Kinderpornos im Klassenchat verbreitet
15.04.2019 um 14:54kleinundgrün schrieb:Wie würde man das - ohne eine Beschlagnahme und Untersuchung - feststellen?Indem man den Verlauf des Gruppenchats anschaut. Man kennt das Datum, daher ist dies eine Sache von Minuten. Und rechtlich ist dies durchaus möglich. Wie man hier sieht: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2019/01/10/risiko-whats-app-gruppe/
Danach kann man das Handy des Einstellers (und eventuell derjenigen, die sich zu dem Bild geäußert haben) beschlagnahmen, verursacht jedoch nicht diesen Kollateralschaden.
kleinundgrün schrieb:Das ist blöd, aber was wäre die Alternative, den Sachverhalt zu klären?siehe oben.
Bone02943 schrieb:Wenn die es aber gründlich nehmen, wovon man in diesem Fall iwie ausgehen kann, dann müssen sie aber prüfen das niemand dieses Bild anderweitig weiter verteilt hat. Heißt es müssen alle Chats, SMS, und andere Aktivitäten einzelnd und Beitrag für Beitrag durchgeschaut werden, ob das Bild weiter verbreitet wurde oder nicht.Selbst das dürfte nicht lange dauern. Es geht nur um ein Bild. Wobei man auch bezweifeln dürfte, ob es wirklich angebracht ist, diesen Verdacht gegenüber allen zu haben.
Wie gesagt. Die Staatsanwaltschaft hätte durchaus mildere Mittel gehabt.
kleinundgrün schrieb:Momentan sind ein paar Handys weg.Und das ist kein kleines Problem für die Betroffenen. Die gesamte Kommunikation läuft doch mittlerweile darüber. Neben der psychischen Komponente (Verletzung der intimen Privatssphäre) haben die Kinder (oder die Eltern) jetzt ein finanzielles Problem. Oder glaubst du, es ist ein realistisches Szenario, dass diese jetzt Monate ohne Handy leben?
Um es klar zu stellen: Mit dem Einsteller oder der Einstellerin habe ich garantiert kein Mitleid. Mit den anderen durchaus und ich halte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft für übertrieben. Das hätte anders besser gelöst werden können. Auch ohne das Ermittlungsziel zu gefährden.