Abahatschi schrieb:die in diesem Fall äußerst unwahrscheinlich sind
Was genau findest du in diesem Fall unwahrscheinlich?
Abahatschi schrieb:Nur das Aufzählen von Möglichkeiten
Meinst du damit, die Möglichkeiten:
a) Der Richter hat recht.
b) Der Richter irrt.
Oder von welche Möglichkeiten ist hier die Rede?
Abahatschi schrieb:Und ich wo ich Problem sehe, der User hatte ohne dass irgendeine Schuld bewiesen ist so bezeichnet, aber das geht wohl für Dich auch dann in Ordnung.
1) In diesem speziellen Fall scheint es mir, als wäre die Schuld evident
2) Hat der user ja nicht zum lynchen aufgerufen, sondern über den Anwalt und seine Gefühlswelt spekuliert.
3) Ja, im Rahmen dieses (bzw eines solchen Threads) ist das für mich in Ordnung.
4) Ja grundsätzlich kann so was problematisch sein, aber hier siehe 1, 2 und 3