@towel_42 Du verkennst, dass Kinder sich gerade nicht wie Erwachsene verhalten müssen und das eben auch dürfen. Kinder dürfen lauter sein, dürfen Dinge tun, die Erwachsene nicht tun dürfen. Sie sollen spielen und sie sollen - in gewissen Grenzen - herum toben dürfen.
Das gilt nun aber nur für Kinder, nicht für Muslime, Juden, Rentner, Frauen oder sonstigen Gruppierungen erwachsener Menschen.
Demnach gibt es ein Unterscheidungsmerkmal, das eine andere Bewertung rechtfertigt und im Rahmen einer Abwägung eine unterschiedliche Beurteilung grundsätzlich erlaubt.
Sofern es genügend andere Möglichkeiten gibt, ein Restaurant zu besuchen, ist so eine Abwägung daher grundsätzlich möglich. Kinder "stören" mehr, da sie Kinder sind. Nicht jedes einzelne Kind, aber die Gruppe "Kinder" insgesamt.
Da man praktikabel keinen Verhaltenstest vor Betreten den Lokals durchführen kann, ist es in gewissen Grenzen eben auch legitim, eine Gruppe vom Betreten auszuschließen.
Das würde auch für andere Gruppen gelten. Z.B. Betrunkene. Da kann es auch welche geben, die sich nicht freiwillig betrunken haben oder die schuldunfähig sind oder die sich gut benehmen, aber auch heir kann man in einem gewissen Rahmen pauschalieren.
Das gilt natürlich nicht absolut, sondern wie gesagt nur als ein Teil im Rahmen einer Abwägung.