Kinderpornos im Klassenchat verbreitet
15.04.2019 um 17:09@knopper
Der Vernehmung bei der Polizei muss man nicht Folge leisten - aber was passiert, wenn man die "nette" Einladung ausschlägt? Die StA spricht die nächste Einladung aus und wird sie im Zweifel auch erzwingen.
Da hängt es sicherlich vom Sachverhalt ab, ob man der Vernehmung durch die Polizei fern bleiben möchte - in der Regel sollte man das aber konkret mit dem Strafverteidiger seines Vertrauens erörtern und nicht einfach daheim bleiben.
Der Vernehmung bei der Polizei muss man nicht Folge leisten - aber was passiert, wenn man die "nette" Einladung ausschlägt? Die StA spricht die nächste Einladung aus und wird sie im Zweifel auch erzwingen.
Da hängt es sicherlich vom Sachverhalt ab, ob man der Vernehmung durch die Polizei fern bleiben möchte - in der Regel sollte man das aber konkret mit dem Strafverteidiger seines Vertrauens erörtern und nicht einfach daheim bleiben.