Gwyddion schrieb:Natürlich nicht. Aber man darf ebensowenig denenigen die sich für "Events" entscheiden, pauschal ein "trauriges und unausgefülltes Leben"
oder gar Ängste verschiedener Art unterstellen. Das ist ebenso ein Pauschalurteil.
Das stimmt natürlich auch für die umgekehrte Richtung, also auch für die geselligen- und unternehmungslustigen Menschen. Wobei ich denen nie ein trauriges unerfülltes Leben attestiert habe. Höchsten dass sie Hummeln im Arsch haben, meiner Ansicht nach.
Die jeweils andere Gruppe zu kritisieren, ist im Rahmen des Zulässigen auch erlaubt.
Bspw. kann ich kritisieren, wenn besonders unternehmungslustige Leute keinen Verzicht üben können und sie sich ohne Gebote und Verbote nicht angemessen genug "eigenverantwortlich" einer Lage entsprechend verhalten. Wird bspw. jetzt wieder durch verschiedene Lockerungen interessant werden. Oder auch bzgl. Ausland, wo schon wieder Konzerte mit tausenden Zuschauern stattfinden.
Verbieten kann ich denen das natürlich nicht, aber sie kritisieren. Leben und leben lassen ist ja kein Ausschlusskriterium für Kritik bzw. denen seine Meinung zu sagen.
Umgekehrt können sie auch mich kritisieren und mir übertriebene Vorsicht vorwerfen.
Ps.
Sollten Menschen sogar gegen bestehende Gebote und Verbote verstoßen, ist Kritik umso angebrachter.