Menschenrechtsverletzung im Wohngebäude meines Ausbildungsplatzes
22.05.2019 um 11:23Es gibt auch keinen Titel, der anderen unterbinden kann, sein Empfinden so zu empfinden, wie er es nun mal empfindet.Kc schrieb:Ich brauche keinen Titel oder irgendeine Erlaubnis, um meine Meinung zu äußern, dass ich die Verbindung von etwas Lärm und ,,Folter" und ,,Menschenrechtsverletzung" für lächerliche Dramatisierung halte.
Deine Meinung kannst du hinausposaunen, ist mir egal, es ging auch nicht darum, dass du sie nicht äußern darfst, von daher unsinnig.
Bezüglich der Menschenrechte hat der TE auch nicht ganz unrecht, denn körperliche Unversehrtheit gehört zu den Menschenrechten und wenn Lärm diese beeinträchtigt, ist das auch gegen das Menschenrecht. Dafür muss man auch nur ein wenig überlegen.
Muss er nicht. Er darf sich so ausdrücken, wie er es für richtig hält.Kc schrieb:Wer mit solchen Begriffen um sich wirft, sollte sich mal eingehender drüber schlau machen, was echte Folter ist.