simie schrieb:Dann kann man das Handy ja immer noch beschlagnahmen.
Genau. Man bittet dann aber den Verdächtigen, dann keine Beweise zu vernichten. Echt blöd, dass ich da nicht drauf gekommen bin.
simie schrieb:Wie gesagt, das Plädieren für ein abgestuftes Vorgehen, bedeutet weder, dass man nicht ermitteln soll, noch das das jetzige Vorgehen komplett abwegig ist.
Du hast nur leider nicht darlegen können, wie ein anderes effektives abgestuftes Verhalten ausgesehen hätte.
Dieses Verhalten war abgestuft, die Handys wurden beschlagnahmt und mögliche Tatverdächtige und Zeugen vernommen - sonst ist erst mal nichts passiert.
simie schrieb:Ja könnte man. Aber dafür fehlt doch bei denen, die es nicht weiter beachtet haben, dann schon jeder Anfangsverdacht.
Gut, Du verstehst es noch immer nicht. Ein letzter Versuch: Man kann es von außen nicht feststellen, ob es "weiter beachtet" wurde.
Ich bin sehr für mildest mögliche Eingriffe - aber Du hast eine ausgesprochen naive Vorstellung davon, wie eine Ermittlung und Tatsachenfeststellung funktioniert. Die Beweise bleiben nicht auf ewig bestehen, sondern sofern man irgend etwas ermitteln möchte, sollte man dies zeitnah machen und auf eine Weise, dass Beweise noch ermittelbar sind.
Natürlich kann man bei Bagatellen da ein paar Gänge zurück schalten, nur ist das hier trotz allen jugendlichen Überschwangs keine Bagatelle.