@Ouroboros616 Wie bereits
mehrfach geschrieben kannst du einen Aufenthalt in einer Psychiatrie nicht mit einem Wohnen in einer betreuten WG vergleichen. Die geschlossene Station einer Psychiatrie ist für Extremsituationen und nicht dazu gedacht und geeignet, dort zu wohnen. Deswegen sollte immer das Ziel sein, die Zeit auf der Geschlossenen so kurz wie möglich zu halten. In einem Krankenhaus für Psychiatrie WOHNT man auch nicht (auch wenn manche Patienten das gerne würden).
Es gibt auch Einzelbetreutes Wohnen in der eigenen Wohnung, wenn du keine WG möchtest. Ist halt wahrscheinlich nicht besonders effektiv, wenn du Probleme im zwischenmenschlichen Bereich hast. Das sieht dann so aus, dass ein (z. B.) Sozialpädagoge ein paar Stunden in der Woche zu Dir nach Hause kommt und dich bei den Dingen unterstützt, wo du Hilfe brauchst.
Offenbar halten deine Behandler deine jetzige Wohnsituation (noch bei deinen Eltern?) nicht für angemessen und raten dir daher zu einem Auszug - was mit 20 ja auch Sinn macht.
Ob du diesen Rat befolgst, ist allein deine Entscheidung. Kannst und willst du denn in deine vorherige Wohnsituation zurück?
Guck dir die Einrichtungen vorher an - rede mit den Leuten, die dort wohnen, frage Deine Behandler, warum sie dir das so nahelegen und überlege Dir, was Du für dich willst und was du brauchst.
Ein Aufenthalt auf der Geschlossenen ist oft sehr beeindruckend aber wie gesagt: Dort ist man ja auch nicht im "Normalzustand".
Es gibt meines Wissens nach keine betreuten WGs, in denen solche Einschränkungen gelten wie in einer geschlossenen Psychiatrie. Das gäbe auch wenig Sinn, denn wenn die Menschen so stark belastet sind, das sie solche Einschränkungen eventuell bräuchten, gehören sie in ein Krankenhaus und nicht in eine WG.
Es wird in jeder WG Regeln geben - wie überall, wo Menschen aufeinander treffen. Anders funktioniert's auch nicht. Ob und mit welchen Regeln du dich anfreunden kannst, musst du selbst rausfinden. Nicht jeder Mensch ist für eine WG geeignet.
Du bist erwachsen, hast keine (rechtliche) Betreuung und Zwangsmaßnahmen sind nur unter hohen Hürden möglich. Selbst eine Betreuung gegen deinen Willen einzurichten geht nicht so einfach. Und selbst mit einem rechtlichen Betreuer ginge es nicht so einfach, dich gegen deinen Willen irgendwo unterzubringen, wo du nicht sein möchtest. Bist du denn aktuell noch auf der Geschlossenen? Normalerweise kommt man ja vor der Entlassung erst einmal auf die Offene.