BossMeng schrieb:Die Definition dieses Wortes?
Ist die Würde wirklich unantastbar und wer darf darüber entscheiden, was un/würdig ist?
Bzgl. Definition ist für mich mit den Links von
@kleinundgrün schon alles gesagt.
Sie ist IMHO antastbar und muss entsprechend geschützt werden.
Jeder Mensch sollte für sich selbst entscheiden können, was er (an sich selbst, anderen, Ämtern, Institutionen etc. ) als würdig oder unwürdig empfindet. Es ist für mich allerdings völlig inakzeptabel, wenn er andere aufgrund eben dieser Empfindung unwürdig behandelt, sie also für weniger wert oder auch wertlos hält und sie das auch in irgendeiner Art spüren lässt.
Egal ob in Form von
-Herablassung oder Respektlosigkeit gegenüber z. B. Schulabbrechern, Reinigungspersonal, Arbeitslosen, Blondinen, Frauen im allgemeinen und Andersfarbigen,
-Ausnutzung und Demütigung von als unwürdig wahrgenommenen Menschen, weil sie z. B. als Prostituierte arbeiten, oder vermeintlich oder tatsächlich schwächer und somit weniger „wert“ sind (Kinder, Behinderte), oder weil „die halt alle eh nur schnackseln können und nur einen Teil ihrer Kinder durchbringen, und es gibt sowieso zu viele von denen“
-(darauf aufbauend) Misshandlungen und Gewalttätigkeiten (Beispiel Vergewaltigung) um dem Opfer aktiv „die Würde zu nehmen“, auch nach außen hin.
-oder schlussendlich: Töten des „unwerten Lebens“, also z. B. Mord an jemandem, der Schande über die ganze Familie brachte; Amoklauf weil die Opfer alle immer gemein und verständnislos waren/den falschen Gott hatten/als Stellvertreter für die Taten ihrer unmenschlichen Regierung herhalten müssen; Krieg gegen minderwertige Bevölkerung(sgrupp)en. Und dann gibt’s als absoluten Tiefpunkt natürlich den Holocaust.
Eine Trauerfeier als dem Verstorbenen unwürdig zu bezeichnen oder jemandem zu sagen, dass sein Vorhaben unter seiner Würde sei, finde ich zulässig.
Was ich komplett ablehne sind die Bezeichnung „Kinderschänder“ (muss man einem missbrauchten Kind zu allem Übel auch noch vermitteln, dass Schande über es gebracht wurde, also der Verlust der Ehre zur „Entwürdigung“ hinzukommt?) und die Todesstrafe (würdelos oder nicht, ein Verurteilter besitzt für mich dennoch die Menschenwürde und einen Wert).