Coronavirus (Sars-CoV-2)
26.07.2021 um 01:19Paradigga2.0 schrieb:Es ist nicht Freiheit, wenn ich mit meiner Freiheit die Freiheit eines anderen bedrohe.Nein, der weiß schon, was er sagt.
Es ist nicht Freiheit, wenn ich meine Freiheit auf Kosten von Leben anderer Menschen durchsetzen will.
Genau das hatten wir von '33 bis '45, als es das letzte Mal um "Lebensraum" ging.
Das hat der ehem. Verfassungsheini wohl einfach nur vergessen.
Um mal den schwierigen Balanceakt zwischen Sicherheit und Freiheit und was passiert, wenn die Grundrechte verschiedener Leut aufeinandertreffen, zu erläutern, erinnere ich an den Fall Markus Gäfken. MG hatte den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und versteckt, um Lösegeld zu erpressen, wurde kurz darauf festgenommen und gab die Entführung zu, sagte aber nicht, wo er das Kind versteckt hatte.
Der vernehmende Polizeibeamte D drohte MG daraufhin körperliche Schmerzen an, wenn dieser nicht das Versteck des Jungen sage. D war sich voll bewusst und legte das auch schriftlich nieder, dass er verbotene Vernehmungsmethoden (Androhung von Folter) anwandte, hatte aber die Hoffnung, das Kind noch lebend zu finden. Daraufhin gab MG das Versteck preis. Die Polizei fand dann den Jungen, der bereits tot war.
Der Polizeibeamte D wurde sodann wegen Nötigung im Amt angeklagt und verurteilt.
Das Gericht war der Auffassung, die Menschenwürde des Beschuldigten habe Vorrang gehabt vor dem Recht des entführten Kindes, noch lebend gefunden zu werden. Auch wenn der Polizeibeamte in bester Absicht gehandelt habe, das Kind zu retten, habe er dem Beschuldigten unter keinen Umständen Folter androhen dürfen. Eine extreme Lage wie die im Entführungsfall Metzler zeige in aller Tragik, dass diese Freiheitsrechte eines Beschuldigten mitunter einen Preis hätten, der jedoch bezahlt werden müsse. Denn anderenfalls öffne man einem Polizeistaat das Feld, der sich nur noch nach eigenem Ermessen an den rechtsstaatlichen Rahmen halte. Auf Notwehr bzw. Nothilfe bzw. übergesetzlichen Notstand könne sich der Beamte daher nicht berufen.
Der Fall erregte damals Aufsehen, weil natürlich sehr viele Leute der Meinung waren, dass das Leben bzw. die Sicherheit des Kindes in diesem Fall Vorrang hätte haben müssen vor der Freiheit bzw. dem Recht des Beschuldigten, keine verbotenen Vernehmungsmethoden (körperliche Schmerzen) angedroht zu bekommen, und dass der Polizeibeamte daher hätte freigesprochen werden müssen.
Du würdest es vielleicht auch so sehen, aber hier stritten nun mal zwei Grundrechte gegeneinander, das Lebensrecht des Kindes und die Menschenwürde des Beschuldigten. Und in diesem Fall hatte der Staat, vertreten durch den Polizeibeamten, eben die Würde des Beschuldigten, der sich während der Vernehmung in staatlicher Hand befand und insoweit dem Staat ausgeliefert war, zu wahren und zu schützen und ihn nicht verbotenen Vernehmungsmethoden auszusetzen.
Zurück zu Corona: Auch dort hat der Staat die ohne Wenn und Aber vorhandenen Grundrechte der millionenfach von einem Lockdown oder einer Impfpflicht Betroffenen natürlich abzuwägen gegen die Rechte derjenigen, die möglicherweise schwer an Corona erkranken bzw. sogar sterben können. Und wie man am Fall Markus Gäfken sieht, ist der Vorrang der Sicherheit gegenüber der Freiheit keineswegs so selbstverständlich, wie es für manchen auszusehen scheint..