Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte
30.12.2021 um 10:31@kleinundgrün
Jedenfalls halte ich es für eine urban legend, dass man als Kampfsportler verpflichtet wäre, etwaige Angreifer vor oder während einer Attacke mit dem Hinweis auf den ausgeübten Sport zu warnen.
kleinundgrün schrieb:Das ist ein extrem komplexer Sachverhalt. Weil es eben darauf ankommt, was der sich Wehrende dachte und wollte. Kurz gesagt: Bei einer Notwehr kommt es darauf an, einen Angriff abzuwenden und natürlich gibt es da einen Einschätzungsspielraum, was man dafür machen muss. Es ist schließlich eine Prognose in einer krassen Ausnahmesituation. Und ja, da kann an jemand, der "kampferprobt" ist, ggf. eine höhere Anforderung gestellt werden.Ich denke, mal nicht, dass das für Leute gilt, die ein paar Monate da reingeschnuppert haben. Oft wird Kampfsport auch zur Abwehr deutlich überschätzt, insbesondere gegen mehrere und oder bewaffnete Angreifer. Es wird sicherlich einzelne Urteile geben, bei denen ein Notwehrexzess bei einem Kampfsportler nicht als der Situation geschuldet hingenommen wird.
Jedenfalls halte ich es für eine urban legend, dass man als Kampfsportler verpflichtet wäre, etwaige Angreifer vor oder während einer Attacke mit dem Hinweis auf den ausgeübten Sport zu warnen.
rhapsody3004 schrieb:Habe ich nie behauptet. Insbesondere Rettungskräfte sind wenn überhaupt nur Opfer, die nicht mal irgendetwas im Vorfeld provoziert haben. (Von wenigen Einzelfällen mal abgesehen, die es auch da geben mag)Es ist nun mal auch Aufgabe von Rettungskräften, dass die ihr Ding durchziehen. Dazu gehört im Zweifelsfall auch mal Einfahrten zuzuparken, Menschen zu bitten, Lichtschalter zu bedienen und eben nicht mit allen Angehörigen oder auch mal Schaulustigen auszudiskutieren, welches Vorgehen wohl am Besten wäre. Das kann auch mal deutlich werden. Und da fühlen sich Dumpfbacken dann leicht von 'prowezirt'. Insbesondere, wenn Patienten oder Umstehende erheblich alkoholisiert sind, gibt das oft mal Theater.