borabora schrieb:Muss man es dem Täter gleichtun und gnadenlos sein?
Welchen Grund gibt es den § 130 StGB nicht anzuwenden?
Eine ähnliche Frage hast du ja schon einmal nicht beantwortet.
Warum wohl?^^ (Rhetorische Frage)
borabora schrieb:Er ist ein alter Mann von 96 Jahren. Und ja, seine Aussagen sind alles Andere als schön.
Ist das einfach nur ein unpassender Euphemismus oder Ausdruck deiner inneren Einstellung?
superinep schrieb:Dennoch finde ich es übereilt, ihn zu verurteilen ohne die genauen Fakten zu kennen.
In Kriegszeiten passiert es schnell dass man unschuldige Zivilisten tötet in dem Glauben, etwas richtiges zu tun.
Natürlich. Gerne auch mal 86 Unbewaffnete ohne jegliches Gerichtsverfahren.^^
Überlegst du eigentlich bevor du etwas schreibst, oder läufst das über einen Reflexbogen?
superinep schrieb:Was seine angebliche Leugnung des Holocausts angeht bin ich etwas anderer Meinung. In den eingeblendeten Interviewausschnitten sagt er "lediglich", dass er die Zahl 6 Millionen anzweifelt und man Hitler gewisse Dinge in die Schuhe schieben würde.
Ach so, na dann ist es ja kein Problem.^^
Er versucht den Holocaust zu relativieren und seinen Führer besser aussehen zu lassen, betreibt also aktiv Geschichtsklitterung.
superinep schrieb:Das stimmt. Aber es ist ein Unterschied ob man etwas kleinredet oder leugnet.
Hier ist ja ständig vom § 130 StGB die Rede. Erfüllt die Relativierung nicht den dort dargestellten Tatbestand?
stereotyp schrieb:Wenn er in Ruhe gelassen wird, dann weil er haftuntauglich aufgrund seines Alters ist. Ob er reuig ist oder nicht ist da erst mal egal.
Ein Urteil sollte er in jedem Fall bekommen. Es geht sich da auch um die Aussenwirkung.
Den rechten Dreck wirds nicht stören, die werden dann auch das versuchen zu relativieren.