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Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

341 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kriminalität ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

18.04.2019 um 18:35
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Muss man das ausschließen können?
Ich finde schon, ja.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Und wenn ja, warum wurden nicht schon alle Wohnungen der Mitschüler durchsucht und ihre PCs beschlagnahmt?
Weil der Besitz ja erst mal nur auf dem Handy festgestellt wurde und da versucht man nun zu ermitteln, ob es vom Handy aus auch weiterverschickt wurde und das geht sogar per SMS, man ist da nicht an WA gebunden, deshalb reicht es nicht, einfach nur zu kontrollieren, von wem das Material ausging.


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18.04.2019 um 18:38
@Intemporal

Man müsste aber dann von ausgehen, dass jemand sich das Material wo anders speichert, eben auf dem PC oder als ausgedrucktes Bild. Will man da wirklich sicher gehen, muss man auch die Wohnunterkünfte aller Beteilligten durchsuchen.

Ebenso wie in dem Beispiel mit dem verteilen von kinderpornografischem Material in einem Hochhaus. Wo dann mal eben alle Bewohner zu Beschuldigten werden. Aber das ist eben total bescheuert in meinen Augen.


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18.04.2019 um 18:39
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Dass es einen Grund geben muss, ist unstreitig. Aber es muss keiner sein, den Du gut heißt.
Nein, er muss jedenfalls den Rechten entsprechen, also rechtlich nachvollziehbar sein, nicht unbedingt für mich nachvollziehbar, was sich aber nicht unbedingt ausschließt.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Nein. Der Vergleich passt. Es ist nicht genau das selbe, aber es ist hinreichend ähnlich bezüglich der Problematik.
Ist es nicht, da die Unterschiede, die ich aufgezählt habe, signifikant sind. Es ist absolut nicht ähnlich.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Warum soll das so sein?
Ich zeige nicht mich an, sondern den, der es verbreitet hat. Unwillentlich etwas zu bekommen, womit ich nicht rechnen kann und es erst nicht verhindern kann, macht mich nicht schuldig. Verhindern kann ich es nur, wenn es mit Vorwarnung geschieht.


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18.04.2019 um 18:44
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Will man da wirklich sicher gehen, muss man auch die Wohnunterkünfte aller Beteilligten durchsuchen.
Vielleicht wäre das der nächste Schritt, sollte festgestellt worden sein, dass das Material weitergeleitet worden ist. Aber das muss man halt erst mal ausschließen/feststellen.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Ebenso wie in dem Beispiel mit dem verteilen von kinderpornografischem Material in einem Hochhaus. Wo dann mal eben alle Bewohner zu Beschuldigten werden. Aber das ist eben total bescheuert in meinen Augen.
Wenn festgestellt wurde, das KiPo in einem Hochhaus im Umlauf ist, wie will man ermitteln, wer darin involviert ist? Mit Stichproben?
Klingt schon logisch, dass die Bewohner dann erst mal alle unter Verdacht stehen. Selbstverständlich ist das für Unbeteiligte unnötiger Stress, aber wie will man den Handel von KiPo in einem solchen Fall ermitteln und unter Kontrolle kriegen? Einfach fragen reicht nicht, da kann jeder lügen.

Edit:
Wenn festgestellt wurde, das KiPo in einem Hochhaus im Umlauf ist
Bzw bei dringendem Verdacht


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18.04.2019 um 18:48
Zitat von IntemporalIntemporal schrieb:Vielleicht wäre das der nächste Schritt, sollte festgestellt worden sein, dass man das Material weitergeleitet hat. Aber das muss man halt erst mal ausschließen/feststellen.
Nein das müsste ja passieren, egal ob es vom Handy aus weitergeleitet wurde oder nicht.
Zitat von IntemporalIntemporal schrieb:Wenn festgestellt wurde, das KiPo in einem Hochhaus im Umlauf ist, wie will man ermitteln, wer darin involviert ist? Mit Stichproben?
Klingt schon logisch, dass die Bewohner dann erst mal alle unter Verdacht stehen. Selbstverständlich ist das für Unbeteiligte unnötiger Stress, aber wie will man den Handel von KiPo in einem solchen Fall ermitteln und unter Kontrolle kriegen. Einfach fragen reicht nicht, da kann jeder lügen.
Ich meine das eher so:

Wer ist beschuldigt und wer nicht, der der das Material noch im Briefkasten hat, weil im Besitz, oder die die es nicht mehr drin haben weil sie es gleich weggeworfen haben? Was ist mit den Leuten, bei denen die Polizei klingelt und mitten in der Post plötzlich dieses Material ist, was bei denen die es bemerkt aber sich nicht drum gekümmert haben, bei denen wo es daheim im Müll gefunden wird?

Alle im Besitz und perse ist das wohl scheinbar strafbar. Je nach dem wem man nun glaubt.

Daher finde ich es bescheuert wenn man alle zu beschuldigten macht, obwohl es genau ein Täter gibt, der das erstmal geteilt hat.


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18.04.2019 um 18:56
@Bone02943
Beschuldigt werden dann natürlich nur die, bei denen anschließend KiPo gefunden wurde, ist doch klar. Wer das Material rechtzeitig vernichtet, bei dem kann nichts festgestellt werden, ergo wird derjenige nicht beschuldigt.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Was ist mit den Leuten, bei denen die Polizei klingelt und mitten in der Post plötzlich dieses Material ist, was bei denen die es bemerkt aber sich nicht drum gekümmert haben, bei denen wo es daheim im Müll gefunden wird?
Die werden dann dafür zur Verantwortung gezogen, das nicht bei der Polizei gemeldet zu haben.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Daher finde ich es bescheuert wenn man alle zu beschuldigten macht, obwohl es genau ein Täter gibt, der das erstmal geteilt hat.
Deshalb ist es wichtig, sowas zu melden. Mit KiPo belästigt zu werden, sucht sich niemand aus, das ist in jedem Fall scheiße. Aber einem bleibt dann halt die Wahl, entweder man geht damit zur Polizei oder man bleibt tatenlos, ist dann aber im schlimmsten Fall doppelt doof dran.

Aber wie gesagt, im Falle der Jugendlichen ist das differenzierter zu betrachten, aber bei Erwachsenen.. s.o.


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18.04.2019 um 18:59
@Bone02943
Wir reden hier allerdings dvaon daß der "Briefträger" vorher von der Polizei eine Liste bekommen hat welche Briefe illegal sind die dann erkennt und dennoch einwirft und nach erfolgter Auslieferung (an ihm bekannter weise unter 15 jährige oder gar unter 14 jährige dann der Polizei bescheid gibt.

Danach setzt dann die Schule die ganze klasse am stück während der Unterrichtszeit einer Polizeimaßnahme aus.
Völlig unbeteiligt, rein aus pädagogischem Sendungsbewusstsein?


Andererseits wie gesagt befürchte ich daß die Gruppendynamik ohne Anleitung durch erziehungsberechtigte oder Aufsichtspersonen genauso wie eine Schulklasse nach 5 Stunden ohne Aufsicht aus dem ruder gelaufen sein KÖNNTE und evtl. damit keiner der anderen schüler gänzlich passiv war.

BTW Mindestalter WA 16 Jahre aktuell...


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18.04.2019 um 20:00
Zitat von IntemporalIntemporal schrieb:Beschuldigt werden dann natürlich nur die, bei denen anschließend KiPo gefunden wurde, ist doch klar. Wer das Material rechtzeitig vernichtet, bei dem kann nichts festgestellt werden, ergo wird derjenige nicht beschuldigt.
Beschuldigte sind alle in so einer Whatsappgruppe. Wie auch die ganze Klasse Beschuldigt ist.
Zitat von IntemporalIntemporal schrieb:Die werden dann dafür zur Verantwortung gezogen, das nicht bei der Polizei gemeldet zu haben.
Aber warum? Welches Gesetz sagt das man sich selbst bei der Polizei belasten muss?
Der Besitz allein ist scheinbar strafbar. Also wer kann verlangen das jemand sich selbst bei der Polizei belastet, egal wie er in den Besitz gekommen ist? Man muss sich nicht selbst belasten.
Zitat von IntemporalIntemporal schrieb:Deshalb ist es wichtig, sowas zu melden. Mit KiPo belästigt zu werden, sucht sich niemand aus, das ist in jedem Fall scheiße. Aber einem bleibt dann halt die Wahl, entweder man geht damit zur Polizei oder man bleibt tatenlos, ist dann aber im schlimmsten Fall doppelt doof dran.
Wie geschrieben, man belastet sich selbst. Obwohl man nichts für kann, wie soll man da verlangen sowas zu melden, vorallem von Jugendlichen?
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Wir reden hier allerdings dvaon daß der "Briefträger" vorher von der Polizei eine Liste bekommen hat welche Briefe illegal sind die dann erkennt und dennoch einwirft und nach erfolgter Auslieferung (an ihm bekannter weise unter 15 jährige oder gar unter 14 jährige dann der Polizei bescheid gibt.
Es geht nicht um einen Briefträger, sondern um den Johannes aus dem dritten Stock, der meint dieses eine Bild will er nun mit allen Hausbewohnern teilen.
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Andererseits wie gesagt befürchte ich daß die Gruppendynamik ohne Anleitung durch erziehungsberechtigte oder Aufsichtspersonen genauso wie eine Schulklasse nach 5 Stunden ohne Aufsicht aus dem ruder gelaufen sein KÖNNTE und evtl. damit keiner der anderen schüler gänzlich passiv war.
Das aber könnte man ja pädagogisch aufarbeiten und ein Schuldbewusstsein ausarbeiten.
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:BTW Mindestalter WA 16 Jahre aktuell...
Sind dann die Eltern dran, oder hat Whatsapp die alleinige Schuld, wenn schon 14-Jährige einen Klassenchat einrichten, oder doch die Schule, der Lehrer,..?


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18.04.2019 um 20:12
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Es geht nicht um einen Briefträger, sondern um den Johannes aus dem dritten Stock, der meint dieses eine Bild will er nun mit allen Hausbewohnern teilen.
ersc hickt es aber per Post (WA) und die liefert trotz besseren Wissens DIE BilDER aus.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Das aber könnte man ja pädagogisch aufarbeiten und ein Schuldbewusstsein ausarbeiten.
klar, nachdem man die erstmal in die Situation bringt durch mangelnde Aufsicht (seitens Eltern oder SChule, ist hier unbekannt ob es ein BYOD Event war oder das Material privat von zu hause aus gepostet wurde).
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Sind dann die Eltern dran, oder hat Whatsapp die alleinige Schuld, wenn schon 14-Jährige einen Klassenchat einrichten, oder doch die Schule, der Lehrer,..?
Nicht alleinig, aber sowol wegen prävention als auch Gerechtigkeit sollte man nicht vergessen daß hier doch die Wahrscheinlichkeit gegeben ist daß noch mehr schief lief.

wurde der Chat mit Wissen der Eltern oder Lehrer eingerichtet und wurde der mit Wissen der Schule genutzt während der Unterrichtszeit bzw. auf dem Schulgelände?

Haben die Eltern der WA Nutzung wie von WA vorgeshen zugestimmt?
Ist diese Maßnahme seitens WA daß man einen Haken setzt "ja ich habe meine Eltern gefragt" ausreichend?


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18.04.2019 um 20:14
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:ersc hickt es aber per Post (WA) und die liefert trotz besseren Wissens DIE BilDER aus.
Er muss nichts schicken, er wirft das einfach unten in alle Briefkästen. Am besten landet es dann zwischen der Post und viele nehmen es nur mit hoch, ohne genau zu gucken was sie da in der Hand haben.


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18.04.2019 um 20:16
@Bone02943
Es war aber ein Postbote (WA) mit den Bildern unterwegs und hat diese genauestens angesehen und mit Fahndungsfotos verglichen...
Er (WA) hat die Bilder auch in einen Briefkasten von max. 14J Kindern geworfen in dem Wissen wie alt diese sind oder ohne dies zu prüfen..


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18.04.2019 um 20:17
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Beschuldigte sind alle in so einer Whatsappgruppe.
Nicht beschuldigt, sie sind erst mal verdächtigt. Beschuldigen kann man erst nach Ermittlungen. Wenn sie beschuldigt/verdächtigt werden, dann überhaupt erst mal nur des Besitzes, alles andere ergeben dann Untersuchungen.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Aber warum? Welches Gesetz sagt das man sich selbst bei der Polizei belasten muss?
Der Besitz allein ist scheinbar strafbar. Also wer kann verlangen das jemand sich selbst bei der Polizei belastet, egal wie er in den Besitz gekommen ist? Man muss sich nicht selbst belasten.
Du bist gesetzlich nicht dazu gezwungen, das zu melden, das stimmt. Aber man kann eine Strafanzeige aufgeben, auch gegen Unbekannt, wenn man nicht weiß, von wem dieses Material stammt, wie zB über einen Briefträger. Man kann's auch lassen, aber dann ist man eben ziemlich mies dran, wenn, wie in deinem Beispiel, die Polizei plötzlich mit einem Durchsuchungsbeschluss vor deiner Tür steht und dort Material entdeckt/sicher gestellt wird, selbst wenn es sich um zerissene Fotos im Mülleimer handelt.
Was mache ich, wenn ich Kinder- oder Jugendpornografie im Internet, auf einer Email oder in einer Tauschbörse entdeckt habe?

Bitte wenden Sie sich an die nächste Polizeidienststelle. Sie können dies bei ihrer örtlichen Polizeidienststelle tun oder Sie können die

Onlinewache der Polizei Niedersachsen

benutzen.

Sichern Sie den Seiteninhalt bzw. die URL elektronisch, sofern Ihnen das möglich ist. Das Beweismaterial geben Sie bitte mit zur Anzeige. Achten Sie bitte darauf, dass kinder -/jugendpornografische Material nicht unnötig zu vervielfältigen und löschen sie es in Absprache mit der Polizei nach der Anzeigenaufnahme.
https://www.lka.polizei-nds.de/kriminalitaet/deliktsbereiche/bekaempfung_kinderpornographie/ansprechstelle-kinderpornografie-512.html


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18.04.2019 um 20:22
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Es war aber ein Postbote (WA) mit den Bildern unterwegs und hat diese genauestens angesehen und mit Fahndungsfotos verglichen...
Er (WA) hat die Bilder auch in einen Briefkasten von max. 14J Kindern geworfen in dem Wissen wie alt diese sind oder ohne dies zu prüfen..
Sry aber da kann ich dir nicht mehr ganz volgen. Wer hatte Zugang zu Fahndungsfotos?


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18.04.2019 um 20:27
Zitat von IntemporalIntemporal schrieb:Nicht beschuldigt, sie sind erst mal verdächtigt. Beschuldigen kann man erst nach Ermittlungen. Wenn sie beschuldigt/verdächtigt werden, dann überhaupt erst mal nur des Besitzes, alles andere ergeben dann Untersuchungen.
Sie sind Beschuldigte in diesem Verfahren. Stand doch auch so drin und wurde hier groß angepriesen wie gut die Polizei es mit den Schülern meint. Denn als Beschuldigte hätten sie mehr Rechte als Zeugen, weswegen man ihnen nur einen Gefallen machte und sie zu Beschuldigte erklärt hat.
(meiner Meinung nach tat man dies nur um an die Handys zu kommen und nicht zum Schutz der Schüler)
Zitat von IntemporalIntemporal schrieb:Du bist gesetzlich nicht dazu gezwungen, das zu melden, das stimmt. Aber man kann eine Strafanzeige aufgeben, auch gegen Unbekannt, wenn man nicht weiß, von wem dieses Material stammt, wie zB über einen Briefträger. Man kann's auch lassen, aber dann ist man eben ziemlich mies dran, wenn, wie in deinem Beispiel, die Polizei plötzlich mit einem Durchsuchungsbeschluss vor deiner Tür steht und dort Material entdeckt/sicher gestellt wird, selbst wenn es sich um zerissene Fotos im Mülleimer handelt.
Aber genau dann hat man eben immer die Arschkarte. Spätestens wenn es dann los geht wie man das gefunden/bekommen hat. Man ist automatisch immer mit drin und steht als Beschuldigter da, weil man sowas ja scheinbar konsumiert/besessen hat.

Sry aber für mich sieht das aus, als wäre man so oder so angearscht.


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18.04.2019 um 20:32
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Sie sind Beschuldigte in diesem Verfahren. Stand doch auch so drin und wurde hier groß angepriesen wie gut die Polizei es mit den Schülern meint.
Vielleicht sollten wir mal explizit dazu schreiben worüber wir in dem Moment reden. Entweder um potenzielle Situationen, in denen sich Erwachsene wiedersehen oder der Fall der Jugendlichen. Denn da sehe ich das eben auch anders. Dass sie des Besitzes beschuldigt werden, so wie es bei Erwachsenen gemacht wird, find ich auch nicht ok. Der Schutz der Schüler war in keinem Fall präsent. Die Schulleitung hätte ganz anders darauf reagieren müssen, die Polizei hat das anschließend für sich ausgenutzt.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Man ist automatisch immer mit drin und steht als Beschuldigter da, weil man sowas ja scheinbar konsumiert/besessen hat.
Ob man dann automatisch als Beschuldigter da steht, weiß ich nicht. Ich musste mit so einem Anliegen noch nie zur Polizei.


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18.04.2019 um 20:33
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Sry aber da kann ich dir nicht mehr ganz volgen. Wer hatte Zugang zu Fahndungsfotos?
Daß das Foto kursiert und ihren Weg in die WA Gruppe fand wurde doch aus USA gemeldet, hier gab es die Mutmaßung es wäre eine automatischer Abgleich mit hash werten Listen auf dem WA Server gewesen.

Also wären die Infos bzgl. Alter der Kinder und Illegalität der Bilder beides auf dem WA Server verfügbar.

Bisher wird eine Störerhaftung der TK Anbieter ausgeschlossen da diese ja die Inhalte nicht gerichtsfest prüfen können/sollen.
Jenachdem wie die Sache nun exakt abläuft, dem zeitlichen Ablauf und ob wirklich der WA Server das ganze macht statt nur die Rohdaten abzuliefern an die Justiz Anzapfungen wäre der Fall hier eben in meinen Augen etwas anderes.


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18.04.2019 um 20:38
Zitat von IntemporalIntemporal schrieb:Ob man dann automatisch als Beschuldigter da steht, weiß ich nicht. Ich musste mit so einem Anliegen noch nie zur Polizei.
Ich auch nicht, aber so ein Fall gibt schon zu denken, denn wie schnell werden Inhalte in sozialen Medien geteilt und plötzlich hat man sie auf dem Telefon, ob nun bei Whatsapp, Twitter, Instagram und wie sie nicht alle heißen. Zumindest temporär gespeichert sind sie immer. Und selbst da streitet man sich ob ein Film im Stream nicht schon ein illegaler Download(Raubkopie) ist.

@the_unforgiven

Oki


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18.04.2019 um 20:41
@Bone02943
Zu denken gibt es einem das schon, ja, da bin ich bei dir.


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23.04.2019 um 12:38
Zitat von BerodasBerodas schrieb am 12.04.2019:Was haltet ihr davon?
Ich finde das richtig Schrecklich!!! Und die Kinder warne ja noch super Jung und sowas verbreiten die in Ihrem Chat!


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26.04.2019 um 11:56
Zitat von IntemporalIntemporal schrieb am 18.04.2019:Der Schutz der Schüler war in keinem Fall präsent. Die Schulleitung hätte ganz anders darauf reagieren müssen, die Polizei hat das anschließend für sich ausgenutzt.
Zitat von IntemporalIntemporal schrieb am 18.04.2019:Zu denken gibt es einem das schon, ja, da bin ich bei dir.
Anscheinend kommen auch dir Zweifel ob das Vorgehen wirklich so korrekt war.


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