trennt.
Wir wollen hier mal nicht das Worst-Case-Szenario besser bekannt als den Teufel an die Wand malen.
Mensch, holt euch schleunigst Hilfe. Familie, Freunde/Freundinnen und natürlich die Polizei, wenn erforderlich.
Bei Einschalten der Polizei aber bitte wahrheitsgemäß die gegenwärtige Situation schildern.