Verdacht, dass mein Vermieter in meiner Wohnung war
Verdacht, dass mein Vermieter in meiner Wohnung war
12.04.2019 um 15:00@MissMary
Da müsste man die genauen Umstände kennen. Bei "Gefahr in Verzug" kann der Vermieter schon die Wohnung des Mieters betreten, vor allem, wenn er ihn vorher versucht, zu erreichen.
Ich vermute mal, es ging hier weniger um den konkreten Fall des Betretens als darum, dass es u.U. rechtswidrig einen Schlüssel hatte.
Da müsste man die genauen Umstände kennen. Bei "Gefahr in Verzug" kann der Vermieter schon die Wohnung des Mieters betreten, vor allem, wenn er ihn vorher versucht, zu erreichen.
Ich vermute mal, es ging hier weniger um den konkreten Fall des Betretens als darum, dass es u.U. rechtswidrig einen Schlüssel hatte.
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12.04.2019 um 15:19@kleinundgrün
dass es u.U. rechtswidrig einen Schlüssel hatte.Da die Nachbarn aber davon wussten, wäre es eigenartig, wenn die Mieterin diese nicht auch gewusst hätte.
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12.04.2019 um 16:45Oh man, ich hatte mal sowas ähnliches, nur dass es nicht der Vermieter war, sondern der Hausmeister. Ich war daheim als er geklingelt hat aber hab die Tür nicht aufgemacht. Da stand er plötzlich im Zimmer :O Wollte warum auch immer Kakerlakenfallen auslegen (mir war sowas noch nicht begegnet dort...). Als ich ihn darauf aufmerksam gemacht hab dass er nicht einfach in meine Wohnung kommen kann, sagte er ich hätte ja aber auch nicht rumgeschlossen (der Schlüssel steckte nur von innen im Schloss...). Ich kann das voll nachvollziehen dass man sich da nicht mehr gerade sicher in der Wohnung fühlt :/
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15.04.2019 um 09:13off-peak schrieb:Da die Nachbarn aber davon wussten, wäre es eigenartig, wenn die Mieterin diese nicht auch gewusst hätte.Das ist gar nicht so abwegig. Für manche Vermieter (eher die älteren) ist es manchmal noch normal und üblich, dass sie einen Schlüssel haben. Da kann es schon zu einem Kommunikationsmangel kommen. Ich hatte das auch mal, dass ein Vermieter völlig überrascht war, dass sein Mieter sich darüber massiv aufgeregt hat.
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15.04.2019 um 10:17Steini96 schrieb:Als ich ihn darauf aufmerksam gemacht hab dass er nicht einfach in meine Wohnung kommen kann, sagte er ich hätte ja aber auch nicht rumgeschlossen (der Schlüssel steckte nur von innen im Schloss...)lol na geil :D obwohl ich mich da auch frage....geht das dann überhaupt? Ich schließe nämlich jeden Abend in dem guten glauben daran, dass ein Schlüssel nicht von beiden Seiten eingesteckt werden kann, die Tür zu und lasse ihn halt stecken.
Auch weil ich n wenig Paranoia hab bzgl. Schlüsseldienst + staatliche Zugriffe :D
Also wenn der von innen steckt geht das doch eigentlich nicht oder?
Generell gilt halt dass dieses Recht immer höher wiegt als irgendwas anderes...heißt falls jemand wirklich unberechtigt deine Wohnung betritt...und falls man noch so illegales darin hat, so sind diese Bewiese bzw. alles nichtig, da der Wohnungseinbruch schwerwiegender ist....
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15.04.2019 um 12:52knopper schrieb:lso wenn der von innen steckt geht das doch eigentlich nicht oder?Das spielt bei vielen Schlössern keine Rolle. Unsere Haustür zB ist beidseitig nutzbar auch wenn ein Schlüssel steckt.
knopper schrieb:.und falls man noch so illegales darin hat, so sind diese Bewiese bzw. alles nichtig, da der Wohnungseinbruch schwerwiegender ist....Auch das ist so nicht korrekt. Davon abgesehen, welches Interesse hat der "Staat" daran unberechtigt und heimlich irgendwelche Wohnungen zu betreten, das klingt eher nach Verschwörungsunsinn.
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15.04.2019 um 13:20Auch ich habe beidseitig nutzbare Sicherheitsschlösser.
Ich habe eine einbruchsichere WK4 Tür. Sollten sich die Kinder einmal in der Wohnung einsperren, würde ich nicht so einfach hineinkommen, deshalb muss sich meine Tür auch von außen sperren lassen, wenn innen der Schlüssel steckt.
Auch in der Wohnung meiner Oma (die gehört mittlerweile meiner ältesten Tochter) hatte ich ein beidseitig sperrbares Türschloss.
Das ließ ich einbauen als Oma älter wurde, damit ich jederzeit hineinkomme, falls sie stürzt.
Ich habe eine einbruchsichere WK4 Tür. Sollten sich die Kinder einmal in der Wohnung einsperren, würde ich nicht so einfach hineinkommen, deshalb muss sich meine Tür auch von außen sperren lassen, wenn innen der Schlüssel steckt.
Auch in der Wohnung meiner Oma (die gehört mittlerweile meiner ältesten Tochter) hatte ich ein beidseitig sperrbares Türschloss.
Das ließ ich einbauen als Oma älter wurde, damit ich jederzeit hineinkomme, falls sie stürzt.
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19.04.2019 um 11:03off-peak schrieb am 12.04.2019:@MissMary
Wusste die Frau von dem Notschlüssel?
kleinundgrün schrieb am 12.04.2019:@MissMarySorry, ich war ein paar Tage weg - ich glaube, das war der springende Punkt - sie wusste von dem Schlüssel - das konnte er ihr aber nicht nachweisen (mir hat er beim Einzug gesagt, dass er einen "Notschlüssel" hat, falls ich mich aussperre oder so). Ihr Anwalt hat argumentiert, dass er diesen Schlüssel gar nicht hätte haben dürfen ... Es ging in dem Fall wirklich um "Recht haben", nicht um gesunden Menschenverstand ....
Da müsste man die genauen Umstände kennen. Bei "Gefahr in Verzug" kann der Vermieter schon die Wohnung des Mieters betreten, vor allem, wenn er ihn vorher versucht, zu erreichen.
Ich vermute mal, es ging hier weniger um den konkreten Fall des Betretens als darum, dass es u.U. rechtswidrig einen Schlüssel hatte.
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19.04.2019 um 11:31@MissMary
Es ging in dem Fall wirklich um "Recht haben", nicht um gesunden MenschenverstandDas ist auch mein Eindruck. Ich finde es auch eine fiese Tour, Bescheid zu wissen, und dann zu klagen. Noch fieser: jeder Andere hätte Danke gesagt, nicht wahr?
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19.04.2019 um 12:52off-peak schrieb:Das ist auch mein Eindruck. Ich finde es auch eine fiese Tour, Bescheid zu wissen, und dann zu klagen. Noch fieser: jeder Andere hätte Danke gesagt, nicht wahr?Also mir persönlich wäre es lieber gewesen, mein Vermieter hätte für 30 Sekunden meine Wohnung betreten, als dass ich mich mit meiner Haftpflichtversicherung wegen des entstehenden Gebäudeschadens hätte auseinandersetzen müssen. Zumal ich ja bezeugen konnte (ich selbst blieb draußen), dass er rein ist, das Fenster zumachte, rausging und fertig. Ich verstehe das daher auch nicht ... die besagte Mieterin war eh etwas seltsam.
Sie nutzte das zur fristlosen Kündigung und weigerte sich auch, die neue Adresse rauszurücken. Mein Vermieter hatte dann die Theorie, dass sie innerhalb ihrer Firma versetzt wurde und so die 3 Monate Kündigungsfrist umging ... für ihn war es ein finanzieller Schaden und halt viel Gerenne (Anwalt, Gerichtstermin ...)
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19.04.2019 um 13:03@MissMary
Wenn ich so etwas weiß, aber nicht will, dann wechsle ich halt das Schloss aus. Diese Dinger kosten nicht viel und das Auswechseln ist eine Angelegenheit von ein paar Minuten.
So einen Mitbewohner hatten wir auch mal in einer WG. Der zog auch von heute auf morgen aus, ohne es rechtzeitig anzukündigen. Wollte einfach über die Sommerferien nicht weiter zahlen. Was ich verstehe, nur hätte er das ja auch früher sagen können, nicht wahr? Schließlich wohnt man ja nicht in WGs, weil man einen Goldesel hätte. Wer die Leute, mit denen er täglich im sozialen Austausch steht, betrügt, ist wirklich eine fiese Type.
Der versuchte sogar, mich wegen Nötigung zu klagen!
Aber auch ier frage ich mich, warum man nicht einfach rechtzeitig kündigen kann?
Also mir persönlich wäre es lieber gewesen, mein Vermieter hätte für 30 Sekunden meine Wohnung betreten, als dass ich mich mit meiner Haftpflichtversicherung wegen des entstehenden Gebäudeschadens hätte auseinandersetzen müssen.Mir auch. Noch dazu, wenn ich es wusste.
Wenn ich so etwas weiß, aber nicht will, dann wechsle ich halt das Schloss aus. Diese Dinger kosten nicht viel und das Auswechseln ist eine Angelegenheit von ein paar Minuten.
Sie nutzte das zur fristlosen KündigungSie da, daher wehte also der Wind.
So einen Mitbewohner hatten wir auch mal in einer WG. Der zog auch von heute auf morgen aus, ohne es rechtzeitig anzukündigen. Wollte einfach über die Sommerferien nicht weiter zahlen. Was ich verstehe, nur hätte er das ja auch früher sagen können, nicht wahr? Schließlich wohnt man ja nicht in WGs, weil man einen Goldesel hätte. Wer die Leute, mit denen er täglich im sozialen Austausch steht, betrügt, ist wirklich eine fiese Type.
Der versuchte sogar, mich wegen Nötigung zu klagen!
und weigerte sich auch, die neue Adresse rauszurücken.So, und jetzt stelle man sich mal vor, der Vermieter hätte das Fenster nicht schließen können, der wäre auf dem Schaden sitzen geblieben oder hätte wer weiß was für einen Aufwand betreiben müssen, um diese Person haftbar zu machen.
Aber auch ier frage ich mich, warum man nicht einfach rechtzeitig kündigen kann?
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19.04.2019 um 17:57off-peak schrieb:So, und jetzt stelle man sich mal vor, der Vermieter hätte das Fenster nicht schließen können, der wäre auf dem Schaden sitzen geblieben oder hätte wer weiß was für einen Aufwand betreiben müssen, um diese Person haftbar zu machen. Aber auch ier frage ich mich, warum man nicht einfach rechtzeitig kündigen kann?Am Ende waren wir die Leidtragenden - unser Vermieter vermietete nicht zum Spaß an der Freude, es war praktisch so, dass ihm einerseits das Haus zu groß geworden war, als alle Kinder (er hatte glaube ich vier) - und er aber auch einen Weg darin sah, seine Rente aufzubessern. Da da Kosten entstanden, haben wir alle eine Mieterhöhung bekommen ...
Eben, seine Argumentation war eben auch - wenn sie unter der Pfändungsgrenze lag (weiß man nicht, sie war die einzige von uns, die gearbeitet hat), hätte er den Schaden beheben müssen und wäre eventuell auf den Kosten sitzengeblieben. Man weiß auch nicht, wie die Haftpflichtversicherung das gewertet häte.
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19.04.2019 um 18:33@MissMary
Wenn er eine Versciherung fürs Haus hat, wäre es gimplich ausgegangen. Wenn jeder Wohnungsinhaber selbst eine haben sollte, und sie hätte keine gehabt, dann wäre er drauf sitzen geblieben.
Solltest Du die Dame mal wieder sehen würde ich ihr an Deine Stelle ruhig mal freundlich für ihr fieses Benehmen danken.
Wenn er eine Versciherung fürs Haus hat, wäre es gimplich ausgegangen. Wenn jeder Wohnungsinhaber selbst eine haben sollte, und sie hätte keine gehabt, dann wäre er drauf sitzen geblieben.
Solltest Du die Dame mal wieder sehen würde ich ihr an Deine Stelle ruhig mal freundlich für ihr fieses Benehmen danken.
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20.04.2019 um 12:57Bruderchorge schrieb am 15.04.2019:Das spielt bei vielen Schlössern keine Rolle. Unsere Haustür zB ist beidseitig nutzbar auch wenn ein Schlüssel steckt.Meine Haustür ist nur einseitig nutzbar. Durch Zufall haben wir aber festgestellt, dass man durchaus von außen aufschließen kann, wenn innen der Schlüssel steckt, und zwar wenn der Schlüssel innen gerade ist, also das Schloss mit Schlüssel drin so steht, wie es stehen muss, damit man den Schlüssel rein und raus bekommt. Dann schubst der Schlüssel von außen den inneren einfach ein Stück raus und schon kann man von außen schließen.
Schlüssel innen schräg stellen: von außen kann man nicht schließen.
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21.04.2019 um 11:11Ich lasse meine Wohnungen lieber leer stehen bevor ich sie vermiete,man weiß ja nie was für Querulanten sich da einnisten
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21.04.2019 um 11:49
Abahatschi
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21.04.2019 um 12:08MissMary schrieb:Da da Kosten entstanden, haben wir alle eine Mieterhöhung bekommen ...Hä was? dann war die Miete vorher unter dem Mietspiegel. Mit welcher Begründung hat er erhöht? Verlorenen Prozess?
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21.04.2019 um 12:18Meine klare Meinung dazu: der Vermieter oder irgendwer sonst haben keinerlei Recht, ohne meine Erlaubnis meine Wohnung zu betreten!
Wenn ,,Gefahr im Verzug ist“, weil ich verletzt bin und nicht mehr selbst zur Tür komme, soll man halt die Tür aufbrechen, eintreten, mit Schlüsseldienst aufmachen, egal.
Aber auf keinen Fall erlaube ich Fremden, meine Wohnung einfach zu betreten.
In meinem Fall haben auch weder Vermieter noch Hausmeister einen Schlüssel. Schloss ist von mir selbst gekauft und eingebaut.
Wenn ,,Gefahr im Verzug ist“, weil ich verletzt bin und nicht mehr selbst zur Tür komme, soll man halt die Tür aufbrechen, eintreten, mit Schlüsseldienst aufmachen, egal.
Aber auf keinen Fall erlaube ich Fremden, meine Wohnung einfach zu betreten.
In meinem Fall haben auch weder Vermieter noch Hausmeister einen Schlüssel. Schloss ist von mir selbst gekauft und eingebaut.
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21.04.2019 um 14:32@BackToLife
Besorg dir ne Wildkamera und bring sie unauffällig im Eingangsbereich an.
So sicherst du dir ein Druckmittel, für den Fall der Fälle ;)
Reden ist Silber und Schweigen ist Gold. Verschaff dir Gewissheit und dann sammle ggf. Beweise.
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