sunshinelight schrieb:Eine Voraussetzung muss vorliegen und die muss eben begründet werden.
Na, es kann nicht willkürlich beschlagnahmt werden - aber ob Du die Begründung nachvollziehen kannst, spielt keine Rolle und Dir die Begründung mitzuteilen, ist erst mal auch keine Voraussetzung für die Beschlagnahme. Da könntest Du hinterher die Rechtmäßigkeit prüfen lassen - aber erst mal wirst Du die Beschlagnahme dulden müssen, zumindest wenn sie nicht offensichtlich unrechtmäßig ist.
sunshinelight schrieb:Nein. Das ist kein Grund.
Bitte? Wenn sich rechtswidriges Material auf Deinem Gerät befindet, ist das kein Grund, das zu beschlagnahmen?
Stell Dir vor, in Deiner Wohnung befinden sich Sprengstoff oder illegale Waffen - da wird eine Wohnungsdurchsuchung wahrscheinlich statt finden, auch wenn klar ist, dass ein anderer das Zeug dort hingebracht hat.
Die Polizei muss doch die Möglichkeit haben, den Sachverhalt zu ermitteln. Und wie soll sie das, wenn sie keinerlei Zugriff auf das Beweis- oder gar Tatmaterial hat?
sunshinelight schrieb:Dieser Empfang ist also kein Zutun meinerseits.
Ja, Du hast es nicht aktiv gespeichert. Aber es ist nachgewiesenermaßen da und und damit ist der objektive Tatbestand des Besitzes schon mal erfüllt. Da fehlt nur noch der subjektive Tatbestand. Und der sollte ermittelt werden.
Ich kann nicht beurteilen, ob in dem konkreten Fall die Beschlagnahme richtig und sinnvoll war - aber generell bleibt wenig anderes übrig. Wie soll man in einem solchen Fall denn sonst fest stellen, ob das Zeug weiter verbreitet oder auch nur konsumiert wurde.