Kinderpornos im Klassenchat verbreitet
15.04.2019 um 14:54Indem man den Verlauf des Gruppenchats anschaut. Man kennt das Datum, daher ist dies eine Sache von Minuten. Und rechtlich ist dies durchaus möglich. Wie man hier sieht: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2019/01/10/risiko-whats-app-gruppe/kleinundgrün schrieb:Wie würde man das - ohne eine Beschlagnahme und Untersuchung - feststellen?
Danach kann man das Handy des Einstellers (und eventuell derjenigen, die sich zu dem Bild geäußert haben) beschlagnahmen, verursacht jedoch nicht diesen Kollateralschaden.
siehe oben.kleinundgrün schrieb:Das ist blöd, aber was wäre die Alternative, den Sachverhalt zu klären?
Selbst das dürfte nicht lange dauern. Es geht nur um ein Bild. Wobei man auch bezweifeln dürfte, ob es wirklich angebracht ist, diesen Verdacht gegenüber allen zu haben.Bone02943 schrieb:Wenn die es aber gründlich nehmen, wovon man in diesem Fall iwie ausgehen kann, dann müssen sie aber prüfen das niemand dieses Bild anderweitig weiter verteilt hat. Heißt es müssen alle Chats, SMS, und andere Aktivitäten einzelnd und Beitrag für Beitrag durchgeschaut werden, ob das Bild weiter verbreitet wurde oder nicht.
Wie gesagt. Die Staatsanwaltschaft hätte durchaus mildere Mittel gehabt.
Und das ist kein kleines Problem für die Betroffenen. Die gesamte Kommunikation läuft doch mittlerweile darüber. Neben der psychischen Komponente (Verletzung der intimen Privatssphäre) haben die Kinder (oder die Eltern) jetzt ein finanzielles Problem. Oder glaubst du, es ist ein realistisches Szenario, dass diese jetzt Monate ohne Handy leben?kleinundgrün schrieb:Momentan sind ein paar Handys weg.
Um es klar zu stellen: Mit dem Einsteller oder der Einstellerin habe ich garantiert kein Mitleid. Mit den anderen durchaus und ich halte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft für übertrieben. Das hätte anders besser gelöst werden können. Auch ohne das Ermittlungsziel zu gefährden.