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Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

341 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kriminalität ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

17.04.2019 um 18:47
Ich hätte mal eine Frage an die Juristen hier im Forum...falls es um Zeugenbefragungungen ginge, also ob zB. eine Lehrkraft oder die Schulleitung oder auch nur ein entfernter Freund/Kumprl desjenigen, der die Bilder in der Gruppe verbreitet hat und der evtl. selbst nicht in dieser Klasse ist, befragt werden müsste, müsste dann so eine Einladung zur Zeugenbefragung seitens der Ermittler schriftlich erfolgen oder könnten die Ermittler die Lehrer direkt mündlich befragen? Wie würde es aussehen, wenn man die Handys der Lehrer prüfen wollte, könnten diese ablehnen, sofern sie nur als Zeuge befragt werden und welche Konsequenzen hätte ggf solch eine Ablehnung?


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17.04.2019 um 18:59
@Mikado
Als Zeuge eine Mitschuld prüfen? Dann wäre man kein Zeuge. Dann wäre man verdächtig.

Übrigens, als Zeuge brauchst du den Termin auch gar nicht wahrnehmen und es hat keine Konsequenzen.


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Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

17.04.2019 um 19:12
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Die komplizierte Sache ist, ob der Besitz willentlich bzw. eben vorsätzlich erfolgte.
Das meinte ich ja.
Zitat von simiesimie schrieb:Gerade aus pädagogischer Sicht ist das Vorgehen fatal. Und hätte durchaus anders geregelt werden können, ja müssen.
Darf ich fragen ob du Lehrkraft bist und daher weißt, ob und wie das gehandhabt wird? Ich denke, die jeweiligen Kultusministerien, denen die Schulbehörden unterstehen, werden da eher eine sehr direkte, geradlinige Linie fahren.
Zitat von simiesimie schrieb:Hier hat ein einziger ein problematisches Bild eingestellt und die Staatsanwaltschaft geht undifferenziert gegen 24 vor
Die Staatsanwaltschaft ist Teil der Exekutive in diesem Land. Sie geht objektiv und nach Vorschriften vor und das ist auch gut so. Und da werden alle gleich behandelt. Zudem allemal hierzulande immer noch die Unschuldsvermutung gilt.
Zitat von simiesimie schrieb:Und ja. Das Recht gibt es durchaus her, dass hier abgestuft vorgegangen werden kann.
Korrekt. Viele Strafen haben ein Mindest und ein Maximalmaß. Und ja, es kann differenziert werden, eben wegen dem warum und weshalb und wieso etwas geschah. Doch dies unterliegt dem Richter, also der Judikative in diesem Land.

mfg
Eye


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17.04.2019 um 22:28
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Dafür gebe ich doch mein Handy nicht her.
Du hättest aber keine Wahl, wenn Polizisten kommen würden, und würden es beschlagnahmen.


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17.04.2019 um 23:29
Zitat von AniaraAniara schrieb:Du hättest aber keine Wahl, wenn Polizisten kommen würden, und würden es beschlagnahmen.
dann natürlich nicht mehr, aber wie gesagt vorher verstecken (bspw. bei ner Hausdurchsuchung), und das es somit nicht gefunden wird ist vollkommen legitim.
Hätte ich auch keine Skrupel dabei, denn die Polizei ist in dem Moment ja auf der "Gegenseite" (wenn man Beschuldigter ist).


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18.04.2019 um 02:02
Zitat von AniaraAniara schrieb:Du hättest aber keine Wahl, wenn Polizisten kommen würden, und würden es beschlagnahmen.
Die müssen mir die Beschlagnahmung ordentlich begründen. Dass ich in einer Gruppe war, in der einer das verbreitet hat, ist keine ausreichende Begründung, um mein Handy zu beschlagnahmen, besonders wenn man die Person benennen kann, die es verbreitet hat. Also doch, ich habe eine Wahl.


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Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

18.04.2019 um 06:21
@sunshinelight
Sofern Du die Person benennen könntest, würde sich ja aber direkt die Frage stellen, warum Du es versäumt hast, diese zeitnah zu benennen, um Dich nicht selbst schuldig zu machen, in den Besitz gekommen zu sein und geschwiegen zu haben.

Ich denke, die Ermittler haben schon einige Zeit vorgeprüft und abgewartet, bevor sie da in der Schule aufgelaufen sibd, so geht es zumindest aus den Artikeln hervor.


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18.04.2019 um 09:36
Zitat von MikadoMikado schrieb:Sofern Du die Person benennen könntest, würde sich ja aber direkt die Frage stellen, warum Du es versäumt hast, diese zeitnah zu benennen, um Dich nicht selbst schuldig zu machen, in den Besitz gekommen zu sein und geschwiegen zu haben.
Es gibt sicher kein Gesetz was besagt, dass man sich selbst anzeigen muss. Denn wie du in Besitz gekommen bist, würde ja erst ermittelt werden müssen, eben so ob du das Material nicht weiter geleitet hast, so wie man es der ganzen Klasse unterstellt. Das hätte ja dann auch zur Folge das man dein Handy bei Selbstanzeige beschlagnahmen würde.


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18.04.2019 um 10:21
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Also doch, ich habe eine Wahl.
Nein, hast Du nicht. Die Beschlagnahme erfolgt ohne oder gegen Deinen Willen, genau das definiert sie. Und sie kann erzwungen werden, sofern eben die Voraussetzungen vorliegen.
Ist das Handy verschlüsselt, sieht es ggf. eher mau für die Ermittler aus. Aber einfach nicht hergeben wird nicht funktionieren.
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Dass ich in einer Gruppe war, in der einer das verbreitet hat, ist keine ausreichende Begründung, um mein Handy zu beschlagnahmen
Doch. Weil die Dateien auf Deinem Gerät gespeichert sind oder zumindest waren. Dass Du in der Gruppe bist, ist natürlich kein Argument. Aber dass Du die Datei bekommen hast und darauf auch realen Zugriff hattest, ggf. schon.


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18.04.2019 um 10:28
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Das hätte ja dann auch zur Folge das man dein Handy bei Selbstanzeige beschlagnahmen würde.
Sollte ich auf meinem Handy etwas finden, was nicht erlaubt ist, dann würde ich zwar keine Selbstanzeige machen, aber ich würde sofort Anzeige erstatten, gegen Unbekannt oder wen auch immer.
Oder was sagst du dazu @kleinundgrün ?


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18.04.2019 um 11:07
Na ja, ggf. könnte das Handy deswegen beschlagnahmt werden - aber es ist weitaus unwahrscheinlicher, als wenn erst eine Ermittlung zu Dir führen würde. Jedenfalls wenn du nur das Opfer eines solchen ungewollt zugesendeten Materials geworden bist.

Wenn Du Dich aber selbst anzeigst, kann das ja sein, weil Du das Material Dir angeeignet hast oder es weiter gegeben hast und Du dann auf eine mildere Strafe hoffst. In dem Fall ist eine Beschlagnahme und Einziehung nahe liegend.

Es kommt halt darauf an, ob Du Zeuge oder Verdächtiger bist.


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18.04.2019 um 13:54
Zitat von MikadoMikado schrieb:Sofern Du die Person benennen könntest, würde sich ja aber direkt die Frage stellen, warum Du es versäumt hast, diese zeitnah zu benennen, um Dich nicht selbst schuldig zu machen, in den Besitz gekommen zu sein und geschwiegen zu haben.
Ja, wenn es keiner zur Anzeige bringt, ist das schon ein merkwürdiges Ding. Ich schrieb ja auch, ich würde es klar benennen können.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Nein, hast Du nicht. Die Beschlagnahme erfolgt ohne oder gegen Deinen Willen, genau das definiert sie. Und sie kann erzwungen werden, sofern eben die Voraussetzungen vorliegen.
Genau. Eine Voraussetzung muss vorliegen und die muss eben begründet werden.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Doch. Weil die Dateien auf Deinem Gerät gespeichert sind oder zumindest waren. Dass Du in der Gruppe bist, ist natürlich kein Argument. Aber dass Du die Datei bekommen hast und darauf auch realen Zugriff hattest, ggf. schon.
Nein. Das ist kein Grund. Ein Grund wäre es, wenn explizit klar ist, dass diese Gruppe an sich so verdächtig ist und man nicht austritt. Aus heiterem Himmel plötzlich so etwas zu empfangen rechtfertigt keine Beschlagnahmung und eine massive Verletzung meiner Privatsphäre.
Dieser Empfang ist also kein Zutun meinerseits.
Wenn man sowas allerdings nicht meldet, klar, muss da was geprüft werden. Wieso das nicht getan wurde, ist allerdings unklar und in dem Fall ein berechtigter Grund. Aber ich habe ja auch von mir geredet, der sowas sofort melden würde.


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18.04.2019 um 15:43
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Eine Voraussetzung muss vorliegen und die muss eben begründet werden.
Na, es kann nicht willkürlich beschlagnahmt werden - aber ob Du die Begründung nachvollziehen kannst, spielt keine Rolle und Dir die Begründung mitzuteilen, ist erst mal auch keine Voraussetzung für die Beschlagnahme. Da könntest Du hinterher die Rechtmäßigkeit prüfen lassen - aber erst mal wirst Du die Beschlagnahme dulden müssen, zumindest wenn sie nicht offensichtlich unrechtmäßig ist.
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Nein. Das ist kein Grund.
Bitte? Wenn sich rechtswidriges Material auf Deinem Gerät befindet, ist das kein Grund, das zu beschlagnahmen?
Stell Dir vor, in Deiner Wohnung befinden sich Sprengstoff oder illegale Waffen - da wird eine Wohnungsdurchsuchung wahrscheinlich statt finden, auch wenn klar ist, dass ein anderer das Zeug dort hingebracht hat.
Die Polizei muss doch die Möglichkeit haben, den Sachverhalt zu ermitteln. Und wie soll sie das, wenn sie keinerlei Zugriff auf das Beweis- oder gar Tatmaterial hat?
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Dieser Empfang ist also kein Zutun meinerseits.
Ja, Du hast es nicht aktiv gespeichert. Aber es ist nachgewiesenermaßen da und und damit ist der objektive Tatbestand des Besitzes schon mal erfüllt. Da fehlt nur noch der subjektive Tatbestand. Und der sollte ermittelt werden.

Ich kann nicht beurteilen, ob in dem konkreten Fall die Beschlagnahme richtig und sinnvoll war - aber generell bleibt wenig anderes übrig. Wie soll man in einem solchen Fall denn sonst fest stellen, ob das Zeug weiter verbreitet oder auch nur konsumiert wurde.


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18.04.2019 um 17:11
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Na, es kann nicht willkürlich beschlagnahmt werden - aber ob Du die Begründung nachvollziehen kannst, spielt keine Rolle und Dir die Begründung mitzuteilen, ist erst mal auch keine Voraussetzung für die Beschlagnahme.
Doch, natürlich. Man kann mir nur mit einer Begründung etwas entziehen, zum Beispiel, wenn mir etwas vorgeworfen wird. Unter anderen Umständen kann man mir nichts entziehen.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Bitte? Wenn sich rechtswidriges Material auf Deinem Gerät befindet, ist das kein Grund, das zu beschlagnahmen?
Stell Dir vor, in Deiner Wohnung befinden sich Sprengstoff oder illegale Waffen
Apfel, Birnen...
Unterschied Nummer eins: Einfach so kommt nichts in meine Wohnung.
Da muss ich aktiv was tun.
Auf Whatsapp kann jeder was auf meinem Gerät ablegen, der meine Nummer hat. Das geht einfach so.
Falls aber jemand etwas in meine Wohnung schleppt, Unterschied Nummer 2, bring ich das zur Polizei und es muss nicht meine Wohnung durchsucht werden, sondern von der Person, die ich angebe, die das bei mir angeschleppt hat.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Ja, Du hast es nicht aktiv gespeichert. Aber es ist nachgewiesenermaßen da und und damit ist der objektive Tatbestand des Besitzes schon mal erfüllt. Da fehlt nur noch der subjektive Tatbestand. Und der sollte ermittelt werden.
Es ist nachgewiesenermaßen, wenn ich es anzeige, kein Grund vorhanden, mich eines Tatbestandes zu beschuldigen.


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18.04.2019 um 17:15
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Doch, natürlich. Man kann mir nur mit einer Begründung etwas entziehen, zum Beispiel, wenn mir etwas vorgeworfen wird. Unter anderen Umständen kann man mir nichts entziehen.
Dass es einen Grund geben muss, ist unstreitig. Aber es muss keiner sein, den Du gut heißt.
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Apfel, Birnen...
Nein. Der Vergleich passt. Es ist nicht genau das selbe, aber es ist hinreichend ähnlich bezüglich der Problematik.
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Es ist nachgewiesenermaßen, wenn ich es anzeige, kein Grund vorhanden, mich eines Tatbestandes zu beschuldigen.
Warum soll das so sein?


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18.04.2019 um 17:59
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Ja, Du hast es nicht aktiv gespeichert. Aber es ist nachgewiesenermaßen da und und damit ist der objektive Tatbestand des Besitzes schon mal erfüllt. Da fehlt nur noch der subjektive Tatbestand. Und der sollte ermittelt werden.

Ich kann nicht beurteilen, ob in dem konkreten Fall die Beschlagnahme richtig und sinnvoll war - aber generell bleibt wenig anderes übrig. Wie soll man in einem solchen Fall denn sonst fest stellen, ob das Zeug weiter verbreitet oder auch nur konsumiert wurde.
Hier gab es doch den Fall mit einer Whatsapp Gruppe, mit ca. 600 Mitgliedern, wo auch ein Mitglied verbotenes Material geteilt hat.
Ist das selbe in Grün wie jetzt mit der Klasse. Es ist doch völlig realitätsfremd zu meinen, dass man plötzlich alle zu Beschuldigten macht, ihre Handys, vielleicht sogar noch die PCs daheim und die ganzen Wohnunterkünfte durchsucht, nur weil jemand in der selben Gruppe ist, wo "EIN Mitglied!" etwas verbotenes geteilt hat.

Das ist sowas von fern jeder Realität und hängt hinter dem heutigen Nutzen sozialer Medien völlig hinter her.


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18.04.2019 um 18:04
Und woher will man dann wissen, dass andere der Gruppe das verbotene Material auf ihrem Whatsapp nicht weiterverschickt haben, wenn man die Handys nicht beschlagnahmt?


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18.04.2019 um 18:13
Wenn die Verteilung des Täters in der einen Gruppe aufgefallen ist, dann wird das selbe Bild in einer anderen Gruppe wohl auch auffallen, wo man dann den Täter ebenso ermitteln kann, ohne die gesammte Gruppe hoch zu nehmen. Ich gehe mal davon aus das man durch den Tip auch wusste, welche Person etwas geteilt hat. Eben so würde es dann ja sein wenn etwas weiter verteilt wird. Da aber allen zu unterstellen sie hätten sich strafbar gemacht, nur weil sie etwas besessen haben/besitzen, ist doch total bescheuert.

Das ist als würde jemand Kinderpornografisches Material in Briefkästen verteilen und man nimmt ein ganzes Hochhaus auseinander und macht jeden Bewohner zum Beschuldigten, weil etwas im Briefkasten liegt/lag was keiner haben wollte, und evtl. auch nicht mal jeder gesehen hat.


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18.04.2019 um 18:27
@Bone02943
Es muss ja keine Gruppe sein, in der das Material weiter verschickt wird. Wenn jemand das in einem privaten Thread weiter verschickt oder über einen anderen Messenger, muss nicht mal WA sein... wie soll man das ausschließen können?

Die Handys werden zurecht eingezogen, finde ich.


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18.04.2019 um 18:32
@Intemporal

Muss man das ausschließen können? Und wenn ja, warum wurden nicht schon alle Wohnungen der Mitschüler durchsucht und ihre PCs beschlagnahmt? Ein Bild vom Handy zu kopieren ist ein leichtes, auch per Bluetooth an den Drucker und schwubs ausgedruckt.
Kann man also sicher sein, dass nicht jemand dieses eine Bild nicht trotzdem hat weiter verbreitet oder im Besitz, außerhalb des Handys?

Sry aber m.M.n. sollte es reichen wenn man gegen den jenigen ermittelt, der den scheiß in die Gruppe geteilt hat.

Sollte in den USA dann auffallen, dass jemand das selbe Bild teilt, dann schnappt man sich den usw.


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